14180/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.02.2023
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und
Genossen,
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Entschädigung für Opfer homophober Strafgesetze
Im Jahr 2021 jährte sich die Entkriminalisierung von homosexuellen Handlungen unter Erwachsenen durch die Kleine Strafrechtsreform der Regierung Kreisky I zum 50. Mal. Österreich war damals eines der letzten europäischen Länder, das diesen wichtigen Schritt zur Gleichstellung von Homosexuellen setzte. Doch mit dem Ende der §§ 129 I b (Tat) und 130 (Strafmaß) zum Verbot von "Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts" traten vier neue Strafrechtsparagraphen in Kraft, die die Rechte dieser Personengruppe noch für lange Zeit einschränkten. Der letzte dieser Paragraphen (§ 209) bez. der Festsetzung von unterschiedlichen Mindestaltern zwischen homo- und heterosexuellen Beziehungen blieb bis zu einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes im Jahr 2002 in Kraft. Für die tausenden Menschen, die wegen einem dieser Paragraphen angezeigt und verurteilt, bedeutete eine Verurteilung nicht nur öffentliche Stigmatisierung, sondern oft auch den Verlust von Arbeitsplätzen, Einkommen und Existenzen. Am 7. Juni 2021 setzte die Bundesministerin für Justiz mit einer öffentlichen Entschuldigung der Justiz gegenüber den Opfern dieser homophoben Strafgesetze ein wichtiges Zeichen. Diesen Worten müssen aber auch Taten folgen. Dazu braucht es Gesetzgebung, mit der die Opfer homophober Strafgesetze rehabilitiert werden und die Möglichkeit geschaffen wird, Urteile, die gemäß § 129 I b StG sowie nach 1971 gemäß den §§ 209, 210, 220 und 221 StGB gefällt worden sind, offiziell für nichtig zu erklären und als Unrechtsurteile aufheben zu lassen, sowie die Opfer entsprechend zu entschädigen - sofern es sich im Einzelfall um keine Straftatbestände handelte, die auch heute strafbar wären. Diese Entschädigung muss vor allem die beitragsfreie Anrechnung der Haftzeiten als Ersatzzeit auf die Pensionsversicherungszeit, die entsprechend verzinste Rückzahlung verhängter Geldstrafen sowie die pauschale Abgeltung für allfällige Anwalts- und Gerichtskosten für jedes Haftmonat umfassen. Auch andere Sanktionen, von denen Verurteilte betroffen waren (Aberkennung akademischer Grade, Entzug von Gewerbeberechtigungen, Führerscheinverlust etc.), müssen aufgehoben und entschädigt werden. Aufbauend auf die sehr allgemeinen Aussagen der parlamentarischen Anfragebeantwortung 11635/AB stellen sich zahlreiche weitere Fragen, die mittels dieser Anfrage geklärt werden sollen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 11635/AB stellten Sie fest, dass im Zuge des Budgetprozesses 2022 über die Schaffung von Mitteln für Entschädigungszahlungen zugunsten der Opfer homophober Strafgesetze verhandelt werde: Welche Mittel sind im aktuellen Budget in welcher UG für dieses Ziel bereitgestellt?
2. Auf Basis welcher Berechnungen wurde die Höhe dieser Summe festgelegt? Bitte um detaillierte Beschreibung.
3. Wenn keine Mittel im aktuellen Budget bereitgestellt sind, aus welchen konkreten Gründen wurde von einer Budgetierung dieser Maßnahme trotz Ihrer Ankündigung vom September 2022 abgesetzt?
4. In welchem Stadium der Ausarbeitung befindet sich ein allfälliger Gesetzesentwurf zur Gewährleistung dieser Entschädigungszahlungen?
a. Falls dieser sich in Abstimmung mit dem Koalitionspartner befindet, seit wann ist dies der Fall?
5. Bis wann soll ein allfälliger Gesetzesentwurf zur Gewährleistung dieser Entschädigungszahlungen dem Parlament zum Beschluss vorgelegt werden?
a. Ist zumindest davon auszugehen, dass dies noch in diesem Kalenderjahr geschehen wird?
6. In welchem Umsetzungsstand befindet sich das Projekt „Vor dem Gesetz sind alle gleich?“?
7. Welche Budgetmittel sind in diesem Kalenderjahr in welcher Untergliederung für dieses Projekt vorgesehen?
8. Welche konkreten Aktivitäten sind seitens Ihres Ministeriums in welchem Zeitraum für dieses Projekt vorgesehen?
9. Mit welchen konkreten Maßnahmen genau soll der, von Ihnen in der Anfragebeantwortung 11635/AB genannte, Schwerpunkt des Projekts, „Wissensvermittlung, Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung“ erreicht werden?