14123/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Setzt die OeNB die Sanktionen gegen Russland und Belarus um? Auch wenn österreichische Unternehmen betroffen sind?

 

In Folge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine verabschiedete die Europäische Union (EU) insgesamt 6 Sanktionspakete gegen Russland und Belarus und weitere Einzelmaßnahmen. Darunter fallen auch Sanktionen im Finanzbereich, wie der SWIFT-Ausschluss von russischen Banken, Einlagenbeschränkungen für russische Staatsbürger:innen, das Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank und ein Verbot der Ausgabe von EUR-Scheinen an russische Staatsbürger:innen oder Institutionen.

In Österreich ist die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) für die Umsetzung der EU-Sanktionen zuständig. Nach dem Sanktionengesetz 2010 (SanktG 2010) ist die OeNB im Rahmen der Erfüllung von völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union ermächtigt, die Vermögenswerte von Personen und Einrichtungen durch Verordnung oder Bescheid einzufrieren, einschließlich der Gelder, die aus Vermögen stammen oder hervorgehen, das unmittelbar oder mittelbar im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen und mit ihnen verbundener Personen und Einrichtungen steht. Ebenso kann sie die direkte oder indirekte Bereitstellung von Vermögenswerten für die sanktionierten Personen und Unternehmen untersagen. Gem. § 8 SanktG ist das BMI allgemein für die Überwachung der Einhaltung der Sanktionen zuständig, die OeNB für die Überwachung und Einhaltung von Sanktionen im Finanzbereich. Bei der Erfüllung der ihr durch das SanktG 2010 übertragenen hoheitlichen Aufgaben unterliegt die OeNB den Weisungen des Bundesministers für Finanzen.(1)

Taskforce zur Umsetzung und Überwachung von EU-Sanktionen

Ende März 2022 wurde laut Anfragebeantwortung auf eine parlamentarische Anfrage der NEOS eine interministerielle beziehungsweise behördenübergreifende Taskforce zur Umsetzung und Überwachung der EU-Sanktionen unter der Leitung der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst eingerichtet. An dieser Task Force sind laut AB die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, die Financial Investigation Unit des Bundeskriminalamtes, die österreichischen Nationalbank, das Bundesministeriums für Finanzen, die Finanzmarktaufsicht (FMA), das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sowie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie beteiligt.(2) Die FMA überprüft als österreichische Aufsichtsbehörde über Kredit- und Finanzinstitute die Einhaltung die gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung.(3)

Das BMF führt in der Anfragebeantwortung vom 25.5.2022 (4) aus, dass die von der EU erlassenen Sanktionsverordnungen unmittelbar gelte und sich direkt an die Normunterworfenen gelten, ohne dass es hierfür eines nationalen Umsetzungsaktes bedarf: Das Einfrieren von Vermögenswerten sowie das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen werden bereits in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bzw. Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 angeordnet und gelten somit ex lege, ohne dass dies von der OeNB per Bescheid oder Verordnung angeordnet werden muss, sofern eine Person auf die Sanktionsliste der EU gesetzt wird. Jedoch stellt sich die Frage, inwieweit die Umsetzung der Verordnungen überprüft werden. Die Durchsetzung der EU-Sanktionen erfolgt in Österreich nämlich unzureichend. So wird Hinweisen auf verschachtelte Eigentümerkonstruktionen, über die versucht wird, die Sanktionen zu umgehen, nicht oder nicht schnell genug nachgegangen. (5) & (6)

Sanktionskritischer WKO-Chef Mahrer gleichzeitig Präsident der Sanktions-Behörde - Interessenskonflikt vorprogrammiert

Der Präsident der OeNB, Harald Mahrer, ist gleichzeitig Chef der Wirtschaftskammer Österreichs, somit oberster Unternehmens- und Bankenlobbyist. Während er einerseits eine leitende Funktion in jener Institution innehat, die für die Umsetzung der Sanktionen zuständig ist, äußerte er sich in  seiner Rolle als WKO-Chef gleich mehrfach kritisch über die EU-Wirschaftssanktionen gegen Russland. (7) & (8) Im Jänner 2023 lud die Wirtschaftskammer österreichische Unternehmen zu einem Langlauf-Event in Moskau ein - erst nach einem Proteststurm in den sozialen Medien wurde die Veranstaltung abgesagt.(9)

