14163/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2023
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ANFRAGE

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Daten zu Kranken- und Rehabilitationsgeld für das Jahr 2022

Versicherte, die aufgrund mehrerer oder längerer Krankenstände Lohnausfälle hinnehmen müssen, erhalten einen entsprechenden finanziellen Ersatz in Form von Krankengeld. Im Regelfall erhalten erkrankte Versicherte vorerst (nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen) ihr Entgelt vom Dienstgeber weiterbezahlt. Ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erschöpft, bekommen sie Krankengeld.

Dieses ersetzt teilweise ihren Arbeitsverdienst. Versicherte erhalten Krankengeld demnach nur, wenn ein Verdienstentgang während eines Krankenstandes vorliegt. Das betrifft unter anderem Lehrlinge und Dienstnehmer/innen, aber auch Empfänger/innen einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld). Rehabilitationsgeld ist wiederum eine finanzielle Unterstützung, wenn die Pensionsversicherung festgestellt hat, dass eine Person vorübergehend invalid bzw. berufsunfähig ist. Stellt die Pensionsversicherung im Zuge des Pensionsverfahrens fest, dass keine dauernde Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt, ist es Aufgabe der Krankenversicherung, die Person bei der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu unterstützen. Um während dieses Zeitraumes die finanzielle Unterstützung sicherzustellen, leistet die Krankenversicherung Rehabilitationsgeld aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit.

Aufgrund von 9504/J XXVII. GP gab es Daten für den Zeitraum 2016 bis 2021. Für das Jahr 2022 wird nun Auskunft begehrt.

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1)    Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben bezüglich Rehabilitationsgeld im Jahr 2022?

2)    Wie viele Personen erhielten im Jahr 2022 Rehabilitationsgeld? (Bitte um Aufschlüsselung der Ursachen nach Krankheitsbild, Zahlen pro Monat und Bundesland sowie eine getrennte Auflistung nach Geschlecht.)

3)    Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben bezüglich Krankgeld im Jahr 2022?

4)    Wie viele Personen erhielten im Jahr 2022 Krankengeld? (Bitte um
Aufschlüsselung der Ursachen nach Krankheitsbild, Zahlen pro Monat und
Bundesland sowie eine getrennte Auflistung nach Geschlecht.)

5)    Wie viele Personen, die im Jahr 2022 für mindestens einen Monat des Jahres
Rehabilitationsgeld bezogen haben, wechselten direkt in die Invaliditätspension? (Bitte um eine getrennte Auflistung nach Geschlecht.)

6)    Wie viele Personen, die im Jahr 2022 für mindestens einen Monat des Jahres
Krankengeld bezogen haben, wechselten direkt in die Invaliditätspension? (Bitte um
eine getrennte Auflistung nach Geschlecht.)

7)    Wie viele Personen, die nicht in Österreich wohnhaft waren, haben im Jahr 2022 entweder Krankengeld oder Rehabilitationsgeld bezogen?
(Bitte um Auflistung nach Wohnsitzland und Geschlecht sofern es der Datenschutz zulässt.)

8)    Wie hoch waren im Jahr 2022 die Kosten an Krankengeld
und Rehabilitationsgeld für nicht in Österreich wohnhafte Personen?

9)    Wie viele Bezieher einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gab es mit Stand Dezember 2022, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich hatten? (Bitte um Auflistung nach Wohnsitzland.)
und Höhe der Kosten – sofern es der Datenschutz zulässt.

10)  Wie ist die Antwort Frage 13 der 9310/AB vom 18.03.2022 zu 9504/J (XXVII. GP) mit der Rechtsprechung des EuGH zu rechtfertigen, zumal dieser wiederholt festgehalten hat (siehe RZ 74 von C388/09), dass Leistungen der sozialen Sicherheit nicht deswegen verloren gehen dürfen, weil Arbeitnehmer von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben und diese deswegen keine Geldleistung bei Krankheit vom Wohnstaat erhalten, dessen Leistung übrigens keine Grundleistung (Krankenversicherung) vorsetzt, aber der (ehemalige) Beschäftigungsstaat, bei dem man krankenversichert geworden ist, keine gleichartige Leistung hat?