14095/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.02.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Kein Taxi: Folgen der innovationsfeindlichen Reform des Gelegenheitsverkehrsgesetzes
Kaum möglich, ein freies Taxi zu bekommen!
Seit längerem ist es
ein bekanntes Problem, dass man nur schwer ein Taxi in Österreich bekommt.
Abends, am Wochenende und besonders während der Feiertage kommt es zu
längeren Wartezeiten. Durch das Aufkommen innovativer Anbieter von
Beförderungen wie Uber, Bolt u.a. sah sich das alteingesessene Taxigewerbe
bedroht und lobbyierte erfolgreich bei den zuständigen Ministern um eine
entsprechende Gesetzesänderung. Ursprünglich wurde zu Recht
kritisiert,
dass die Anbieter unterschiedlich reguliert werden. Die Politik in
Österreich zog -
der Taxi-Lobby zuliebe - aber die falschen Schlüsse. Statt die
Digitalisierung zum Anlass zu nehmen, um Regulierungen entsprechend der neuen
Bedingungen
endlich zu entbürokratisieren, wurden die neuen, innovativen Anbieter in
das
Korsett des österreichischen Taxigewerbes gezwängt.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hielt nach einer Branchenuntersuchung im
Endbericht am 24.9.2020 fest, dass durch die Änderungen des
Gelegenheitsver-kehrsgesetzes, deutliche Verschlechterungen drohen. Gewarnt
wird darin, dass Innovation gebremst wird, der Qualitäts- und
Preiswettbewerb entfällt und es zu
einer Angebotsreduktion kommen könnte (1).
Unnötig bürokratischer Weg zum Taxilenkerausweis gehört entrümpelt!
Durch überhöhte
und überholte Prüfungsanforderungen wurde ehemaligen Mietwagenfahrern
und Neueinsteigern der Zugang zum Taxigewerbe massiv erschwert. Der Grund
für die Beeinträchtigung ist eine obligatorische
Taxilenkerprüfung zur Erlangung eines Taxilenkerausweises infolge der
neuen Regulierung. Alle Fahrer:innen von Uber, Bolt & Co mussten
plötzlich so eine Prüfung machen. Diese besteht aus einem
schriftlichen und aus einem mündlichen Teil, dabei werden Ortskenntnisse
und branchenspezifisches Wissen zum Tarif, Betriebsordnung,
Straßenverkehrsordnung, Kraftfahrgesetz und zum Arbeits- und Sozialrecht
abgefragt. Beim Blick in den Fragenkatalog für die Taxilenkerprüfung
in Wien sieht man bereits im ersten Kapitel einen Fehler. Einige Ministerien
werden mit einer veralteten Bezeichnung geführt (z.B. das Ministerium
für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort oder das Ministerium für
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus). Seitenweise werden
Sehenswürdigkeiten und Hotels mit Adresse angegeben und dann abgefragt,
die man wohl ganz leicht mit dem Smartphone abrufen kann. Auch die
Straßenverkehrsordnung wird abgefragt, obwohl diese
wohl schon durch den Führerschein bekannt sein sollten.
Berichten zufolge ist die Durchfallquote bei der Prüfung hoch, nur 20
Prozent der Kandidaten bestehen demnach beim Erstantritt (3).
Die Kritik an der Prüfung wurde mehrmals ausgeübt, aber die
Abschaffung der Ortskundeprüfung wurde von der Wiener
Taxi-Innung abgelehnt. Es ist unklar,
wie groß die Nachfrage nach dem Erwerb eines Taxilenkerausweises in den
Bundesländern ist und wie viele verfügbare Prüfungsplätze
insgesamt gibt.
Passend zur
rückwärtsgewandten Anpassung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes
(GelVerkG) wurde auch der Verordnung des BMK vom 23.9.2020 (Betriebsordnung
für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr Erteilung - 3) keine
Erleichterung hinsichtlich des abgefragten Prüfungsstoffes vorgesehen.
Beispielsweise werden darin Ortskenntnisse vorgesehen, wie in Zeiten vor
Smartphones.
Gemäß § 14b GelVerkG könnte Bundesministerin Gewessler
jederzeit per Verordnung ändern. Trotz hoher Durchfallraten und einem
schrumpfenden
Angebot an Taxifahrern sah die zuständige Ministerin bisher kein Grund,
die unnötig hohen Zutrittshürden zu senken.
Höhere Kosten als Barriere und wieder nascht die Wirtschaftskammer ordentlich mit
Mit der Prüfung
kommen auch Kosten auf künftige Fahrer:innen zu.
Die Wirtschaftskammern naschen bei den Kursen wie bei Prüfgebühren
kräftig mit. Interessant ist dabei, dass die Kosten pro Bundesland stark
variieren.
WIFI-Vorbereitungskurse kosten in Vorarlberg 600 EUR, in
Niederösterreich
220 EUR oder in Tirol 400 EUR (4) . In manchen Bundesländern gibt es
längere
und kürzere Kurse: so zahlt man in Salzburg 120 oder 380 EUR,
in Kärnten
290 oder 500 EUR und in der Steiermark 330 oder 430 EUR pro Kurs.
In Wien werden die Kurse gleich bei den zwei Platzhirschen absolviert. Die
Kosten betragen 150 oder 220 EUR. Auch die Kosten für die
Prüfungsgebühr schwanken stark nach Bundesland. In Salzburg muss 90
EUR Gebühr gezahlt werden (5),
in Wien sind es 172,3 EUR (6).
Zu alldem kommen noch die Kosten von Umbaumaßnahmen, die gesetzlich
vorgeschrieben werden. Branchenvertreter sprechen von rund 1.000 EUR
für Taxameter, Eichung und Alarmanlage. Dazu kommen in Wien
beispielsweise
ca. 2.000 EUR für Funkanlage (von 40100, 31300).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie viele wurden in den Jahren 2015-2022 positiv abgelegt? Bitte getrennt nach Jahren und Bundesland angeben.
ii. Wie viele wurden in den Jahren 2015-2022 negativ abgelegt? Bitte getrennt nach Jahren und Bundesland angeben.
iii. Wie hoch ist die Durchfallquote?
i. Wie viele wurden in den Jahren 2015-2022 positiv abgelegt? Bitte getrennt nach Jahren und Bundesland angeben.
ii. Wie viele wurden in den Jahren 2015-2022 negativ abgelegt? Bitte getrennt nach Jahren und Bundesland angeben.
iii. Wie hoch ist die Durchfallquote?
i. Wenn ja, wann soll diese neue Version fertig sein?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, welches Ergebnis hatte dieser Austausch bzw. wann sollen hier Änderungen erfolgen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, welches Ergebnis hatte dieser Austausch bzw. wann sollen hier Änderungen erfolgen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn ja, welches Ergebnis hatte dieser Austausch bzw. wann sollen hier Änderungen erfolgen?
iii. Wenn nein, warum nicht?