Eingelangt am 14.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend Setzt die
OeNB die Sanktionen gegen Russland und Belarus um? Auch wenn
österreichische Unternehmen betroffen sind?
In Folge des Angriffskriegs Russlands auf die
Ukraine verabschiedete die Europäische Union (EU) insgesamt 6
Sanktionspakete gegen Russland und Belarus und weitere Einzelmaßnahmen.
Darunter fallen auch Sanktionen im Finanzbereich, wie der SWIFT-Ausschluss von
russischen Banken, Einlagenbeschränkungen für russische
Staatsbürger:innen, das Verbot von Transaktionen mit der russischen
Zentralbank und ein Verbot der Ausgabe von EUR-Scheinen an russische
Staatsbürger:innen oder Institutionen.
In Österreich ist die Oesterreichische
Nationalbank (OeNB) für die Umsetzung der EU-Sanktionen zuständig.
Nach dem Sanktionengesetz 2010 (SanktG 2010) ist die OeNB im Rahmen der Erfüllung von
völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten
Nationen oder der Europäischen Union ermächtigt, die Vermögenswerte
von Personen und Einrichtungen durch Verordnung oder Bescheid einzufrieren,
einschließlich der Gelder, die aus Vermögen stammen oder
hervorgehen, das unmittelbar oder mittelbar im Eigentum oder unter der
Kontrolle dieser Personen und mit ihnen verbundener Personen und Einrichtungen
steht. Ebenso kann sie die direkte oder indirekte Bereitstellung von
Vermögenswerten für die sanktionierten Personen und Unternehmen
untersagen. Gem. § 8 SanktG ist das BMI allgemein für die Überwachung
der Einhaltung der Sanktionen zuständig, die OeNB für die
Überwachung und Einhaltung von Sanktionen im Finanzbereich. Bei der
Erfüllung der ihr durch das SanktG 2010 übertragenen hoheitlichen
Aufgaben unterliegt die OeNB den Weisungen des Bundesministers für
Finanzen.(1)
Taskforce zur Umsetzung und Überwachung von
EU-Sanktionen
Ende März 2022 wurde laut Anfragebeantwortung
auf eine parlamentarische Anfrage der NEOS eine interministerielle
beziehungsweise behördenübergreifende Taskforce zur Umsetzung und
Überwachung der EU-Sanktionen unter der Leitung der Direktion für
Staatsschutz und Nachrichtendienst eingerichtet. An dieser Task Force sind laut
AB die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, die Financial
Investigation Unit des Bundeskriminalamtes, die österreichischen
Nationalbank, das Bundesministeriums für Finanzen, die Finanzmarktaufsicht
(FMA), das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten sowie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie beteiligt.(2) Die FMA
überprüft als österreichische Aufsichtsbehörde über
Kredit- und Finanzinstitute die Einhaltung die gesetzlichen Vorgaben zur
Vermeidung von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung.(3)
Das BMF führt in der Anfragebeantwortung vom
25.5.2022 (4) aus, dass die von der EU erlassenen Sanktionsverordnungen
unmittelbar gelte und sich direkt an die Normunterworfenen gelten, ohne dass es
hierfür eines nationalen Umsetzungsaktes bedarf: Das Einfrieren von
Vermögenswerten sowie das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren
Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen werden bereits in
Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bzw. Artikel 2 der Verordnung (EG)
Nr. 765/2006 angeordnet und gelten somit ex lege, ohne dass dies von der OeNB
per Bescheid oder Verordnung angeordnet werden muss, sofern eine Person auf die
Sanktionsliste der EU gesetzt wird. Jedoch stellt sich die Frage, inwieweit
die Umsetzung der Verordnungen überprüft werden. Die Durchsetzung
der EU-Sanktionen erfolgt in Österreich nämlich unzureichend. So wird
Hinweisen auf verschachtelte Eigentümerkonstruktionen, über die
versucht wird, die Sanktionen zu umgehen, nicht oder nicht schnell genug
nachgegangen. (5) & (6)
Sanktionskritischer WKO-Chef Mahrer gleichzeitig
Präsident der Sanktions-Behörde - Interessenskonflikt vorprogrammiert
Der Präsident der OeNB, Harald Mahrer, ist
gleichzeitig Chef der Wirtschaftskammer Österreichs, somit oberster
