14166/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.02.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Alois Kainz
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Strafen bei Verstößen gegen Tiertransporte-Gesetz künftig direkt vor Ort
Am 27. Jänner 2022 veröffentlichte das BMSGPK folgende Presseaussendung:[1]
Rauch: Strafen bei Verstößen gegen Tiertransporte-Gesetz künftig direkt vor Ort
Bargeldstrafen bis 500 Euro ergänzen Verwaltungsstrafen – Tierschutzminister Rauch fordert EU-weit strengere Regeln
Österreich verschärft die Strafen bei nicht-regelkonformen Tiertransporten. Künftig können pro Vergehen Organstrafverfügungen in der Höhe von bis zu 500 Euro unmittelbar von der Exekutive ausgestellt werden. Ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung ging am Freitag in Begutachtung. Bisher gab es Strafen erst nachträglich im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens. “Wir drehen an vielen Schrauben, um das Leid der Tiere zu verringern,” bekräftigt Tierschutzminister Rauch sein Engagement. Anlässlich des Rats der Europäischen Union zu den Themen Landwirtschaft und Fischerei (AGRIFISH) am Montag pocht Rauch erneut auf seine Forderung nach strengen EU-weiten Regeln. “Der Vorschlag Österreichs wurde an EU-Kommissarin Stella Kyriakides übermittelt. Wir machen weiter Druck auf EU-Ebene” so der Minister.
Ab Inkrafttreten der Verordnung im Laufe des Jahres sollen Bargeldstrafen in der Höhe von bis zu 500 Euro pro Vergehen von der Exekutive direkt an Ort und Stelle eingehoben werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf vor, den das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument:innenschutz am Freitag in Begutachtung geschickt hat. “Werden im Zuge einer Kontrolle mehrere Verstöße beanstandet , kann hier eine beträchtliche Summe zusammenkommen. Und das ist gut so - denn Tiere sind Lebewesen, keine Ware”, betont Tierschutzminister Rauch. “Auch in einem industrialisierten landwirtschaftlichen System muss das Tierwohl an erster Stelle stehen.”
Für die Umsetzung brauche es aber auch eine intensivere Zusammenarbeit von Verkehrspolizei und Veterinärbehörden der Bundesländer, etwa im Rahmen von gemeinsamen Schulungen und Schwerpunktkontrollen. Das BMSGPK fördert diesen Austausch in Form von regelmäßigen Koordinierungsrunden.
Schwere Vergehen werden weiterhin mit Verwaltungsstrafverfahren geahndet. Im konkreten Fall kann es darüber hinaus auch zu Anhaltungen, Abladungen und in Sonderfällen auch zur Abnahme von Tieren kommen. Weiters besteht nach wie vor die Möglichkeit bei mehrfachen Verstößen durch Transportunternehmer diesen die Zulassung zu entziehen.
EU-weit strengere Regeln statt Aufweichung der bisherigen Verordnung
Verbesserungen fordert Rauch auch auf EU-Ebene. Ein ganz klares “Nein” kommt daher zum Vorschlag Portugals, der am Montag im Rahmen des Rats der Europäischen Union zu den Themen Landwirtschaft und Fischerei eingebracht werden soll. “Österreich und einige andere Länder verfolgen das klare Ziel, Transporte in Länder außerhalb der EU zu reduzieren, insbesondere den Transport auf Schiffen. Daher sind wir klar gegen eine Ausnahme für diesen Bereich”, so Tierschutzminister Rauch.
Außerdem plädiert Rauch nach wie vor für eine EU-weit harmonisierte Zulassung von Transportfahrzeugen. Es komme immer wieder zu Verletzungen oder Unterversorgung der Tiere, weil Fahrzeuge ungeeignet sind. Es muss eindeutig geregelt sein, welche Fahrzeuge für den Transport geeignet sind und welche nicht. “Mit EU-weiten Standards lässt sich das relativ schnell regeln. Wir sind es den Tieren schuldig, zügig Verbesserungen auf den Weg zu bringen”, so Rauch abschließend.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wann soll die geplante Änderung im Tiertransporte-Gesetz konkret in Kraft treten?
2. Welche Vergehen können durch die entsprechende Änderung im Tiertransporte-Gesetz nun tatsächlich vor Ort mittels Organstrafverfügung geahndet werden? (Bitte um konkrete Erläuterung.)
3. Ab wann gilt ein Vergehen als schweres Vergehen, welches weiterhin mittels Verwaltungsstrafverfahren geahndet wird? (Bitte um konkrete Erläuterung.)
4. Kann künftig jedes Exekutivorgan eine Organstrafverfügung auf Grundlage des Tiertransporte-Gesetz ausstellen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, sind hier besonders geschulte Organe vorgesehen?
5. Können geschulte Verkehrspolizisten künftig auch ohne Beiziehung von Veterinärbehörden Organstrafverfügungen wegen Verstößen ausstellen?
6. Welche Schulungen sind für die Verkehrspolizei und die Veterinärbehörden konkret vorgesehen?
7. Inwiefern sollen die Schwerpunktkontrollen verstärkt werden?
8. Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Zusammenarbeit zwischen der Verkehrspolizei und den Veterinärbehörden zu verbessern?
9. Welche Schritte setzen Sie auf EU-Ebene, um eine Verbesserung der Bedingungen der Tiertransporte herbeizuführen?
10. Gibt es auf EU-Ebene bereits Überlegungen, eindeutige Regelungen in Bezug auf die für den Transport geeigneten Fahrzeuge zu erlassen?
a. Wenn ja, was ist konkret geplant?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230127_OTS0005/rauch-strafen-bei-verstoessen-gegen-tiertransporte-gesetz-kuenftig-direkt-vor-ort