14121/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Zu viele Risikofreistellungen im öffentlichen Dienst?
Mit der Pandemie wurden viele Sonderregeln
geschaffen, die kurzfristig auf neue Gefahrensituationen eingehen und für
den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung sorgen sollten. Eine der
Maßnahmen, die nach dem ersten Lockdown eine Rückkehr zur
Normalität für die breite Bevölkerung einerseits und Schutz
für gefährdete Be-völkerungsgruppen anderseits bringen
hätte sollen, war die Freistellung für Risiko-gruppen (1).
Diese Maßnahme wurde wieder und wieder verlängert, zuletzt bis
30.06.2023.
Wer genau diese Risikogruppen waren und was
die Freistellung für diese bedeutete, war sehr lange unklar. Mit Mai 2020
wurden betroffene Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt, die Kosten wurden
von den Versicherungsträgern übernommen und werden gemäß
ASVG und Parallelgesetzen aus den Covid-Fonds ersetzt.
Im ersten Pandemiejahr gab es 12.979 Freistellungsfälle, die Kosten
beliefen
sich auf 40,3 Millionen Euro (2).
Nicht ersichtlich war aus diesen ersten Aufstellungen, wie viele Personen
für welchen Zeitraum freigestellt wurden und wie diese sich auf die
einzelnen Versicherungs-träger aufteilten. Zusätzlich wurden auch
Freistellungen über die Länder eingeführt, in späteren
Berichten wurde eine Gesamtsumme von 950 Millionen Euro für die
Frei-stellung angegeben (3).
Sieht man sich diese erste Gesamtabrechnung der Zahlungen bis Juni 2022 an,
fällt aber auch auf, dass die BVAEB den berichteten Zeitraum angepasst hat
und diesen in den Berichten an den Gesundheitsausschuss nur mehr ab Juni 2021
ausweist.
Die finanziellen Auswirkungen sind zwar als Gesamtsumme ab Pandemiebeginn
verfügbar, wie sich die Anzahl der freigestellten Personen entwickelt hat,
lässt
sich damit aber nicht herauslesen. Auch, weil sich in der Rückschau der
Berichte
die angegebenen Monate überschneiden und daher keine umfassende Aussage
möglich ist.
Auffällig ist allerdings, dass in neueren
Berichten lediglich noch von der BVAEB Zahlungen für Freistellungen
anfallen - was entweder dafür spricht, dass die BVAEB im Vergleich zu
beispielsweise der ÖGK mehr Zeit für die Abwicklung benötigt,
oder, dass es lediglich noch durch die BVAEB zu Freistellungen kommt (4).
Andere Interpretationsmöglichkeiten ergeben sich dadurch, dass es seitens
der BVAEB zu längeren Freistellungen kam, schließlich gab es auch
bei Schwangeren im Öffentlichen Dienst Berichte, dass diese ab Meldung der
Schwangerschaft freigestellt wurden und nicht erst ab der verlängerten
Frist.
Um derartige Interpretationen auszuschließen, müssen aber die Zahlen
hinter
den Freistellungen offengelegt und ein vergleichender Überblick zwischen
Versicherungsträgern ermöglicht werden.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende