14171/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.02.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Streitigkeiten über Pflegegeldleistungen vor dem Arbeits- und Sozialgericht – Daten 2021 und 2022

 

 

Wenn Pflegefälle mit der Einstufung ihrer Pflegestufe nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

 

Die für Arbeit und Soziales zuständigen Gerichte sind für Streitigkeiten bei Pflegegeldleistungen zuständig. Der Antrag auf Pflegegeld kann beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger eingebracht werden. In weiterer Folge erfolgt ein Hausbesuch durch einen Arzt beziehungsweise eine Ärztin oder in manchen Fällen durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson, um den Pflegebedarf festzustellen. Der pflegebedürftige Mensch hat das Recht, bei der Begutachtung eine Vertrauensperson beizuziehen, die Angaben zur konkreten Pflegesituation machen kann. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Stelle über die Zuordnung zu einer Pflegegeldstufe mittels Bescheids. Gegen diesen Bescheid kann Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Ein allfälliges Pflegegeld wird rückwirkend ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat ausbezahlt.

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Klagen in Sachen Überprüfung des Pflegegrades wurden bei den zuständigen Sozialgerichten, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern, im Zeitraum 2021 bis 2022 eingebracht?

2.    Wie viele Klagen waren jeweils im Jahr 2021 bzw. 2022, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, offen?

3.    Wie viele Klagen wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern, im Zeitraum 2021 bis 2022 abgeschlossen?

4.    Wie lange (wie viele Tage) dauern im Durchschnitt die Verfahren bei Klagen zur Überprüfung des Pflegegrades? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Jahren 2021 und 2022 sowie Bundesländern.)

5.    Wie viele Fälle gibt es jeweils 2021 bzw. 2022, bei denen die Verfahrensdauer über ein Jahr betrug? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

6.    Wie viele Fälle gibt es jeweils 2021 bzw. 2022, bei denen die Verfahrensdauer maximal ein halbes Jahr bezrug? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

7.    Wie viele Klagen wurden im laufenden Jahr eingebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

8.    Sind Ihrem Ressort Fälle bekannt, bei denen Betroffene fünf Monate oder länger warten mussten, bis ein Gutachter Zeit fand, den jeweiligen Fall zu bearbeiten und dadurch die Verfahren vor Gericht verzögert wurden?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen wird Ihr Ministerium treffen, damit solche extremen Wartezeiten der Vergangenheit angehören?

9.    Auf wie viele Gutachter können die Sozialgerichte aktuell zugreifen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

10. Ist an eine Aufstockung der Gutachter gedacht?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wie sehen die Aufstockungspläne im Detail aus?

c.    Wenn ja, wann kann mit der konkreten Umsetzung gerechnet werden?

11. Wie viele Klagen wurden jeweils im Jahr 2021 bzw. 2022 von den zuständigen Sozialgerichten abgewiesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

12. Bei wie vielen Klagen wurden jeweils im Jahr 2021 bzw. 2022 den Klägern Recht gegeben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

13. Bei wie vielen Klagen jeweils im Jahr 2021 bzw. 2022 wurde die Klage fortgeführt, obwohl die pflegebedürftige Person bereits verstorben war? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

14. Bei wie vielen Klagen jeweils im Jahr 2021 bzw. 2022 konnte der Pflegegrad der betroffenen Person nicht mehr festgestellt werden, weil sie verstarb, bevor eine Überprüfung durch den Arzt vorgenommen werden konnte? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)