14142/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asylbetreuungseinrichtung Kobenzl und Steuergeldverschwendung

 

Seit 2015 mietet das BMI das frühere Hotel Kobenzl am Gaisberg in der Stadt Salzburg als Unterkunft für Asylwerbende an. Bereits 2015 hatte das Finanzministerium den Entwurf des Vertrags zunächst abgelehnt, weil er budgetär zu nachteilig und risikobehaftet gewesen wäre. Der Vertrag kam dennoch zustande - unter Berücksichtigung der gegebenen Zwangssituation, eine Unterkunft finden zu müssen, wie aus dem Bericht des Rechnungshofes aus dem Jänner 2022 hervor geht. Die Miete bezifferte das Innenministerium im Herbst 2018 mit 27.326 Euro zuzüglich 3.700 Euro Betriebskosten.

Obwohl die Immobilie seit Ende 2018 leer steht, flossen monatlich rund 30.000 Euro an öffentlichen Geldern für die Anmietung. Im Jahr 2021 wurde die Miete etwas reduziert - sie beläuft sich aber noch immer auf 26.000 Euro pro Monat. Laut RH flossen allein von Anfang 2015 bis Ende 2020 mehr als 1,2 Millionen Euro an den Eigentümer des Kobenzl.2 

Laut Medienberichten soll ein Salzburger Event-Manager schon 2018 beim BMI angefragt hat, das bereits damals leerstehende Hotel Kobenzl für Veranstaltungen zu mieten. Das BMI lehnte jedoch Anfang 2019 ab, mit der Begründung, man strebe selbst eine Alternativ-Nutzung des Kobenzl an. Eine solche Alternativ-Nutzung gab es jedoch bis dato nicht.3

 

  1. https://www.sn.at/salzburg/politik/fluechtlinge-asylquartier-kobenzl-zwischen-baufaellig-und-bewohnbar-129018838
  2. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2022-2_Asylbetreuungseinrichungen.pdf
  3. https://www.krone.at/2846522

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie oft wurde Ihr Ministerium seit 2018 um eine Vermietung der Einrichtung Kobenzl ersucht? 
    1. Welcher Mietpreis wurde dem BMI jeweils angeboten bzw. welche Einnahmen hätten durch eine Vermietung jeweils lukriert werden können? 
    2. Aus welchen Gründen wurde vonseiten des BMI jeweils abgelehnt? 
  1. Welche Alternativ-Nutzung des Kobenzl strebte Ihr Ministerium 2019 an, als es die Vermietung an einen Salzburger Event-Manager mit der Begründung ablehnte, eine eigene Alternativ-Nutzung der Immobilie zu verfolgen? 
  2. Welche Maßnahmen setzte Ihr Ministerium jeweils wann, um eine Alternativ-Nutzung des Kobenzl zu ermöglichen?
    1. Aus welchen Gründen kam es bis dato zu keiner Alternativ-Nutzung des Kobenzl? 
    2. Ist bis 2024 noch eine Alternativ-Nutzung des Kobenzl vorgesehen?
  1. Das Innenministerium stellte im August 2020 – vertreten durch die Finanzprokuratur – einen Antrag an die Schlichtungsstelle der Stadt Salzburg auf Anwendung des Mietrechtsgesetzes, Anerkennung als Hauptmieter und die Durchführung von Instandhaltungs– und Erhaltungsarbeiten durch den Vermieter. Ist das Verfahren bereits abgeschlossen? 
    1. Wenn ja, seit wann und mit welchem Ergebnis?  
    2. Wenn ja, wer ist nun für die Instandhaltungs– und Erhaltungsarbeiten zuständig – das Innenministerium oder der Vermieter?
    3. Wenn nicht, was ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
  1. Welche Schritte bzw. Maßnahmen setzte Ihr Ministerium jeweils wann, um eine Auflösung des Mietvertrags zu erreichen? 
    1. Mit welchem Ergebnis jeweils?