 

Quellen:

  1. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006805
  2. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/10395
  3. https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/geldwaescherei-und-terrorismusfinanzierung/die-rolle-der-verschiedenen-behoerden-und-institutionen-in-oesterreich/#collapse-63dcde94a1e09
  4. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/10135/imfname_1448103.pdf
  5. https://www.profil.at/wirtschaft/russland-sanktionen-nawalny-stiftung-fordert-einfrieren-von-hotel-in-lech/402045943
  6. https://vorarlberg.orf.at/stories/3192316/
  7. https://kurier.at/politik/inland/mahrer-bleibt-bei-kritik-an-russland-sanktionen/402070357
  8. https://www.derstandard.at/story/2000138785371/wkoe-chef-mahrer-russland-sanktionen-nur-mit-einer-gehirnhaelfte-gedacht
  9. https://www.derstandard.at/story/2000142684221/wirbel-um-einladung-der-wirtschaftskammer-zum-langlaufen-in-moskau

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wann fanden Treffen der o.g. Task Force zur Umsetzung und Überwachung der EU-Sanktionen statt?
    1. Bei welchen Treffen war die OeNB mit welcher Abteilung und wie vielen Mitarbeiter:innen vertreten?
    2. Welche Maßnahmen wurden in der Folge dieser Sitzungen ergriffen?
    3. Wie und wem wurde über den Erfolg der gesetzten Maßnahmen wann berichtet?
  1. Wie gestalteten sich seit der AB vom 25.5.2022 der Austausch durch welche regelmäßigen und weiteren Arbeitstreffen zwischen welchen dieser Organisationseinheiten jeweils (bitte um chronologische Schilderung)?
    1. Bei welchen Treffen waren Sie bzw. Mitglieder Ihres Kabinetts oder Ihr Generalsekretär anwesend? 
    2. Welche Position vertraten Sie bzw. welche dieser anwesenden Personen bei dem Treffen bzw. welche Weisungen oder informellen Aufträge wurden wem erteilt?
    3. Welche Maßnahmen wurden daher wann von wem in der Folge ergriffen?
  1. Wie gestaltete sich daher seit der AB vom 25.5.2022 der Informationsfluss zwischen welchen dieser Organisationseinheiten jeweils (bitte um chronologische Schilderung)?
    1. In welchem Informationsfluss äußerten Sie bzw. Mitglieder Ihres Kabinetts oder Ihr Generalsekretär welche Weisungen oder informellen Aufträge an wen?
    2. Welche Maßnahmen wurden daher wann von wem in der Folge ergriffen?
  1. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit dem BMF?
  2. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst?
  3. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit der Financial Investigation Unit des Bundeskriminalamtes?
  4. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit der Finanzmarktaufsicht?
  5. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten?
  6. Wie erfolgte die Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen und Personen der OeNB mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie?
  7. Inwiefern haben Sie sich des Themas Sanktionen und eines koordinierten Vorgehens welcher in Ihren Augen relevanten Ressorts seit der AB vom 25.5.2022 wann angenommen?
    1. Welche Weisungen oder informellen Aufträge bzw. Ersuchen gaben bzw. stellten Sie diesbezüglich jeweils wann welchen Mitarbeiter:innen?
    2. Welche Maßnahmen wurden in der Folge durch wen wann gesetzt?
  1. Inwiefern wurde wann durch Sie welche Maßnahme veranlasst, um die Umsetzung von Sanktionen sowie deren Kontrolle effizient vorzunehmen und auf die Umsetzung eines größeren Sanktionsregimes vorbereitet zu sein?
  2. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die innerösterreichische Umsetzung der EU-Sanktionen durch die OeNB zu garantieren?
  3. Laut Ihrer AB 10135/AB vom 25.5.2022 sind in Ihrem Ressort (BMF) für die Umsetzung von EU-Sanktionen gemäß folgende Organisationseinheiten zuständig: "Die Fachabteilung III/11 (Tarifmanagement; Handelspolitische Instrumente; nichttarifarische Maßnahmen; Organisation internationaler Projekte und Programme); die Fachabteilung III/12 (WiEReG – Registerbehörde) sowie die Fachabteilung I/9 (Betrugsbekämpfung Steuer und Zoll)". 
    1. Welche Maßnahmen setzt jeweils welche Abteilung seit März 2022? Bitte pro Abteilung um Auflistung der Maßnahmen (wie Maßnahmen von Ein- und Ausfuhrverboten nach dem Außenwirtschaftsgesetz 2011 im Rahmen der Zollkontrolle, Abgleich der Sanktionslisten mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer, Amtshilfeersuchen des DSN mit dem Ersuchen um Auswertungen und Abgleiche der Daten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer für die Zwecke der Sanktionsdurchsetzung und Aufdeckung von potentiellen Sanktionsumgehungen, Einleitung von Prüfverfahren gemäß § 14 Abs. 4 WiEReG, Vollziehung der Ein- und Ausfuhrbeschränkungen) und ihrer Anzahl pro Monat.
  1. Da Fragen zu den personellen Ressourcen in der letzten AB vom 25.5.2022 nicht vollständig beantwortet wurden: Wie viele Mitarbeiter:innen der in der Antwort zu Frage 13 genannten Abteilungen sind hauptsächlich, d.h. über die Hälfte ihrer Arbeitszeit, mit der Umsetzung der Sanktionen betraut (VZÄ)? Bitte um Aufstellung seit 1.1.2022 pro Monat für OeNB, BMF und FMA.
  2. In welchen Abteilungen wurden zusätzliche Mitarbeiter:innen, bzw. Fachexpert:innen zur Bewältigung des höheren oder zusätzlichen Arbeits- und Aufgabenpensums eingestellt, um die Umsetzung der Sanktionen und ihre Kontrolle zu gewährleisten? Bitte um Aufstellung seit 1.1.2022 pro Monat und nach Abteilung.
    1. Wie viele in der OeNB?
    2. Wie viele in der FMA?
    3. Wie viele im BMF?
  1. Welche fachlichen Qualifikationen und Ressourcen wurden daher aufgestockt?
    1. Welche in der OeNB?
    2. Welche in der FMA?
    3. Welche im BMF?
  1. Welche weiteren Ressourcen wären für die Bewältigung der Aufgaben notwendig, und für wann ist deren Umsetzung geplant?
    1. Für die OeNB?
    2. für die FMA?
    3. Für das BMF?
  1. Wie wird OeNB genau für die Umsetzung der EU-Sanktionen tätig?
  2. Machte die OeNB seit der AB vom 25.5.2022 von ihrer Ermächtigung Gebrauch, durch Verordnung oder Bescheid welche in § 2 SanktG angeführten Maßnahmen anzuordnen?
    1. Wenn ja, wann inwiefern?
    2. Wenn ja, wann erteilte dazu die Bundesregierung bzw. der Bundeskanzler die Zustimmung? 
  1. Erteilte die OeNB welche spezifischen Genehmigungen nach § 3 Abs 1 SanktG aufgrund welcher wann gestellten Genehmigungsanträge gemäß § 3 Abs 2 SanktG?
    1. Wenn ja, wann inwiefern?
  1. Gab es seit der AB vom 25.5.2022 Einwände gegen Sanktionen gegen bestimmte Personen, Vermögen, Gütern bzw. Ressourcen udgl. durch Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts (BMF), Mitglieder Ihres Kabinetts, Ihren Generalsekretär oder Sie?
    1. Wenn ja, durch wen wann an wen bei welchem Treffen mit welchem Inhalt?
    2. Wenn ja, waren Sie davon in Kenntnis gesetzt?
    3. Wenn ja, durch wen wann mit welchen Folgen?
  1. Erhielt die OeNB im Zusammenhang mit der Umsetzung der Sanktionen Weisungen vom BMF?