Unternehmens- und Bankenlobbyist. Während er einerseits eine leitende
Funktion in jener Institution innehat, die für die Umsetzung der
Sanktionen zuständig ist, äußerte er sich in seiner Rolle
als WKO-Chef gleich mehrfach kritisch über die EU-Wirschaftssanktionen
gegen Russland. (7) & (8) Im Jänner 2023 lud die Wirtschaftskammer
österreichische Unternehmen zu einem Langlauf-Event in Moskau ein - erst
nach einem Proteststurm in den sozialen Medien wurde die Veranstaltung
abgesagt.(9)
Quellen:
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006805
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/10395
- https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/geldwaescherei-und-terrorismusfinanzierung/die-rolle-der-verschiedenen-behoerden-und-institutionen-in-oesterreich/#collapse-63dcde94a1e09
- https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/10135/imfname_1448103.pdf
- https://www.profil.at/wirtschaft/russland-sanktionen-nawalny-stiftung-fordert-einfrieren-von-hotel-in-lech/402045943
- https://vorarlberg.orf.at/stories/3192316/
- https://kurier.at/politik/inland/mahrer-bleibt-bei-kritik-an-russland-sanktionen/402070357
- https://www.derstandard.at/story/2000138785371/wkoe-chef-mahrer-russland-sanktionen-nur-mit-einer-gehirnhaelfte-gedacht
- https://www.derstandard.at/story/2000142684221/wirbel-um-einladung-der-wirtschaftskammer-zum-langlaufen-in-moskau
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wann fanden Treffen der
o.g. Task Force zur Umsetzung und Überwachung der
EU-Sanktionen statt?
- Bei welchen Treffen war
die OeNB mit welcher Abteilung und wie vielen Mitarbeiter:innen
vertreten?
- Welche Maßnahmen
wurden in der Folge dieser Sitzungen ergriffen?
- Wie und wem wurde
über den Erfolg der gesetzten Maßnahmen wann berichtet?
- Wie gestalteten sich
seit der AB vom 25.5.2022 der Austausch durch welche
regelmäßigen und weiteren Arbeitstreffen zwischen welchen
dieser Organisationseinheiten jeweils (bitte um chronologische
Schilderung)?
- Bei welchen Treffen
waren Sie bzw. Mitglieder Ihres Kabinetts oder Ihr Generalsekretär
anwesend?
- Welche Position
vertraten Sie bzw. welche dieser anwesenden Personen bei dem Treffen bzw.
welche Weisungen oder informellen Aufträge wurden wem erteilt?
- Welche Maßnahmen
wurden daher wann von wem in der Folge ergriffen?
- Wie gestaltete sich
daher seit der AB vom 25.5.2022 der Informationsfluss zwischen welchen
dieser Organisationseinheiten jeweils (bitte um chronologische
Schilderung)?
- In welchem
Informationsfluss äußerten Sie bzw. Mitglieder Ihres
Kabinetts oder Ihr Generalsekretär welche
Weisungen oder informellen Aufträge an wen?
- Welche Maßnahmen
wurden daher wann von wem in der Folge ergriffen?
- Wie erfolgte die
Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB
mit dem BMF?
- Wie erfolgte die
Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB
mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst?
- Wie erfolgte die
Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB
mit der Financial Investigation Unit des Bundeskriminalamtes?
- Wie erfolgte die
Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB
mit der Finanzmarktaufsicht?
- Wie erfolgte die
Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB
mit dem Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten?
- Wie erfolgte die
Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB
mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie?
- Inwiefern haben Sie sich
des Themas Sanktionen und eines koordinierten Vorgehens welcher in Ihren
Augen relevanten Ressorts seit der AB vom 25.5.2022 wann angenommen?
- Welche Weisungen oder
informellen Aufträge bzw. Ersuchen gaben bzw. stellten Sie
diesbezüglich jeweils wann welchen Mitarbeiter:innen?
- Welche Maßnahmen
wurden in der Folge durch wen wann gesetzt?
- Inwiefern wurde wann
durch Sie welche Maßnahme veranlasst, um die Umsetzung von
Sanktionen sowie deren Kontrolle effizient vorzunehmen und auf die
Umsetzung eines größeren Sanktionsregimes vorbereitet zu sein?
