14119/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Abwassermonitoring zur Infektionsüberwachung
Die Coronapandemie zeigte rasch, dass Massentests nicht ausreichen, um das Krankheitsgeschehen zu monitoren. Selbst bei einer wie in Österreich besonders hohen Testhäufigkeit, kann zumindest kein vollständiges Monitoring mit international vergleichbaren Werten erzielt werden. Erschwerend kam die Compliance der Bevölkerung hinzu, da nicht unbedingt alle Menschen mit potenziellen Symptomen auch tatsächlich Tests durchführten. Lange bevor es flächig verfügbare Tests gab, wurde im Sommer 2020 das Pilotprojekt Coron-A gestaret, mit diesem sollte über Abwassermonitoring in Kläranlagen herausgefunden werden, wie hoch die Virenbelastung in der Bevölkerung tatsächlich ist (1). Da mit dem Monitoring besonders der Schulbetrieb aufrecht erhalten werden sollte, lief ein Teil der Finanzierung über das Bildungsministerium, ein weiterer über das Landwirtschaftsministerium und die verbleibenden Kosten wurden von sieben Bundesländern getragen (2).
Schlecht organisiert oder schlecht kommuniziert (was die Abwicklung betrifft) wurde das zweite Jahr des Prozesses. Die EU-Kommission empfahl im Frühjahr 2021 offiziell den Betrieb eines Abwassermonitorings (3), mit September 2021 startete die zweite Runde von Coron-A (4), und möglicherweise in Folge der EU-Empfehlung wurde mit Beginn des Jahres 2022 ein eigenes Monitoring des Gesundheitsministeriums eingeführt (5). Nachdem Mehrgleisigkeiten verschiedener Ministerien oder von Bund und Ländern oftmals zu überflüssig hohen Kosten führen, ist eine Abstimmung zwischen solchen Projekten wünschenswert. Im Falle des Abwassermonitorings stellte das Bildungsministerium die Finanzierung mit Ende des Schuljahres 2021/2022 ein, anstatt das Monitoring des Gesundheitsministeriums zu nutzen, gaben mehrere Bundesländer allerdings an, das vorhandene System selbst weiterführen zu wollen (6, 7, 8).
Mit der nationalen Referenzzentrale für Abwassermonitoring (NRZ) sollte aus dem vorangehenden Coron-A-System ein einheitliches, bundesweites Abwassermonitoring geschaffen werden. Denn schon mit Coron-A gab es in den Datenreportings große Unterschiede in der Datenerhebung und Verwertbarkeit (9), ebenso in der Frage, welche Anteile der Bevölkerung damit abgedeckt werden konnten (10). Mit dem Reporting des BMSGPK sollten zumindest 25 Kläranlagen und damit die Hälfte der Bevölkerung abgedeckt werden (11), doch mit der erwarteten Herbstwelle wurde auch Kritik am BMSGPK-Projekt und der reduzierten Anzahl der Messstellen laut (12), die Überführung einiger Messstellen in Bundesländerfinanzierung hat ebenso dazu geführt, dass nicht mehr alle Daten für die Wissenschaft zur Verfügung ständen. Das Ministerium folgte zwar den Empfehlungen und verdoppelte die Anzahl der Messstellen (13), wie genau die unterschiedlichen Daten nunmehr zusammengefasst werden, ist allerdings noch immer nicht klar. Neuere Infektionswellen zeigen aber auf, dass das Abwassermonitoring nunmehr auch bei schnelleren Reaktionen helfen soll und beispielsweise auf die Infektionswelle in China mit Abwassermonitoring an Flughäfen und von chinesisch häufig besuchten Orten - wie etwa Hallstatt - reagiert werden soll (14).
Ebenso unklar ist, inwiefern die unterschiedlichen Finanzierungen zusammenspielen und ob eine langfristige Finanzierung für ein dauerhaftes Monitoring möglich ist. Immerhin wird beispielsweise auch für eine Überwachung von Drogenkonsum regelmäßig Abwasser kontrolliert und die (verhältnismäßig) ausgebliebene Herbstwelle an COVID-Infektionen und vergleichsweise hohe Anzahl an RSV- und Influenza-Infektionen hat gezeigt, dass Abwassermonitoring auch für andere Krankheiten genutzt werden könnte (wie es auch bei der Landesgesundheitsreferentenkonferenz vorgeschlagen wurde).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende