14151/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Beschwerden wegen Ungleichbehandlung in Ihrem Ministerium

Die Frage von Postenbesetzungen aufgrund der politischen Zugehörigkeit statt der individuellen Qualifikation halten die österreichische Öffentlichkeit nicht erst seit den medialen Debatten um Chats aus dem ÖVP-Umfeld in Atem. Im Gegensatz zum noch immer fehlenden Schutz vor Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, beispielsweise aufgrund der Weltanschauung oder sexuellen Orientierung, den auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft seit langem eingefordert wird, besteht dieser Schutz in der Arbeitswelt bereits – umso wichtiger ist, dass gerade die Bundesministerien der damit verbundenen Verantwortung bei Postenbesetzungen, Beförderungen oder auch Kündigungen gerecht werden und damit ein Vorbild für die Privatwirtschaft setzen.

Wie im Jahr 2022 bekannt wurde, gab es allein im Bundesministerium für Inneres zwischen 2006 und 2021 insgesamt 95 Beschwerdeverfahren bei der Gleichbehandlungskommission. Im absoluten Großteil davon handelte es sich um Fragen der Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung. Für alle Bundesministerien stellt sich die Frage, in wie vielen Fällen Personen rein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit bevorzugt wurden und damit anderen, möglichweise besser qualifizierten Bewerber*innen direkter oder indirekter Schaden zugefügt wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    In wie vielen Fällen im Jahr 2022 waren Ihr Ministerium oder nachgelagerte Dienststellen als Arbeitgeber wegen potentieller Ungleichbehandlung bei Postenbesetzungen, Einstellungen oder Kündigungen vor einem Gericht beteiligt? Bitte um detaillierte Auflistung nach Beschwerde- bzw. möglichem Diskriminierungsgrund.

a.    In wie vielen Fällen kam es jeweils zu Verurteilungen, Freisprüchen außergerichtlichen Einigungen?

2.    In wie vielen Fällen im Jahr 2022 wurden Ihr Ministerium oder nachgelagerte Dienststellen als Arbeitgeber wegen potenzieller Ungleichbehandlung bei Postenbesetzungen, Einstellungen oder Kündigungen angezeigt, ohne dass eine Anklage erhoben wurde? Bitte um detaillierte Auflistung nach Beschwerde- bzw. möglichem Diskriminierungsgrund.

3.    Wie viele der Gerichtsverfahren, in denen Ihr Ministerium oder nachgelagerte Dienststellen als Arbeitgeber wegen potenzieller Ungleichbehandlung bei Postenbesetzungen, Einstellungen oder Kündigungen vor einem Gericht zwischen 2011 und 2022 beteiligt waren, waren zuvor Thema vor der Gleichbehandlungskommission des Bundes?

4.    Wie viele Beschwerdeverfahren vor der Gleichbehandlungskommission des Bundes gab es in Hinsicht auf potenzieller Ungleichbehandlung bei Postenbesetzungen, Einstellungen oder Kündigungen seitens Ihres Ressorts oder nachgelagerter Dienststellen zwischen 2011 und 2022? Bitte um detaillierte Auflistung nach Jahr und Beschwerde- bzw. möglichem Diskriminierungsgrund.

5.    Welche Summen musste in jenen Fällen, in denen Ihr Ministerium oder nachgelagerte Dienststellen als Arbeitgeber wegen potenzieller Ungleichbehandlung bei Postenbesetzungen, Einstellungen oder Kündigungen zwischen 2011 und 2022 vor Gericht verurteilt wurden oder eine außergerichtliche Einigung erzielt wurde, zahlen? Bitte um detaillierte Auflistung nach Jahr und Beschwerde- bzw. möglichem Diskriminierungsgrund.

6.    Welche konkreten Schlüsse zieht Ihr Ressort aus den Fällen vor der Gleichbehandlungskommission des Bundes, die Im 14. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2022 (Teil II) anonymisiert veröffentlicht wurden?

a.    Wurden insbesondere interne Maßnahmen zur besseren Prävention möglicher Ungleichbehandlungen gesetzt und wenn ja, welche?

b.    Gab es dienstrechtliche Konsequenzen in Zusammenhang mit den anonymisierten Fallstudien und wenn ja, welche?