14125/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Zuständigkeitschaos gegen Diskriminierung im BMKÖS

 

Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen ist für viele Bevölkerungsgruppen nach wie vor schwierig zu erreichen. Egal, ob Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, des Migrationshintergrundes oder aufgrund einer Behinderung - nach wie vor kommt es viel zu häufig vor, dass Menschen ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt werden. Als Ansprechspartnerin dafür sollte die Gleichbehandlungsanwaltschaft zur Verfügung stehen, oftmals ist diese aber gar nicht zuständig. So gibt es zwischen Bundesgesetz und verschiedenen Landesgesetzen zur Gleichbehandlung Unterschiede, auch deshalb haben Betroffene es oft schwer, die richtige Ansprechstelle zu finden.

Als Zeichen der Bemühungen wurden im BMKÖS die Stellen IRIS und VERA eingerichtet, zusätzliche Stellen, die gegen Diskriminierung helfen sollen – dabei aber für Verwirrung über Zuständigkeiten und Mehrgleisigkeiten sorgen. So gibt es im BMKÖS mittlerweile ein Kompetenzzentrum für Diversität, Antirassismus und Antidiskriminierung (1), mit IRIS (dem Institut für Respekt und Integrität im Sport) ein Dach für die Nationale Antidoping Agentur, die Vereinigung "Fair Play Code" und den Verein 100% Sport (2) und mit VERA die Vertrauensstelle gegen Belästigung und sexuelle Gewalt in Kunst, Kultur und Sport (3) - die wiederum mit "Safe Sport"(4) eine eigene Anlaufstelle für Vorfälle im Sportbereich hat.

Nicht ganz ersichtlich ist allerdings, inwiefern sich die Aufgabenbereiche dieser Einrichtungen überschneiden, wo Kompetenzgrenzen verlaufen und an welche dieser Stellen sich Betroffene von Diskriminierung in welchem Fall am Besten wenden.

Immerhin lässt sich grob zusammenfassen:

Solche Mehrgleisigkeiten führen nicht nur bei Betroffenen zu Verwirrung, sondern oft auch zu Ineffizienzen in der Verwaltung. Da schon bei den Überschneidungen zwischen Gleichbehandlungsanwaltschaft und Gleichbehandlungsanwaltschaften der Länder Ineffizienzen und Mehraufwand (speziell in Hinsicht auf notwendige Clearinggespräche) entstehen, müssen auch diese Mehrgleisigkeiten innerhalb des BMKÖS unabhängig von noch so gutgemeinten Intentionen in Hinsicht auf ihre Wirkungsorientierung hinterfragt werden.

  1. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211108_OTS0208/budgetausschuss-zusaetzliche-45-mio-fuer-sportfoerderungen-im-jahr-2022
  2. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220524_OTS0168/prammer-institutionen-fuer-respekt-und-integritaet-im-sport-iris-ist-meilenstein-fuer-respekt-und-integritaet-im-sport
  3. https://vera-vertrauensstelle.at/
  4. https://safesport.at/
  5. https://www.bmkoes.gv.at/dam/jcr:9de63d79-fb53-4184-a63c-df6c6be739c0/Gesch%C3%A4ftseinteilung_zum_1._Juli_2022.pdf
  6. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_11162/imfname_1465165.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Kosten entstanden durch die Einrichtung des Kompetenzzentrums für Diversität, Antirassismus und Antidiskriminierung im BMKÖS bisher?
    1. Welche jährlichen Kosten erwartet man für den Betrieb des Kompetenzzentrums für Diversität, Antirassismus und Antidiskriminierung im BMKÖS? (Bitte um Aufschlüsselung nach Personal- und Sachkosten, sowie veranschlagten Kosten für externe Dienstleistungen)
    2. Warum wurde das Kompetenzzentrum als eigene Stelle geschaffen und nicht innerhalb der Abteilung elf?
    3. Welche konkreten Maßnahmen sollen durch das Kompetenzzentrum gesetzt werden?
  1. Welche Kosten entstanden durch die Einrichtung der Abteilung "Diversitätsmanagement, Kompetenzcenter Inklusion, Bundeslehrlingskoordination, Gleichbehandlung" im BMKÖS bisher?
    1. Welche jährlichen Kosten erwartet man für die Abteilung "Diversitätsmanagement, Kompetenzcenter Inklusion, Bundeslehrlingskoordination, Gleichbehandlung" im BMKÖS? (Bitte um Aufschlüsselung nach Personal- und Sachkosten, sowie veranschlagter Kosten für externe Dienstleistungen)
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen durch die Abteilung gesetzt werden?
  1. Welche Kosten entstanden durch die Einrichtung des Instituts für Respekt und Integrität im Sport im BMKÖS bisher?
    1. Welche jährlichen Kosten erwartet man für das Institut für Respekt und Integrität im Sport im BMKÖS? (Bitte um Aufschlüsselung nach Personal- und Sachkosten, sowie veranschlagter Kosten für externe Dienstleistungen)
    2. Welche konkreten Maßnahmen sollen durch das Institut gesetzt werden?
    3. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Instituts bisher gesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Veranstaltungen, Abstimmungen und angefallenen Kosten) 
  1. Die Gesamtförderung für 100% Sport wurde 2021 von 200.000€ p.A. auf 400.000€ erhöht. Welche Zahlungen gab es seitens des BMKÖS in den vergangenen Jahren und gab es darüber hinaus weitere Förderungen an 100% Sport?
    1. Falls ja, für welche konkreten Zwecke, Maßnahmen oÄ?
    2. Welche jährliche Gesamtförderung für 100% Sport ist seitens des BMKÖS aktuell vorgesehen? 
    3. 2022 sind von dieser Gesamtförderung 126.600€ für die Vertrauensstelle budgetiert. Wie hoch war diese zweckgebundene Summe in den Vorjahren und gibt es bereits Pläne, wie hoch diese in den nächsten Jahren sein soll?

