14121/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.02.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Zu viele Risikofreistellungen im öffentlichen Dienst?

 

Mit der Pandemie wurden viele Sonderregeln geschaffen, die kurzfristig auf neue Gefahrensituationen eingehen und für den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung sorgen sollten. Eine der Maßnahmen, die nach dem ersten Lockdown eine Rückkehr zur Normalität für die breite Bevölkerung einerseits und Schutz für gefährdete Be-völkerungsgruppen anderseits bringen hätte sollen, war die Freistellung für Risiko-gruppen (1).
Diese Maßnahme wurde wieder und wieder verlängert, zuletzt bis 30.06.2023.

Wer genau diese Risikogruppen waren und was die Freistellung für diese bedeutete, war sehr lange unklar. Mit Mai 2020 wurden betroffene Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt, die Kosten wurden von den Versicherungsträgern übernommen und werden gemäß ASVG und Parallelgesetzen aus den Covid-Fonds ersetzt.
Im ersten Pandemiejahr gab es 12.979 Freistellungsfälle, die Kosten beliefen
sich auf 40,3 Millionen Euro (2).

Nicht ersichtlich war aus diesen ersten Aufstellungen, wie viele Personen für welchen Zeitraum freigestellt wurden und wie diese sich auf die einzelnen Versicherungs-träger aufteilten. Zusätzlich wurden auch Freistellungen über die Länder eingeführt, in späteren Berichten wurde eine Gesamtsumme von 950 Millionen Euro für die Frei-stellung angegeben (3).

Sieht man sich diese erste Gesamtabrechnung der Zahlungen bis Juni 2022 an, fällt aber auch auf, dass die BVAEB den berichteten Zeitraum angepasst hat und diesen in den Berichten an den Gesundheitsausschuss nur mehr ab Juni 2021 ausweist.
Die finanziellen Auswirkungen sind zwar als Gesamtsumme ab Pandemiebeginn verfügbar, wie sich die Anzahl der freigestellten Personen entwickelt hat, lässt
sich damit aber nicht herauslesen. Auch, weil sich in der Rückschau der Berichte
die angegebenen Monate überschneiden und daher keine umfassende Aussage
möglich ist.

Auffällig ist allerdings, dass in neueren Berichten lediglich noch von der BVAEB Zahlungen für Freistellungen anfallen - was entweder dafür spricht, dass die BVAEB im Vergleich zu beispielsweise der ÖGK mehr Zeit für die Abwicklung benötigt, oder, dass es lediglich noch durch die BVAEB zu Freistellungen kommt (4).

Andere Interpretationsmöglichkeiten ergeben sich dadurch, dass es seitens der BVAEB zu längeren Freistellungen kam, schließlich gab es auch bei Schwangeren im Öffentlichen Dienst Berichte, dass diese ab Meldung der Schwangerschaft freigestellt wurden und nicht erst ab der verlängerten Frist.
Um derartige Interpretationen auszuschließen, müssen aber die Zahlen hinter
den Freistellungen offengelegt und ein vergleichender Überblick zwischen Versicherungsträgern ermöglicht werden.

Quellen:

  1. https://www.derstandard.at/story/2000117344146/covid-19-risikogruppe-nun-amtlich-definiert?fbclid=IwAR2ZTrX-xIZ4CyR7rJT1rCAkGcig5M4rmuEYBhxMyTS7flRH3YutKjyZP6s
  2. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/268/imfname_888386.pdf
  3. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/743/imfname_1467601.pdf
  4. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/795/imfname_1480871.pdf



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Personen wurden auf Basis eines Covid-Risikoattestes freigestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Versicherungsträger beziehungsweise Bundesland, sowie Bundesland der freigestellten Person)
  2. Welche Kosten fielen bisher für Freistellungen von Risikogruppen an? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Versicherungsträger beziehungsweise Bundesland, sowie Bundesland der freigestellten Person)
  3. Welche Kosten wurden bisher für Freistellungen von Risikogruppen ausbezahlt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Versicherungsträger beziehungsweise Bundesland, sowie Bundesland der freigestellten Person)