- Welche Maßnahmen
wurden gesetzt, um die innerösterreichische Umsetzung der
EU-Sanktionen durch die OeNB zu garantieren?
- Laut Ihrer AB 10135/AB
vom 25.5.2022 sind in Ihrem Ressort (BMF) für die Umsetzung von
EU-Sanktionen gemäß folgende Organisationseinheiten
zuständig: "Die Fachabteilung III/11 (Tarifmanagement;
Handelspolitische Instrumente; nichttarifarische Maßnahmen;
Organisation internationaler Projekte und Programme); die Fachabteilung
III/12 (WiEReG – Registerbehörde) sowie die Fachabteilung I/9
(Betrugsbekämpfung Steuer und Zoll)".
- Welche Maßnahmen
setzt jeweils welche Abteilung seit März 2022? Bitte pro Abteilung
um Auflistung der Maßnahmen (wie Maßnahmen von Ein- und
Ausfuhrverboten nach dem Außenwirtschaftsgesetz 2011 im Rahmen der
Zollkontrolle, Abgleich der Sanktionslisten mit dem Register der
wirtschaftlichen Eigentümer, Amtshilfeersuchen des DSN mit dem
Ersuchen um Auswertungen und Abgleiche der Daten des Registers der
wirtschaftlichen Eigentümer für die Zwecke der
Sanktionsdurchsetzung und Aufdeckung von potentiellen
Sanktionsumgehungen, Einleitung von Prüfverfahren gemäß
§ 14 Abs. 4 WiEReG, Vollziehung der Ein- und
Ausfuhrbeschränkungen) und ihrer Anzahl pro Monat.
- Da Fragen zu den
personellen Ressourcen in der letzten AB vom 25.5.2022 nicht
vollständig beantwortet wurden: Wie viele Mitarbeiter:innen der in
der Antwort zu Frage 13 genannten Abteilungen sind hauptsächlich,
d.h. über die Hälfte ihrer Arbeitszeit, mit der Umsetzung der
Sanktionen betraut (VZÄ)? Bitte um Aufstellung seit 1.1.2022 pro
Monat für OeNB, BMF und FMA.
- In welchen Abteilungen
wurden zusätzliche Mitarbeiter:innen, bzw. Fachexpert:innen zur
Bewältigung des höheren oder zusätzlichen Arbeits- und
Aufgabenpensums eingestellt, um die Umsetzung der Sanktionen und ihre
Kontrolle zu gewährleisten? Bitte um Aufstellung seit 1.1.2022 pro
Monat und nach Abteilung.
- Wie viele in der OeNB?
- Wie viele in der FMA?
- Wie viele im BMF?
- Welche fachlichen
Qualifikationen und Ressourcen wurden daher aufgestockt?
- Welche in der OeNB?
- Welche in der FMA?
- Welche im BMF?
- Welche weiteren
Ressourcen wären für die Bewältigung der Aufgaben
notwendig, und für wann ist deren Umsetzung geplant?
- Für die OeNB?
- für die FMA?
- Für das BMF?
- Wie wird OeNB genau
für die Umsetzung der EU-Sanktionen tätig?
- Machte die OeNB seit der
AB vom 25.5.2022 von ihrer Ermächtigung Gebrauch, durch
Verordnung oder Bescheid welche in § 2 SanktG angeführten
Maßnahmen anzuordnen?
- Wenn ja, wann
inwiefern?
- Wenn ja, wann erteilte
dazu die Bundesregierung bzw. der Bundeskanzler die Zustimmung?
- Erteilte die OeNB welche
spezifischen Genehmigungen nach § 3 Abs 1 SanktG aufgrund welcher
wann gestellten Genehmigungsanträge gemäß § 3 Abs 2
SanktG?
- Wenn ja, wann
inwiefern?
- Gab es seit der AB vom
25.5.2022 Einwände gegen Sanktionen gegen bestimmte Personen,
Vermögen, Gütern bzw. Ressourcen udgl. durch Mitarbeiter:innen
Ihres Ressorts (BMF), Mitglieder Ihres Kabinetts, Ihren
Generalsekretär oder Sie?
- Wenn ja, durch wen wann
an wen bei welchem Treffen mit welchem Inhalt?
