14013/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.02.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2022
Beinahe alle Bundesministerien haben Verträge zur dienstlichen Beförderung von Bediensteten mit Wiener Taxiunternehmen abgeschlossen. Den Mitarbeitern der einzelnen Ressorts, der Ministerbüros und Staatssekretariate werden Taxigutscheine, Taxikarten, Taxischeckhefte udgl. zur Verfügung gestellt. Diese Karten werden für das jeweilige Unternehmen zur Verfügung gestellt, um Dienstfahrten bargeldlos bezahlen zu können. Die monatlichen Abrechnungen werden dem jeweiligen Ressort zur Begleichung übermittelt. Ob diese Fahrten auch für dienstfremde Zwecke genutzt werden, ist nicht nachvollziehbar.
Aus informierten Kreisen wird berichtet, dass die Freifahrten auch für private Zwecke genutzt werden. Es steht im Verdacht, dass die Mitarbeiter der Regierungsbüros die Karten für private Taxifahrten an den Wochenenden zweckentfremden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien folgende
Anfrage
a. Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen?
b. Wenn ja , für welchen Zeitraum wurde dieser Vertrag abgeschlossen?
c. Wenn ja, mit welchem Unternehmen wurde dieser Vertrag abgeschlossen?
d. Wenn ja, wie lauten die exakten Vereinbarungen für diesen Vertrag?
a. Wenn ja, wie wird die Verwendung der Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches überprüft?
b. Wenn ja, welche Dienststelle Ihres Ressorts kontrolliert allfällige Taxiabrechnungen auf deren dienstliche Ursache?
a. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden für dieses Verhalten der betroffen Mitarbeiter gezogen?
a) nach Bediensteten des Ressorts entstanden?
b) nach den jeweiligen Bediensteten des Ministerbüros entstanden?
c) nach den jeweiligen Bediensteten eines allfälligen Staatssekretariates entstanden?