14093/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.02.2023
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Anfrage

 

des Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend steuerliches Wohlverhalten im Vollzug der Covid-Förderungen

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Durch das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden[1], können Covid-Förderungen des Bundes vollständig inklusive Zinsen zurückgefordert werden, soweit Unternehmen sich steuerlich nicht wohlverhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende

 

ANFRAGE

 

(1) Wie viele Covid-Förderungen wurden auf Grund dieses Gesetzes in den Jahren 2021 und 2022 zurückgefordert? Bitte um Angabe der Fallzahl und Summe der rückgeforderten Förderungen getrennt nach Jahren.

(2) Wie viele Zinsen wurden für die unrechtmäßig erhaltenen Förderungen vorgeschrieben? Bitte um Angabe der Fallzahl und Summe getrennt nach Jahren.

(3) Wie viele Informationsverpflichtungen wurden vom Amt für Betrugsbekämpfung oder einem Finanzamt an die die Förderung auszahlende Stelle erteilt (§ 6)? Bitte um Angabe der Fallzahl und soweit vorhanden Fördersumme, getrennt nach Amt für Betrugsbekämpfung bzw. Finanzamt und Jahren.

(4) Wie viele Förderungen wurden auf Grund der jeweiligen Wohlverhaltensstandards des § 3 (Z 1 missbräuchliche Gestaltung, Z 2 Verwirklichung Abzugsverbot, Z 3 Sitz/Niederlassung in Steuersümpfen, Z 4 rechtskräftige Verurteilung des Unternehmens oder der Körperschaft) zurückgefordert? Bitte um jahresweise Angabe und Zahl der Fälle sowie Förderungsvolumina und Zinsen je Tatbestand.



[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011436