- Wenn ja, waren Sie
davon in Kenntnis gesetzt?
- Wenn ja, durch wen wann
mit welchen Folgen?
- Erhielt die OeNB im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Sanktionen Weisungen vom BMF?
- Wenn ja, wer wann und
aus welchem Grund von wem?
- Welche Informationen
liegen zu Nachforschungs- bzw. Überprüfungshandlungen
ausländischer Behörden vor?
- Zu welchen Themen bzw.
in welchen Bereichen?
- Mit welchen Ergebnissen
wann?
- Welche Maßnahmen
wurden in der Folge wann durch wen gesetzt?
- Gibt es einen
regelmäßigen Austausch zu den daraus gewonnen Erkenntnissen
zwischen den österreichischen und den ausländischen
Behörden (in beide Richtungen)?
- Wie wird das Parlament
über diese Informationen informiert?
- Wie viele juristische
und natürliche Personen sind bisher von den von der OeNB
umzusetzenden personenbezogenen Sanktionen betroffen?
- Was waren die bisherigen
Erkenntnisse etwaiger (interner) Untersuchungen/Analysen bei der OeNB zur
Umsetzung der Sanktionen? Bitte um Chronologie der Erkenntnis nach ihrem
Einlangen.
- Welche Maßnahmen
wurden in der Folge wann gesetzt? Bitte um Nennen des Datums und der der
Maßnahme.
- Welche Maßnahmen
sind gerade am Laufen? Bitte um Nennen des Datums und der Maßnahme.
- Welche Maßnahmen
wurden von gesetzt, um die Umsetzung der von der EU erlassenen
Sanktionsverordnungen zu kontrollieren, insb.
- das Einfrieren von
Vermögenswerten?
- das Verbot der
unmittelbaren oder mittelbaren Bereitstellung von Geldern und
wirtschaftlichen Ressourcen hinsichtlich sanktionierter Personen?
- Welche Behörde
bzw. Abteilung ist dafür jeweils zuständig und verantwortlich?
- Was waren die bisherigen
Erkenntnisse etwaiger (interner) Untersuchungen/Analysen dieser
Behörde bzw. Abteilung aufgrund der Kontrolle der Umsetzung der
Sanktionen zu dieser? Bitte um Chronologie der Erkenntnis nach ihrem
Einlangen.
- Welche Maßnahmen
wurden in der Folge wann gesetzt? Bitte um Nennen des Datums und der der
Maßnahme.
- Welche Maßnahmen
sind gerade am Laufen? Bitte um Nennen des Datums und der Maßnahme.
- Inwiefern
kontrolliert(e) die FMA
- das Einfrieren von
Vermögenswerten?
- das Verbot der
unmittelbaren oder mittelbaren Bereitstellung von Geldern und
wirtschaftlichen Ressourcen hinsichtlich sanktionierter Personen?
- Was waren die bisherigen
Erkenntnisse etwaiger (interner) Untersuchungen/Analysen bei der FMA zu
der Umsetzung
- des Einfrierens von
Vermögenswerten?
- des Verbots der unmittelbaren
oder mittelbaren Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen
Ressourcen hinsichtlich sanktionierter Personen?
- Welche Maßnahmen
wurden in der Folge wann gesetzt? Bitte um Nennen des Datums und der der
Maßnahme.
- Welche Maßnahmen
sind gerade am Laufen? Bitte um Nennen des Datums und der Maßnahme.
- Mit welchen wann
erreichten Erkenntnissen und Schritten? Bitte um Auflistung pro Tatbestand
nach Monat.
- Welche Auswirkungen hat
das Urteil des Europäische Gerichtshof, mit dem die öffentliche
Einsicht in Register der wirtschaftlichen Eigentümer für
unzulässig erklärt wurde, auf die Umsetzung der
personenbezogenen Sanktionen in Österreich?
- Mit welchen wann
eintretenden Konsequenzen für die Arbeitsweise in der OeNB?
- Konnten grobe
Verstöße gegen die Sanktionspakete von österreichischen
Firmen durch die Arbeit der FMA oder welcher anderen Behörde bzw.
Abteilung ausgeschlossen werden?
- Wenn ja, warum?
- Wenn ja, inwiefern
wurde hier flächendeckend untersucht?
