14175/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.02.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend gefährliche Konversionstherapien endlich verbieten – Beschlüsse des Nationalrats endlich umsetzen
Es gehört zu den grundlegenden Charakteristika einer Demokratie, dass Bürger*innen sich darauf verlassen können, dass Beschlüsse ihrer gewählten Vertreter*innen ernst genommen und umgesetzt werden. Genau das passiert aktuell aber in immer mehr Fällen nicht: Als gravierendes Beispiel dafür sei die längst überfällige Umsetzung des Verbots von Konversionstherapien genannt: Bereits 2019 auf Antrag der SPÖ und erneut 2021 auf einen Vier-Parteien-Antrag hin, wurde vom Nationalrat ein solches Verbot gefordert. Umgesetzt ist es bis heute nicht und außer Ankündigungen gab es von der Bundesregierung keine Umsetzungsversuche – der vom Nationalrat geforderte Gesetzesentwurf ist und bleibt bis heute, vier Jahre nach der ersten Entschließung des Nationalrats, ausständig.
Ein gesetzliches Verbot von Konversionstherapien, wie es in immer mehr Ländern existiert, hätte das Ziel, die „Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Maßnahmen und Techniken, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen sowie bei Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht“ zu untersagen. Solche Praktiken sind in Österreich bis heute legal und die Umsetzung eines gesetzlichen Verbotes darf nicht an politischem Kalkül innerhalb der Regierungsfraktionen scheitern.
Insbesondere die Weigerung, dem parlamentarischen Interpellationsrecht in dieser Thematik mit dem Verweis auf „koalitionsinterne Abstimmungen“ hinsichtlich eines bereits ausgearbeiteten Gesetzesentwurfes zu entsprechen, ist demokratiepolitisch mehr als fragwürdig – auch darauf sollte bei der Beantwortung künftiger Anfragen, wie der hier vorliegenden, Bedacht genommen werden. Klar ist, dass die Bürger*innen und vor allem die betroffene LGBTIQ-Community ein Recht auf Transparenz über die Umsetzungsschritte Ihres Ressorts hinsichtlich zweier Beschlüsse des Nationalrats haben. Koalitionsinterne Diskussionsprozesse dürfen die parlamentarische Kontrolle keinesfalls beeinflussen!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche konkreten Fortschritte wurden seit der letzten bekannten Arbeitssitzung der zuständigen Ressorts, BMJ und BMSGPK, am 3. Juni 2022 in dieser Frage erzielt?
2. Ist der bisher ausgearbeitete Entwurf eines Gesetzes zum Verbot von Konversionstherapien im Bereich des Verwaltungsrechts oder im Strafrecht angesiedelt?
a. Sollte der Entwurf sowohl verwaltungs- als auch strafrechtliche Inhalte haben, für welche Teilbereiche sind diese jeweils geplant bzw. in welchen Materiengesetzen werden sie Niederschlag finden?
3. Wird die in Abstimmung befindliche Vorlage sicherstellen, dass nicht nur Mediziner*innen, Therapeut*innen etc. solche Praktiken verboten werden, sondern auch Vereinen, Einzelpersonen etc.?
a. Wenn ja, in welcher Form soll dies genau geregelt werden?
b. Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
4. Wird die in Abstimmung befindliche Vorlage sicherstellen, dass auch Konversionstherapien auf Grund der Geschlechtsidentität, beispielsweise bei Trans- oder nicht-binären Personen, verboten werden?
a. Wenn ja, in welcher Form soll dies genau geregelt werden?
b. Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
5. Wird die in Abstimmung befindliche Vorlage sicherstellen, dass Konversionstherapien nicht nur an Minderjährigen, sondern gem. Entschließung des Nationalrats auch an „Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht“ (898 der Beilagen XXVII. GP), verboten werden?
a. Wenn ja, in welcher Form soll dies genau geregelt werden?
b. Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
6. Wie ist der konkrete Stand in der „politischen Abstimmung“ (s. 12490/AB) mit dem Koalitionspartner?
7. Wird die von Ihrem Ressort ausgearbeitete Gesetzesvorlage vor der Abstimmung im Parlament einer Begutachtungsfrist unterzogen werden?
a. Wenn nein, warum ist geplant, davon abzusehen?
8. Wann wird der Gesetzesentwurf dem Nationalrat endlich zur Beschlussfassung vorgelegt?
a. Ist zumindest davon auszugehen, dass dies noch im Jahr 2023 geschehen wird?