14097/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt
betreffend Folgeanfrage Aberkennung von Ehrenzeichen der Republik wegen NS-Betätigung
Im Gedenkjahr 2018 stellten wir eine parlamentarische Anfrage an den damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz, ob es Bestrebungen gebe, den an NS-Tätern verliehenen Ehrenzeichen der Republik ihnen abzuerkennen (auch posthum) oder eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.
In der Anfragebeantwortung hielt der damalige Bundeskanzler fest, dass das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich keinen Tatbestand der Aberkennung von durch den Bundespräsidenten verliehene Ehrenzeichen kenne. Eine Änderung des Statuts im Hinblick auf die Aberkennung von Ehrzeichen für die Verdienste um die Republik Österreich habe sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Prüfung befunden. Bis heute ist nichts passiert.
Am 13.11.2019 habe ich mit Kolleg:innen einen Initiativantrag eingebracht, dass ein Bundesgesetz beschlossen werde, mit dem das Bundesgesetz vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Bundesgesetz über die Verleihung von Bundes-Ehrenzeichen sowie das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst geändert werden (Ehrenzeichenrechtsänderungsgesetz). Unser Antrag wurde im Verfassungsausschuss Anfang Dezember neuerlich vertagt. Nach mehr als vier Jahren (!) ist noch immer keine gesetzliche Grundlage zur posthumen Aberkennung von verliehenen Ehrenzeichen geschaffen worden. In der Fragestunde im Plenum am 14.12.2022 haben Sie, Frau Ministerin, dann ausgeführt, dass Sie davon ausgehen, dass die Bundesregierung Anfang 2023 eine Gesetzesvorlage einbringen werde. Dass vonseiten Ihrer Partei nicht stattdessen unserem, seit drei Jahren bestehenden, Gesetzesvorschlag zugestimmt oder mit einem Änderungsantrag begegnet wurde, ist ein Paradebeispiel für den destruktiven Umgang der Regierungsparteien mit Vorschlägen der Opposition.
Gerade in einem derartigen Fall ist aber Ablehnung von Engagement Dritter und Unterlassen von eigenem mehr als bedauerlich. Es ist unverantwortlich und für die Erinnerungskultur desaströs, dass Personen wie Hans Globke - als Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassengesetze maßgeblich an der Entrechtung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung beteiligt - noch immer nicht die verliehenen Ehrenzeichen der Republik aberkannt wurden. Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, sieht diese Untätigkeit als schädlich für den Ruf Österreichs an. Mehrere Historiker:innen fordern schon seit Jahren die Änderung der Rechtslage zur Aberkennung von Ehrenzeichen der Republik wegen NS-Betätigung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende