14026/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.02.2023
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Anfrage
des Abgeordneten Walter Rauch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder im Jahr 2022
Beinahe alle Bundesministerien verfügen über Kreditkarten zur Abrechnung von Ausgaben der Kabinettsmitglieder als auch anderer Bediensteter des Ressorts. In den vergangenen Jahren wurden dazu bereits entsprechende Anfragenserien an die Regierungsmitglieder gestellt, um die Kreditkartenabrechnungen in den letzten fünf Jahren zu durchleuchten. So ergaben die Anfragebeantwortungen der einzelnen Regierungsmitglieder, dass im Jahr 2016 rund 1,2 Millionen Euro über Bundeskreditkarten zur Spesenbegleichung verrechnet wurden.[1] Auch eine stetige jährliche Kostenerhöhung der Abrechnungen konnte bereits in den Vorjahren festgestellt werden. Aufgrund der hohen Abrechnungskosten der letzten Jahre, muss nunmehr auch für 2022 eine entsprechende Offenlegung der einzelnen Abrechnungskosten erfolgen, um eine transparente und verantwortungsvolle Budgetpolitik in Zeiten wie diesen sicherstellen zu können.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
a. Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen?
b. Wenn ja, für welchen Zeitraum wurde dieser Vertrag abgeschlossen?
c. Wenn ja, wie lauten die exakten Vereinbarungen für diesen Vertrag?
a. Wenn ja, wie wird die Verwendung der Kreditkarten überprüft?
b. Wenn ja, welche Dienststelle Ihres Ressorts kontrolliert allfällige Kreditkartenabrechnungen auf deren dienstliche Ursache?
a. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden für dieses Verhalten der betroffenen Mitarbeiter gezogen?
a) nach Bediensteten des Ressorts entstanden?
b) nach den jeweiligen Bediensteten des Ministerbüros entstanden?
c) nach den jeweiligen Bediensteten eines allfälligen Staatssekretariates entstanden?