Eingelangt am 15.02.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an
die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
betreffend
Besetzung des Postens des Vorstands Finanzen der ÖBB-Holding AG
Am 30.12.2022 wurde der Posten der
Vorständin/des Vorstands Finanzen der ÖBB-Holding AG öffentlich
ausgeschrieben. Doch bereits zwei Wochen zuvor berichtete der Kurier am
15.12.2022 wörtlich folgendes:
„Als interne Favoritin für den Job
wird Silvia Angelo, 53, gehandelt, Vorständin des ÖBB Teilkonzerns
Infrastruktur. Die SPÖ-nahe Managerin mit besten Kontakten zum Wiener
Rathaus war vor ihrer ÖBB-Karriere wirtschaftspolitische Sprecherin der
Arbeiterkammer und wurde von Ederer unterstützt. Gewessler ist die
Förderung von Frauen ein großes Anliegen, und mit Angelo käme
erstmals eine Frau in den Holding-Vorstand.“
Und
die Presse berichtete am 14.01.2023, dass „dem Vernehmen nach die
SPÖ-nahe Silvia Angelo, derzeit Vorständin der
ÖBB-Infrastruktur, als „gesetzt gilt“.
In
diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete nachstehende Anfrage
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
Anfrage
- Wie viele Bewerbungen sind
fristgerecht für den ausgeschriebenen Posten „Vorstand Finanzen
der ÖBB-Holding AG“ bis 10.02.2023 eingelangt?
- Trifft es zu, dass Sie sich als
Eigentümervertreterin der ÖBB-Holding bereits vor
Durchführung der öffentlichen Stellenausschreibung auf Frau
Silvia Angelo als Favoritin für den ausgeschriebenen Posten
festgelegt haben?
- Wenn ja, wieso präjudizieren
Sie noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist eine öffentliche
Ausschreibung, für deren korrekte Durchführung unter Einschluss
der Bewertung aller Bewerbungen gemäß § 3 Abs. 2,
Stellenbestellungsgesetz, BGBI. 26/1998 in erster Instanz nicht der
Eigentümer, sondern der Aufsichtsrat der ÖBB-Holding
zuständig ist?
- Wenn nein, wieso haben Sie gegen
diese beiden offensichtlichen Falschmeldungen im Kurier und in der Presse
nicht umgehend presserechtliche Entgegnungen veranlasst?
- Trifft es somit zu, dass nicht Sie
die eigentliche Quelle dieser tendenziösen Fehlinformation sind,
sondern das im Kurier-Beitrag namentlich genannte Aufsichtsratsmitglied
Brigitte Ederer und werden Sie diese wegen mutmaßlich gesetzwidriger
Präjudizierung der zuständigen Organe und Verletzung der
Verschwiegenheitspflicht unverzüglich aus dem Aufsichtsrat abberufen?
- Ist es richtig, dass Frau Ederer
schon früher ihr Aufsichtsratsmandat dazu missbraucht hat, um bei
anderen Besetzungen von Vorstandsposten im Bereich der ÖBB-Holding
oder deren Tochterfirmen in ungebührlicher Weise für Personen
aus ihrem sozialistischen Freundeskreis zu intervenieren, obwohl diese das
jeweilige Anforderungsprofil nur ungenügend erfüllt haben?
- Haben Sie sich bereits auf einen
anderen Favoriten festgelegt und stammt dieser aus dem parteipolitischen
oder familiären Umfeld der Grünen?
- Wenn ja, aus welchen
nachvollziehbaren Gründen haben Sie sich bereits festgelegt?
- Wenn nein, ermächtigen Sie
den Aufsichtsrat, bzw. die vom Aufsichtsrat beauftragte
Personalberaterin, die Bewertung aller Bewerbungen frei von
parteipolitischen Interventionen und Vorlieben ausschließlich nach
den im Ausschreibungstext aufgezählten Anforderungen vorzunehmen und
garantieren Sie unter Hinweis auf Ihre Ministerverantwortlichkeit
gegenüber dem Parlament, dass die ausgeschriebene Stelle
gemäß § 4 Abs. 1, Stellenbesetzungsgesetz, BGBI. 26/1998
„ausschließlich auf Grund der Eignung der Bewerber/der
Bewerberinnen besetzt wird“?