14096/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Kein Taxi: Folgen der innovationsfeindlichen Reform des Gelegenheitsverkehrsgesetzes
Kaum möglich, ein freies Taxi zu bekommen!
Seit längerem ist es
ein bekanntes Problem, dass man nur schwer ein Taxi in Österreich bekommt.
Abends, am Wochenende und besonders während der Feiertage kommt es zu
längeren Wartezeiten. Durch das Aufkommen innovativer Anbieter von
Beförderungen wie Uber, Bolt u.a. sah sich das alteingesessene Taxigewerbe
bedroht und lobbyierte erfolgreich bei den zuständigen Ministern um eine
entsprechende Gesetzesänderung. Ursprünglich wurde zu Recht
kritisiert, dass die Anbieter unterschiedlich reguliert werden. Die Politik in
Österreich zog - der Taxi-Lobby zuliebe - aber die falschen Schlüsse.
Statt die Digitalisierung zum Anlass zu nehmen, um Regulierungen entsprechend
der neuen Bedingungen endlich zu entbürokratisieren, wurden die neuen,
innovativen Anbieter in das Korsett des österreichischen Taxigewerbes
gezwängt. Die Bundeswettbewerbsbehörde hielt nach einer
Branchenuntersuchung im Endbericht am 24.9.2020 fest, dass durch die
Änderungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, deutliche Verschlechterungen
drohen. Gewarnt wird darin, dass Innovation gebremst wird, der Qualitäts-
und Preiswettbewerb entfällt und es zu einer Angebotsreduktion kommen
könnte (1).
Unnötig bürokratischer Weg zum Taxilenkerausweis gehört entrümpelt!
Durch überhöhte und überholte
Prüfungsanforderungen wurde ehemaligen Mietwagenfahrern und Neueinsteigern
der Zugang zum Taxigewerbe massiv erschwert. Der Grund für die
Beeinträchtigung ist eine obligatorische Taxilenker-prüfung zur
Erlangung eines Taxilenkerausweises infolge der neuen Regulierung. Alle
Fahrer:innen von Uber, Bolt & Co mussten plötzlich so eine
Prüfung machen. Diese besteht aus einem schriftlichen und aus einem
mündlichen Teil, dabei
werden Ortskenntnisse und branchenspezifisches Wissen zum Tarif,
Betriebs-ordnung, Straßenverkehrsordnung, Kraftfahrgesetz und zum
Arbeits- und
Sozialrecht abgefragt.
Beim Blick in den Fragenkatalog für die Taxilenkerprüfung in Wien
sieht man bereits im ersten Kapitel einen Fehler. Einige Ministerien werden mit
einer veralteten Be-zeichnung geführt (z.B. das Ministerium für
Digitalisierung und Wirtschaftsstandort oder das Ministerium für
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus). Seitenweise werden
Sehenswürdigkeiten und Hotels mit Adresse angegeben und dann abgefragt,
die man wohl ganz leicht mit dem Smartphone abrufen kann.
Auch die Straßenverkehrsordnung wird abgefragt, obwohl diese wohl schon
durch den Führerschein bekannt sein sollten. Berichten zufolge ist die
Durchfallquote bei der Prüfung hoch, nur 20 Prozent der Kandidaten
bestehen demnach beim Erstantritt (3).
Die Kritik an der Prüfung wurde mehrmals ausgeübt, aber die
Abschaffung der Ortskundeprüfung wurde von der Wiener Taxi-Innung
abgelehnt. Es ist unklar,
wie groß die Nachfrage nach dem Erwerb eines Taxilenkerausweises in den
Bundesländern ist und wie viele verfügbare Prüfungsplätze
insgesamt gibt.
Höhere Kosten als Barriere - und wieder nascht die Wirtschaftskammer ordentlich mit
Mit der Prüfung
kommen auch Kosten auf künftige Fahrerinnen und Fahrer zu.
Die Wirtschaftskammern naschen bei den Kursen wie bei Prüfgebühren
kräftig mit. Interessant ist dabei, dass die Kosten pro Bundesland stark
variieren. WIFI-Vorbereitungskurse kosten in Vorarlberg 600 EUR, in
Niederösterreich 220 EUR oder in Tirol 400 EUR (3) .
In manchen Bundesländern gibt es längere und kürzere Kurse: so
zahlt man in Salzburg 120 oder 380 EUR, in Kärnten 290 oder 500 EUR und in
der Steiermark 330 oder 430 EUR pro Kurs.
In Wien werden die Kurse gleich bei den zwei Platzhirschen absolviert.
Die Kosten betragen 150 oder 220 EUR. Auch die Kosten für die
Prüfungs-
gebühr schwanken stark nach Bundesland. In Salzburg muss 90 EUR
Gebühr gezahlt werden (4), in Wien sind es 172,3 EUR (5).
Zu alldem kommen noch die Kosten von Umbaumaßnahmen, die gesetzlich
vorgeschrieben werden. Branchenvertreter sprechen von rund 1.000 EUR für
Taxameter, Eichung und Alarmanlage. Dazu kommen in Wien beispielsweise
ca. 2.000 EUR für Funkanlage (von 40100, 31300).
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie viele wurden in den Jahren 2015-2022 positiv abgelegt? Bitte getrennt nach Jahren und Bundesland angeben.
ii. Wie viele wurden in den Jahren 2015-2022 negativ abgelegt? Bitte getrennt nach Jahren und Bundesland angeben.
iii. Wie hoch ist die Durchfallquote?
i. Wie viele wurden in den Jahren 2015-2022 positiv abgelegt? Bitte getrennt nach Jahren und Bundesland angeben.
ii. Wie viele wurden in den Jahren 2015-2022 negativ abgelegt? Bitte getrennt nach Jahren und Bundesland angeben.
iii. Wie hoch ist die Durchfallquote?
i. Wenn ja, wann soll diese neue Version fertig sein?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, welches Ergebnis hatte dieser Austausch bzw. wann sollen hier Änderungen erfolgen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, welches Ergebnis hatte dieser Austausch bzw. wann sollen hier Änderungen erfolgen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn ja, welches Ergebnis hatte dieser Austausch bzw. wann sollen hier Änderungen erfolgen?
iii. Wenn nein, warum nicht?