    1. Wenn ja, wer wann und aus welchem Grund von wem?
  1. Welche Informationen liegen zu Nachforschungs- bzw. Überprüfungshandlungen ausländischer Behörden vor?
    1. Zu welchen Themen bzw. in welchen Bereichen?
    2. Mit welchen Ergebnissen wann?
    3. Welche Maßnahmen wurden in der Folge wann durch wen gesetzt?
    4. Gibt es einen regelmäßigen Austausch zu den daraus gewonnen Erkenntnissen zwischen den österreichischen und den ausländischen Behörden (in beide Richtungen)?
    5. Wie wird das Parlament über diese Informationen informiert?
  1. Wie viele juristische und natürliche Personen sind bisher von den von der OeNB umzusetzenden personenbezogenen Sanktionen betroffen?
  2. Was waren die bisherigen Erkenntnisse etwaiger (interner) Untersuchungen/Analysen bei der OeNB zur Umsetzung der Sanktionen? Bitte um Chronologie der Erkenntnis nach ihrem Einlangen.
    1. Welche Maßnahmen wurden in der Folge wann gesetzt? Bitte um Nennen des Datums und der der Maßnahme.
    2. Welche Maßnahmen sind gerade am Laufen? Bitte um Nennen des Datums und der Maßnahme.
  1. Welche Maßnahmen wurden von gesetzt, um die Umsetzung der von der EU erlassenen Sanktionsverordnungen zu kontrollieren, insb.
    1. das Einfrieren von Vermögenswerten?
    2. das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen hinsichtlich sanktionierter Personen?
    3. Welche Behörde bzw. Abteilung ist dafür jeweils zuständig und verantwortlich?
  1. Was waren die bisherigen Erkenntnisse etwaiger (interner) Untersuchungen/Analysen dieser Behörde bzw. Abteilung aufgrund der Kontrolle der Umsetzung der Sanktionen zu dieser? Bitte um Chronologie der Erkenntnis nach ihrem Einlangen.
    1. Welche Maßnahmen wurden in der Folge wann gesetzt? Bitte um Nennen des Datums und der der Maßnahme.
    2. Welche Maßnahmen sind gerade am Laufen? Bitte um Nennen des Datums und der Maßnahme.
  1. Inwiefern kontrolliert(e) die FMA
    1. das Einfrieren von Vermögenswerten?
    2. das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen hinsichtlich sanktionierter Personen?
  1. Was waren die bisherigen Erkenntnisse etwaiger (interner) Untersuchungen/Analysen bei der FMA zu der Umsetzung 
    1. des Einfrierens von Vermögenswerten?
    2. des Verbots der unmittelbaren oder mittelbaren Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen hinsichtlich sanktionierter Personen?
  1. Welche Maßnahmen wurden in der Folge wann gesetzt? Bitte um Nennen des Datums und der der Maßnahme.
  2. Welche Maßnahmen sind gerade am Laufen? Bitte um Nennen des Datums und der Maßnahme.
  3. Mit welchen wann erreichten Erkenntnissen und Schritten? Bitte um Auflistung pro Tatbestand nach Monat.
  4. Welche Auswirkungen hat das Urteil des Europäische Gerichtshof, mit dem die öffentliche Einsicht in Register der wirtschaftlichen Eigentümer für unzulässig erklärt wurde, auf die Umsetzung der personenbezogenen Sanktionen in Österreich?
    1. Mit welchen wann eintretenden Konsequenzen für die Arbeitsweise in der OeNB?
  1. Konnten grobe Verstöße gegen die Sanktionspakete von österreichischen Firmen durch die Arbeit der FMA oder welcher anderen Behörde bzw. Abteilung ausgeschlossen werden?
    1. Wenn ja, warum?
    2. Wenn ja, inwiefern wurde hier flächendeckend untersucht?
    3. Wenn nein, inwiefern werden wann Maßnahmen gesetzt, um alle Verstöße zu identifizieren?
    4. Kann ausgeschlossen werden, dass es Verstöße gab mit nachhaltigem Schaden Österreichs als Finanzplatz?
