14138/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.02.2023
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Fragwürdiger Datenschutz bei Reform der §57a-Begutachtung
Mit 2. Februar 2023 kommt es in Österreich zu einer weitreichenden Reform der §57a-Gutachten, etwa durch den Zusatz eines QR-Codes und einer elektronischen Datenabrufung. Im Zuge dieses „Digitalisierungsprozesses“ ist auch eine Erweiterung im Begutachtungsprozess von Fahrzeugen geplant. Es soll ab 20. Mai 2023 eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Überdies werden diese Daten inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Diese soll unter anderem prüfen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte auch in der Realität eingehalten werden. Nicht nur Datenschützer und viele betroffene Fahrzeugbesitzer äußerten über dieses Vorhaben schwere Bedenken, auch die Autofahrerclubs ÖAMTC[1] und ARBÖ[2] lehnen eine solche Datenerfassung- und Weitergabe ab. Der ARBÖ weißt etwa darauf hin, „dass die erhobenen Verbrauchsdaten keine Auswirkung auf das Ergebnis der §57a-Begutachtung haben“. Der ÖAMTC warnt wiederum vor der „Zuordnung einzelner Verbräuche zu rückverfolgbaren Fahrzeugdaten“.
Eine Ausweitung der individuellen Überwachung durch den Staat sowie der Datenschutz und sein laxer Umgang damit stehen somit im Zentrum der Kritik an diesem Vorhaben aus ihrem Ressort. Weder wurden die betroffenen Bürger aktiv um ihre Zustimmung dazu gefragt noch in diesen Vorhabensprozess eingebunden – auch die Autofahrerclubs als Vertreter der Interessen von Fahrzeugbesitzern offenbar nicht. Transparenz und Informationspflicht zu diesem heiklen Vorhaben wurden zudem von ihrem Ressort kläglich vernachlässigt. Auf der Homepage des BMK ist keine weiterführende Information für Bürger zur geplanten Datenerfassung- und Weitergabe im Rahmen der §57a-Begutachtung auffindbar, weder auf der Startseite noch in der Suchfunktion oder der „Infothek“. Es ist zudem unklar und nirgends ersichtlich, wie diese hochsensiblen Daten, anhand derer Besitzer der Fahrzeuge zurückverfolgt werden können, vor Hacker-Angriffen oder missbräuchlicher Verwendung geschützt werden und wer konkret auf sie Zugriff haben wird.
Höchst fraglich ist zudem was genau ihr Ressort sowie in weiterer Folge die europäische Umweltagentur mit den Daten und ihren Auswertungen konkret vorhat. Es besteht der begründete Verdacht, dass diese sensiblen und rückverfolgbaren Fahrzeugdaten in Zukunft für verstärkte Überwachung, Einschränkung, Verbote und Strafen im Bereich des Verkehrs herangezogen werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete nachstehende Anfrage an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Anfrage
3.c.i. Wenn ja, welche?
4.a.i. Gibt es hier Vorgaben/Empfehlungen seitens Ihres Ressorts?
4.a.ii. Welche Sicherheitsstandards müssen Prüfeinrichtungen bei der Erhebung dieser Daten einhalten?