14140/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.02.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage


der Abgeordneten Ing. Josef Hechenberger, Hermann Gahr, Franz Hörl

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Schutzstatus des Wolfes

In einem Brief an die EU-Kommission haben Sie sich gemeinsam mit 11 Amtskollegen für den weiterhin strengen Schutz des Wolfes auf europäischer Ebene stark gemacht. Der Grund dafür ist eine Resolution des EU-Parlaments, die im November 2022 verabschiedet wurde.

Der Umgang mit dem Wolf in der EU ist in der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geregelt. Die Einstufung der einzelnen Arten erfolgte vor 30 Jahren. Darin ist der Wolf „als streng zu schützende Tierart“ gelistet und darf nur in wenigen Ausnahmen entnommen werden. In diesen 30 Jahren hat sich die Population der Wölfe in Europa stark gesteigert. Derzeit leben schätzungsweise bis zu 30.000 Wölfe in Europa. Der Wolf ist auch laut Weltnaturschutzunion (IUCN) nicht mehr auf der roten Liste der bedrohten Tierarten zu finden, Wölfe werden als „ungefährdet“ eingestuft.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

 

1)    In ihrem Brief mit 11 weiteren Amtskollegen aus der EU steht, dass bei der Koexistenz mit Großraubtieren Schäden an Nutztieren unvermeidlich sind. Sie seien aber „überzeugt, dass ein strenger Schutz zusammen mit einem wirksamen System von Präventivmaßnahmen, gerechten Entschädigungen, aber auch der Kommunikation mit Experten, den betroffenen Akteuren und der Öffentlichkeit die beste Lösung darstellt. Was sind für Sie wirksame Systeme von Präventivmaßnahmen? Bitte um genaue Erläuterung. Haben Sie konkrete Kommunikationspläne und Konzepte mit dem Umgang mit dem Wolf? Bitte um genaue Erläuterung und Auflistung.

 

2)    Sie sprechen in ihrem Brief an die EU-Kommission davon, dass Schäden an Nutztieren unvermeidlich sind und dass ein strenger Schutz der Wölfe weiterhin sinnvoll ist. Laut Weltnaturschutzunion (IUCN) befindet sich der Wolf nicht mehr auf der roten Liste der gefährdeten Tierarten. Er wird als „ungefährdet“ eingestuft. Jedoch gibt es in Österreich zahlreiche Weidetiere, wie etwa das Alpine Steinschaf, das braune Bergschaf, das Kärntner Brillenschaf, das Tiroler Steinschaf uvm. Die zu den bedrohten Nutztierrassen zählen. Wieso wird der Wolf als nicht bedrohte Tierart den bedrohten Nutztierrassen übergeordnet?

3)    Weiters steht in diesem Brief, dass in Zeiten einer Biodiversitätskrise „die Tendenz der Entschließung, den rechtlichen Schutz des Wolfes zu schwächen, eindeutig" abzulehnen sei. Auf welche Studien, Forschungen, Unterlagen oder der gleichen fußt Ihre Einschätzung? Bitte um genaue Auflistung.

 

4)    Aufgrund der jährlich steigenden Wolfsrisse in Österreich treiben immer weniger Landwirt:innen ihre Weidetiere im Sommer auf die Almen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Biodiversität, den Schutz vor Naturgefahren uvm. Laut ihrem Schreiben an die EU-Kommission befinden wir uns in einer Biodiversitätskrise. Wie argumentieren Sie den Schutz des Wolfes, aber nicht den Schutz der heimischen Biodiversität auf den Almen, die durch die Rückkehr des Wolfes vermindert wird (Stichwort „Zuwachsen der Weideflächen“).  Auch der Südtiroler Extrembergsteiger und ehemalige Europaabgeordnete Reinhold Messner warnt vor dem Verlust der alpinen Landwirtschaft und den vielfältigen und positiven Mehrwert einer vitalen Bergland- und Almwirtschaft für die ländlichen Räume (https://www.youtube.com/watch?v=jF6fOWkzaLE) aufgrund der stark steigenden Wolfspopulation. Wie gewährleisten Sie die Überlebensfähigkeit dieser vielfältig strukturierten Räume bei einer zunehmenden Wolfspopulation?

 

5)    In der EU, Österreich und vor allem den Bäuerinnen und Bauern ist das Tierwohl ein großes Anliegen. Angriffe und Risse durch den Wolf erzeugen Ängste und Schmerzen bei den Weidetieren. Dieser Aspekt wird völlig außer Acht gelassen.

 

a.    Im Zusammenhang mit dem Schutzstatus des Wolfes wird immer von dem günstigen Erhaltungszustand der Art gesprochen. Wer bestimmt in der EU und speziell in Österreich den günstigen Erhaltungszustand?

b.    In Schweden wird der günstige Erhaltungszustand politisch bestimmt. Wieso ist das in Österreich nicht der Fall?

 

6)    Würden Sie auf EU-Ebene der Senkung des Schutzstatus des Wolfes zustimmen, wenn der günstige Erhaltungszustand in der EU und Österreich erreicht ist?

a.    Wenn nein, warum nicht?

 

7)    Schweden hat den günstigen Erhaltungszustand in ihrem Land mit 300 Wölfen definiert. Wird diese Zahl überschritten, dürfen mittels Lizenzjagd die zur Jagd freigegebenen Tiere entnommen werden. Ist ein ähnliches oder gleiches Modell in Österreich möglich und umsetzbar?

a.    Wenn nein, warum nicht?