Eingelangt am 17.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Asylbetreuungseinrichtung
Kobenzl und Steuergeldverschwendung
Seit 2015 mietet das BMI das frühere
Hotel Kobenzl am Gaisberg in der Stadt Salzburg als Unterkunft für
Asylwerbende an. Bereits 2015 hatte das Finanzministerium den Entwurf des
Vertrags zunächst abgelehnt, weil er budgetär zu nachteilig und
risikobehaftet gewesen wäre. Der Vertrag kam dennoch zustande - unter
Berücksichtigung der gegebenen Zwangssituation, eine Unterkunft finden zu
müssen, wie aus dem Bericht des Rechnungshofes aus dem Jänner 2022
hervor geht. Die Miete bezifferte das Innenministerium im Herbst 2018 mit
27.326 Euro zuzüglich 3.700 Euro Betriebskosten.1
Obwohl die Immobilie seit Ende 2018 leer
steht, flossen monatlich rund 30.000 Euro an öffentlichen Geldern für
die Anmietung. Im Jahr 2021 wurde die Miete etwas reduziert - sie beläuft
sich aber noch immer auf 26.000 Euro pro Monat. Laut RH flossen allein von
Anfang 2015 bis Ende 2020 mehr als 1,2 Millionen Euro an den Eigentümer
des Kobenzl.2
Laut Medienberichten soll ein Salzburger
Event-Manager schon 2018 beim BMI angefragt hat, das bereits damals
leerstehende Hotel Kobenzl für Veranstaltungen zu mieten. Das BMI lehnte
jedoch Anfang 2019 ab, mit der Begründung, man strebe selbst eine
Alternativ-Nutzung des Kobenzl an. Eine solche Alternativ-Nutzung gab es jedoch
bis dato nicht.3
- https://www.sn.at/salzburg/politik/fluechtlinge-asylquartier-kobenzl-zwischen-baufaellig-und-bewohnbar-129018838
- https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2022-2_Asylbetreuungseinrichungen.pdf
- https://www.krone.at/2846522
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie oft wurde Ihr Ministerium seit 2018 um
eine Vermietung der Einrichtung Kobenzl ersucht?
- Welcher Mietpreis wurde dem BMI jeweils
angeboten bzw. welche Einnahmen hätten durch eine Vermietung jeweils
lukriert werden können?
- Aus welchen Gründen wurde vonseiten
des BMI jeweils abgelehnt?
- Welche Alternativ-Nutzung des Kobenzl
strebte Ihr Ministerium 2019 an, als es die Vermietung an einen Salzburger
Event-Manager mit der Begründung ablehnte, eine eigene
Alternativ-Nutzung der Immobilie zu verfolgen?
- Welche Maßnahmen setzte Ihr
Ministerium jeweils wann, um eine Alternativ-Nutzung des Kobenzl zu
ermöglichen?
- Aus welchen Gründen kam es bis dato zu
keiner Alternativ-Nutzung des Kobenzl?
- Ist bis 2024 noch eine Alternativ-Nutzung
des Kobenzl vorgesehen?
- Das Innenministerium stellte im August 2020
– vertreten durch die Finanzprokuratur – einen Antrag an die
Schlichtungsstelle der Stadt Salzburg auf Anwendung des
Mietrechtsgesetzes, Anerkennung als Hauptmieter und die Durchführung
von Instandhaltungs– und Erhaltungsarbeiten durch den Vermieter. Ist
das Verfahren bereits abgeschlossen?
- Wenn ja, seit wann und mit welchem
Ergebnis?
- Wenn ja, wer ist nun für die
Instandhaltungs– und Erhaltungsarbeiten zuständig – das
Innenministerium oder der Vermieter?
- Wenn nicht, was ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Welche Schritte bzw. Maßnahmen setzte
Ihr Ministerium jeweils wann, um eine Auflösung des Mietvertrags zu
erreichen?
- Mit welchem Ergebnis jeweils?