14169/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.02.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Alois Kainz
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Folgeanfrage Sonderverträge im BMBWF
In Ihrer Anfragebeantwortung 12673/AB auf die Anfrage Nr. 13003/J betreffend Sonderverträge im BMBWF antworten Sie auf Frage 1 wie folgt:
Zum Stichtag 23. Oktober 2019 waren im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Zentralstelle) 35 Sonderverträge aufrecht, davon 8 befristet. Der Abschluss solcher Sonderverträge erfolgt für verschiedene Tätigkeitsbereiche bzw. Funktionen, etwa als ADV-Sondervertrag, für die Kabinettsmitarbeit sowie für die Übernahme der ehemaligen BIFIE-Bediensteten mit 1. Jänner 2017. Zur näheren Konkretisierung wird ausgeführt, dass von den 35 Sonderverträgen 14 auf ADV-Sonderverträge entfallen, 8 auf Kabinett-Sonderverträge und 13 auf ehemalige BIFIE-Bedienstete. Alle Sonderverträge wurden mit Vertragsbediensteten abgeschlossen. Bei Beamten sind keine Sonderverträge vorgesehen. Von einer Darstellung der konkreten jeweiligen Bruttomonatsgehälter wird aus datenschutzrechtlichen Erwägungen Abstand genommen.
Zu den Fragen 2,3,6 und 7 führen Sie aus:
Seit Beginn der Gesetzgebungsperiode bis zum Einlangen der Anfrage wurden 19 Sonderverträge im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Zentralstelle) neu abgeschlossen, davon waren 17 befristet. In allen Fällen wurden Einzelfallgenehmigungen des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingeholt. Unter Hinweis auf die Ausführungen zu Frage 1 erfolgt der Abschluss solcher Sonderverträge für verschiedene Funktionen gemäß den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Zur näheren Konkretisierung wird ausgeführt, dass von den 19 Sonderverträgen 2 auf ADV-Sonderverträge und 17 auf Kabinetts-Sonderverträge entfallen; von letzteren waren zum Stichtag 15. November 2022 bereits 7 beendet.
Alle Sonderverträge wurden mit Vertragsbediensteten abgeschlossen. Bei Beamten sind keine Sonderverträge vorgesehen. Von einer Darstellung der konkreten Begründungen sowie der jeweiligen Bruttomonatsgehälter samt etwaiger Zulagen wird aus datenschutzrechtlichen Erwägungen Abstand genommen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Warum berufen Sie sich bei den Bruttomonatsgehältern auf den Datenschutz?
2. Wo liegt die Maximalgehaltsstufe bei den 8 befristeten Sonderverträgen?
3. Wo liegt die Maximalgehaltsstufe bei den 14 ADV-Sonderverträgen?
4. Wo liegt die Maximalgehaltsstufe bei den 8 Kabinett-Sonderverträgen?
5. Wo liegt die Maximalgehaltstufe bei den 13 ehemaligen BIFIE-Bediensteten?
6. Wie liegt die Maximalgehaltstufe bei den 2 neu geschlossenen ADV-Sonderverträgen?
7. Wo liegt die Maximalgehaltstufe bei den 17 neu geschlossenen Kabinetts-Sonderverträgen?
8. Auf welche Dauer wurden die neu geschlossenen Sonderverträge abgeschlossen und warum haben Sie sich dazu entschlossen, hier befristete Verträge zu schließen?
9. Waren darunter Personen, welche auch davor bereits in einem befristeten Sondervertrag standen und erneut mittels befristeten Sondervertrags angestellt wurden?
Sollte eine detaillierte Beantwortung einzelner Fragen aus datenschutzrechtlichen Erwägungen oder aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein, so wird dennoch um eine Beantwortung mit möglichst hohem Informationsgehalt im Sinne des parlamentarischen Interpellationsrecht ersucht. Allenfalls ersucht der Abgeordnete um eine Beantwortung in klassifizierter Weise nach dem Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (InfOG).