- Wenn nein, inwiefern
werden wann Maßnahmen gesetzt, um alle Verstöße zu
identifizieren?
- Kann ausgeschlossen
werden, dass es Verstöße gab mit nachhaltigem Schaden
Österreichs als Finanzplatz?
- Im Hinblick auf das
Hotel Aurelio in Lech: Wie wurde und wird in solchen Fällen
vorgegangen, um das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren
Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen durchzusetzen?
- In wie vielen
Fällen bisher seit März 2022? Bitte um Nennung von Anzahl der
Fälle pro Monat.
- Im Hinblick auf das
Hotel Aurelio in Lech: Wir wurde und wird das Verbot durchgesetzt?
- In wie vielen
Fällen bisher seit März 2022? Bitte um Nennung von Anzahl
der Fälle pro Monat.
- Gab es Gespräche in
der OeNB, FMA oder der Task Force zu der Frage, wie die Sanktionierung
russischer Assets wirksamer durchgesetzt werden könnte?
- Wenn ja, wann
inwiefern?
- Wenn ja, welche
Maßnahmen wurden wann in der Folge gesetzt?
- Wenn ja, welche
Pläne gibt es, die Sanktionierung russischer Assets wirksamer
durchzusetzen?
- Wenn nein, warum nicht?
- In wie vielen
Fällen wurde das Register der wirtschaftlichen Eigentümer
für die Umsetzung der Sanktionen abgefragt?
- In wie vielen
Fällen führten Abfragen des Registers der wirtschaftlichen
Eigentümer nicht zu den gewünschten Ergebnissen, da die
Vermögensverhältnisse zum wirtschaftlichen
Eigentümer nicht festgestellt werden konnten?
- Wird in Ihrem Ressort
eine Gesetzesänderung diskutiert, um auch bei Verschleierung der
Eigentumsverhältnisse Sanktionierung russischer Assets wirksamer
durchsetzen zu können?
- Wenn ja, seit wann mit
Einbindung welcher anderer Ministerien?
- Können grobe
Verstöße gegen die Sanktionspakete von österreichischen
Firmen durch die Arbeit der OeNB oder welcher anderen Institution Ihres
Ressorts ausgeschlossen werden?
- Wenn ja, warum?
- Wenn ja, inwiefern
wurde hier flächendeckend untersucht?
- Wenn nein, inwiefern
werden wann Maßnahmen gesetzt, um alle Verstöße zu
identifizieren?
- Kann ausgeschlossen
werden, dass es Verstöße gab mit nachhaltigem Schaden
Österreichs als Finanzplatz?
- Gibt es dazu eine
Risiko-Einschätzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG)?
- Wenn ja, welche
Schritte wurden abgeleitet?
- Welche Schritte wurden
gesetzt, um im Zusammenhang mit einer unzureichenden
Sanktions-Durchsetzung einen Reputationsschaden für die OeNB, die FMA
und Österreich zu verhindern?
- Welche rechtlichen
Möglichkeiten wurden in diesem Zusammenhang seitens OeNB und FMA
evaluiert?
- Wie erfolgt die
Zusammenarbeit von BMF, OeNB mit der FMA und der Abteilung für
Geldwäschebekämpfung bzw. der Financial Investigation Unit des
Bundeskriminalamtes?
- Gab es vertiefende
Vorort Prüfungen?
- Wenn ja, welche
Ergebnisse haben diese gebracht?
- Wenn nein, ist es
korrekt anzunehmen, dass keinerlei rechtfertigende Verdachtsmomente
gegeben waren und/oder sind?
- Gab es Gespräche in
der OeNB oder der Task Force zu der Frage, ob und wie die
Behördenfunktion von der OeNB in die FMA zu verschieben?
- Wenn ja, wann
inwiefern?
- Wenn ja, mit welchem
wann vorliegenden Ergebnis?
- Welche Erwartungen oder
Einschätzungen die Sanktionsumsetzung betreffend wurden dem BMF, der
FMA oder der OeNB von welchen Behörden und Ministerien anderer
Länder kommuniziert?
- Welche Maßnahmen
und Pläne gibt es, den Interessenkonflikt zwischen
Personalunion des Präsidenten der Behörde (OeNB) und des
obersten Interessenvertreters (WKO) zu adressieren?