14134/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Alois Stöger, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Mobilfunkmasten der Telekom Austria werden abgespaltet
Auszug aus dem Artikel „Funkmasten der Telekom werden abgespalten" auf orf.at:[1]
,,[...]Die rund 15.000 Mobilfunkmasten der Telekom Austria werden abgespaltet. Das gaben die Staatsholding ÖBAG und der mexikanische Mehrheitseigentümer America Movil gestern bekannt. Die Ausgliederung sei im Zuge der Verlängerung des Syndikatsvertrags vereinbart worden.
Die ÖBAG erklärte, es sei kein Verkauf der Sendemasten geplant. Ein solcher Tower-Deal war in den vergangenen Monaten immer wieder thematisiert worden.[...]
Der Syndikatsvertrag, der bis 2033 verlängert wurde, wurde zudem in einem entscheidenden Punkt geändert. So wird der Vorstand der Telekom Austria nach Auslaufen der bestehenden Vorstandsverträge mit Ende August auf zwei Personen verkleinert und das Nominierungsrecht für den Vorstandschef wechselt von der ÖBAG zu America Movil. Die ÖBAG darf dafür den zweiten Vorstand bestimmen und weiter zwei Aufsichtsräte, darunter den Vorsitzenden.
Zur Stärkung der Position der Telekom Austria seien America Movil und ÖBAG übereingekommen, die Ausgliederung des Funkmastenbetriebs, also der passiven Infrastruktur, zu initiieren. Mit diesem Schritt folge man internationalen Beispielen, hieß es in der Aussendung der ÖBAG. Man erhofft sich durch die Trennung, dass auch Konkurrenten der Telekom Austria die Sendemastinfrastruktur nutzen.[...]"
Daher stellen die Unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
(1) Welcher Nutzen für die österreichischen Steuerzahler:innen ergibt sich aus dieser Abspaltung?
(2) Welche Personen haben diese Abspaltung verantwortlich entschieden?
(3) Was wird abgespalten? Das Eigentum an Sendemasten und die damit verbunden Rechte oder der Funkmastenbetrieb?
(4) Wie wird der abgespaltene Teil in der Bilanz bewertet?
(5) Welche Gesellschaftsrechte hat die ÖBAG nach der Abspaltung an der neuen Gesellschaft? In welchen Punkten unterscheiden sich die gesellschaftsrechtlichen Rechte der ÖBAG an der neuen Gesellschaft für die Funkmasten im Vergleich zu den derzeitigen Rechten an der Telekom (inwieweit wird die neue Gesellschaft aus dem Einflussbereich der ÖBAG herausgelöst)?
(6) Ist der Syndikatsvertrag öffentlich zugänglich? Wenn nein, warum nicht?
(7) Hat die ÖBAG die Funktionen der Vorstände und Aufsichtsräte bereits ausgeschrieben?
(8) Gibt es eine Digitalisierungsstrategie des Bundes?
(9) Wie passt die Abspaltung des Funkmastenbetriebes mit der Digitalisierungsstrategie des Bundes zusammen?
(10) Welche Gutachten zur Vorbereitung und Begründung der Abspaltung wurden von der Telekom Austria, der ÖBAG oder vom Finanzministerium in Auftrag gegeben? Sind diese Gutachten veröffentlicht?
(11) In welcher Sitzung des Aufsichtsrates der Ö8AG wurde diese Abspaltung genehmigt? Wer waren dabei die Anwesenden Aufsichtsratsmitglieder?
(12) Wurde in der Hauptversammlung der Telekom Austria dieser Vorgang genehmigt? Wer war in dieser Hauptversammlung anwesend? Wer vertrat dabei die Interessen der österreichischen Steuerzahler:in?
(13) Wie werden die Kosten der Leitung des neuen Unternehmens (Abspaltung des Betriebes und der angepeilte Weg zur Wiener Börse) bewertet. ln welchem Verhältnis werden Vorstand und Aufsichtsrat zwischen den bisherigen Eigentümern verteilt?
(14) Wie werden die Kosten allfälliger Steuerungsverluste zwischen der Telekom Austria und dem neu abgespaltenen Unternehmen bewertet?
(15) Welche hoheitsrechtlichen Genehmigungen seitens der Regulierungsbehörde sind zu diesem Deal notwendig? Wurden sie bereits beantragt bzw. erteilt?
(16) Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in die neue Gesellschaft übernommen?
(17) Wann wurden Sie oder Mitglieder Ihres Kabinetts in diesen Deal miteingebunden?