14137/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.02.2023
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Besetzung des Postens des Vorstands Finanzen der ÖBB-Holding AG 

 

Am 30.12.2022 wurde der Posten der Vorständin/des Vorstands Finanzen der ÖBB-Holding AG öffentlich ausgeschrieben. Doch bereits zwei Wochen zuvor berichtete der Kurier am 15.12.2022 wörtlich folgendes:

 

„Als interne Favoritin für den Job wird Silvia Angelo, 53, gehandelt, Vorständin des ÖBB Teilkonzerns Infrastruktur. Die SPÖ-nahe Managerin mit besten Kontakten zum Wiener Rathaus war vor ihrer ÖBB-Karriere wirtschaftspolitische Sprecherin der Arbeiterkammer und wurde von Ederer unterstützt. Gewessler ist die Förderung von Frauen ein großes Anliegen, und mit Angelo käme erstmals eine Frau in den Holding-Vorstand.“[1]  

 

Und die Presse berichtete am 14.01.2023, dass „dem Vernehmen nach die SPÖ-nahe Silvia Angelo, derzeit Vorständin der ÖBB-Infrastruktur, als „gesetzt gilt“.

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete nachstehende Anfrage an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

 

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Bewerbungen sind fristgerecht für den ausgeschriebenen Posten „Vorstand Finanzen der ÖBB-Holding AG“ bis 10.02.2023 eingelangt?
  2. Trifft es zu, dass Sie sich als Eigentümervertreterin der ÖBB-Holding bereits vor Durchführung der öffentlichen Stellenausschreibung auf Frau Silvia Angelo als Favoritin für den ausgeschriebenen Posten festgelegt haben?
    1. Wenn ja, wieso präjudizieren Sie noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist eine öffentliche Ausschreibung, für deren korrekte Durchführung unter Einschluss der Bewertung aller Bewerbungen gemäß § 3 Abs. 2, Stellenbestellungsgesetz, BGBI. 26/1998 in erster Instanz nicht der Eigentümer, sondern der Aufsichtsrat der ÖBB-Holding zuständig ist?
    2. Wenn nein, wieso haben Sie gegen diese beiden offensichtlichen Falschmeldungen im Kurier und in der Presse nicht umgehend presserechtliche Entgegnungen veranlasst?
  3. Trifft es somit zu, dass nicht Sie die eigentliche Quelle dieser tendenziösen Fehlinformation sind, sondern das im Kurier-Beitrag namentlich genannte Aufsichtsratsmitglied Brigitte Ederer und werden Sie diese wegen mutmaßlich gesetzwidriger Präjudizierung der zuständigen Organe und Verletzung der Verschwiegenheitspflicht unverzüglich aus dem Aufsichtsrat abberufen?
  4. Ist es richtig, dass Frau Ederer schon früher ihr Aufsichtsratsmandat dazu missbraucht hat, um bei anderen Besetzungen von Vorstandsposten im Bereich der ÖBB-Holding oder deren Tochterfirmen in ungebührlicher Weise für Personen aus ihrem sozialistischen Freundeskreis zu intervenieren, obwohl diese das jeweilige Anforderungsprofil nur ungenügend erfüllt haben?
  5. Haben Sie sich bereits auf einen anderen Favoriten festgelegt und stammt dieser aus dem parteipolitischen oder familiären Umfeld der Grünen?
    1. Wenn ja, aus welchen nachvollziehbaren Gründen haben Sie sich bereits festgelegt?
    2. Wenn nein, ermächtigen Sie den Aufsichtsrat, bzw. die vom Aufsichtsrat beauftragte Personalberaterin, die Bewertung aller Bewerbungen frei von parteipolitischen Interventionen und Vorlieben ausschließlich nach den im Ausschreibungstext aufgezählten Anforderungen vorzunehmen und garantieren Sie unter Hinweis auf Ihre Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament, dass die ausgeschriebene Stelle gemäß § 4 Abs. 1, Stellenbesetzungsgesetz, BGBI. 26/1998 „ausschließlich auf Grund der Eignung der Bewerber/der Bewerberinnen besetzt wird“?


[1] https://kurier.at/wirtschaft/oebb-finanzvorstand-arnold-schiefer-steigt-vorzeitig-aus/402260196