                                          i.    Zählt diese Summe für die Vertrauensstelle als reine Förderung für 100% Sport oder wird diese Summe ebenso als Förderung für VERA als Vertrauensstelle angeführt?

    1. Welche laufenden Kosten fallen bei 100% Sport jährlich für den regulären Betrieb an? (Bitte um Angabe der Betriebs-, Personal- und Sachkosten für die vergangenen fünf Jahre)
    2. Welche Mittel werden von 100% Sport für dezidierte Gleichstellungsmaßnahmen genutzt? (Bitte um Angabe der einzelnen Projekte und Maßnahmen inklusive der Kosten für die vergangenen drei Jahre)
    3. Welche Mittel werden von 100% Sport für die Beratungsstelle für Opfer von sexueller Gewalt und Belästigung genutzt? (Bitte um Angabe der Summen pro Jahr)
    4. Wie viele Betroffene wurden bisher von 100% Sport beraten und unterstützt und mit welchem Ergebnis? (Bitte um Angabe der Beratungsgespräche und Anzahl der hilfesuchenden Betroffenen pro Jahr)
  1. Laut 9694/AB gibt es im BMKÖS zweckgewidmete Budgets für Gleichstellungsmaßnahmen und soweit ersichtlich ist dieses deckungsgleich mit der Fördersumme für den Verein 100% Sport. Infolgedessen stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Basis 100% Sport als alleiniger Umsetzungspartner des BMKÖS gewählt wurde und ob hierzu eine Ausschreibung erfolgte.
    1. Auf welche Summen belief sich das Budget für Gleichstellungsmaßnahmen jährlich seit 2020 und welche dieser Mittel sind in oben angeführte Abteilungen/ Institutionen/ Vereine geflossen bzw sind für die nächsten zwei Jahre für diese vorgesehen?
    2. Auf welcher rechtlichen Basis wird 100% Sport mit der Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen vom BMKÖS beauftragt?
    3. Da die 100% Sport - soweit ersichtlich - die gesamte Abwicklung der Gleichstellungsmaßnahmen im Sportbereich übernimmt, handelt es sich weniger um eine Förderung, als eine Auftragsvergabe. Erfolgte hierfür eine Ausschreibung?

                                          i.    Wenn ja: Wann, mit welchen Kriterien und welcher Laufzeit?

                                        ii.    Wenn nein: Warum nicht?

    1. Gibt es ein Gleichstellungsbudget des BMKÖS abseits der Fördersummen für den Verein 100% Sport?

                                          i.    Falls ja: Für welche Maßnahmen oder an welche Fördernehmer wird dies ausbezahlt?

    1. Ist ersichtlich, welche Mittel der erhaltenen Förderungen 100% Sport zur Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen nutzt?
  1. Wie genau kann Betroffenen leicht vermittelt werden, welche der angeführten Stellen in welchem Fall die richtige Ansprechstelle ist?
  2. Wurde evaluiert, welche (potenziellen) Überschneidungen es mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft oder Gleichbehandlungsanwaltschaften der Länder gibt?
    1. Falls ja: Mit welchem Ergebnis?
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Wurde evaluiert, welche (potenziellen) Überschneidungen es mit Gleichbehandlungsstellen in anderen Ministerien gibt?
    1. Falls ja: Mit welchem Ergebnis?
    2. Falls nein: Warum nicht? 
  1. Gab es seitens des BMKÖS vor Einrichtung der oben genannten Antidiskriminierungsstellen Gespräche mit der Ministerin für Frauen (und Gleichstellung) oder mit Mitarbeitern dieses Ressorts?
    1. Falls ja: Mit welchem Ergebnis und wie lief die Koordination mit dem BMFFIM ab? (Bitte um Angabe von Gesprächsterminen, teilnehmenden Personen und Gesprächsinhalten)
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Gab es seitens des BMKÖS vor Einrichtung der oben genannten Antidiskriminierungsstellen Gespräche mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft, mit welchen Mitteln Gleichstellungsziele bestmöglich erreicht werden können?
    1. Falls ja: Mit welchem Ergebnis und wie lief die Koordination mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft ab? (Bitte um Angabe von Gesprächsterminen, teilnehmenden Personen und Gesprächsinhalten)
    2. Falls nein: Warum nicht?
  1. Gibt es Pläne durch die Abteilung Diversitätsmanagement, Kompetenzcenter Inklusion, Bundeslehrlingskoordination, Gleichbehandlung in Ministerien einheitliche Richtlinien zur Umsetzung von verbesserten Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsmaßnahmen zu schaffen (Beispielsweise in Bezug auf Gütesiegel zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Barrierefreiheit oder Inklusion)?
    1. Falls ja: Wie sehen diese bis dato aus und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
    2. Falls nein: Warum nicht?