  1. Im Hinblick auf das Hotel Aurelio in Lech: Wie wurde und wird in solchen Fällen vorgegangen, um das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen durchzusetzen?
    1. In wie vielen Fällen bisher seit März 2022? Bitte um Nennung von Anzahl der Fälle pro Monat. 
  1. Im Hinblick auf das Hotel Aurelio in Lech: Wir wurde und wird das Verbot durchgesetzt?
    1. In wie vielen Fällen bisher seit März 2022? Bitte um Nennung von Anzahl der Fälle pro Monat.  
  1. Gab es Gespräche in der OeNB, FMA oder der Task Force zu der Frage, wie die Sanktionierung russischer Assets wirksamer durchgesetzt werden könnte?
    1. Wenn ja, wann inwiefern?
    2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden wann in der Folge gesetzt?
    3. Wenn ja, welche Pläne gibt es, die Sanktionierung russischer Assets wirksamer durchzusetzen?
    4. Wenn nein, warum nicht?
  1. In wie vielen Fällen wurde das Register der wirtschaftlichen Eigentümer für die Umsetzung der Sanktionen abgefragt?
  2. In wie vielen Fällen führten Abfragen des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer nicht zu den gewünschten Ergebnissen, da die Vermögensverhältnisse zum wirtschaftlichen
    Eigentümer nicht festgestellt werden konnten?
  3. Wird in Ihrem Ressort eine Gesetzesänderung diskutiert, um auch bei Verschleierung der Eigentumsverhältnisse Sanktionierung russischer Assets wirksamer durchsetzen zu können? 
    1. Wenn ja, seit wann mit Einbindung welcher anderer Ministerien?
  1. Können grobe Verstöße gegen die Sanktionspakete von österreichischen Firmen durch die Arbeit der OeNB oder welcher anderen Institution Ihres Ressorts ausgeschlossen werden?
    1. Wenn ja, warum?
    2. Wenn ja, inwiefern wurde hier flächendeckend untersucht?
    3. Wenn nein, inwiefern werden wann Maßnahmen gesetzt, um alle Verstöße zu identifizieren?
    4. Kann ausgeschlossen werden, dass es Verstöße gab mit nachhaltigem Schaden Österreichs als Finanzplatz?
  1. Gibt es dazu eine Risiko-Einschätzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG)?
    1. Wenn ja, welche Schritte wurden abgeleitet?
  1. Welche Schritte wurden gesetzt, um im Zusammenhang mit einer unzureichenden Sanktions-Durchsetzung einen Reputationsschaden für die OeNB, die FMA und Österreich zu verhindern?
  2. Welche rechtlichen Möglichkeiten wurden in diesem Zusammenhang seitens OeNB und FMA evaluiert?
  3. Wie erfolgt die Zusammenarbeit von BMF, OeNB mit der FMA und der Abteilung für Geldwäschebekämpfung bzw. der Financial Investigation Unit des Bundeskriminalamtes?
  4. Gab es vertiefende Vorort Prüfungen?
    1. Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese gebracht?
    2. Wenn nein, ist es korrekt anzunehmen, dass keinerlei rechtfertigende Verdachtsmomente gegeben waren und/oder sind?
  1. Gab es Gespräche in der OeNB oder der Task Force zu der Frage, ob und wie die Behördenfunktion von der OeNB in die FMA zu verschieben?
    1. Wenn ja, wann inwiefern?
    2. Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
  1. Welche Erwartungen oder Einschätzungen die Sanktionsumsetzung betreffend wurden dem BMF, der FMA oder der OeNB von welchen Behörden und Ministerien anderer Länder kommuniziert?
  2. Welche Maßnahmen und Pläne gibt es, den Interessenkonflikt zwischen Personalunion des Präsidenten der Behörde (OeNB) und des obersten Interessenvertreters (WKO) zu adressieren?