14204/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.02.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Polizeieinsatz in der Silvesternacht in Floridsdorf

 

Am 31.12.2022 nahmen Polizist:innen - unterwegs in Zivil mit Masken und Teleskopschlagstöcken - in der Mitterhofergasse in Floridsdorf Jugendliche und junge Erwachsene fest, die angeblich Böller warfen. Ein Video einer der beim Einsatz anwesenden Personen zeigt wie ein Offizier der Einsatztruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität offensichtlich die Fassung verlor. Im Zuge dessen beschimpfte und drohte dieser Offizier den anwesenden Jugendlichen; einer davon wurde sogar gewaltvoll auf eine Parkbank gestoßen. Obwohl das Gesetz eine derartige Vorgangsweise gegenüber Festgenommenen verbietet, greift niemand der sonst anwesenden Polizist:innen ein. Die betroffenen Jugendlichen erlitten im Rahmen des Einsatzes Verletzungen, die sie mittels Fotos dokumentierten.

Ein weiteres von der Wochenzeitung der "FALTER" veröffentlichte Video zeigt, wie ein junger Mann zu einer Identitätsfeststellung mitgenommen wurde, schlicht und einfach weil er den Einsatz mit seinem Smartphone gefilmt hat. Im Polizeiprotokoll finden sich diese und ähnliche Situationen laut "FALTER" nicht.

Die Polizei hat ob der Geschehnisse eine interne Untersuchung angeordnet und die Vorkommnisse der Disziplinarbehörde gemeldet.

Die unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wurde dagegen bereits eine Maßnahmenbeschwerde gem. §88 Abs. 1 SPG und/oder eine Richtlinienbeschwerde gem. §89 Abs. 1 SPG eingereicht?
    1. Falls ja, wie viele (samt einer konkreten Aufschlüsselung)?
  1. Gibt es schon einen Abschlussbericht?
    1. Falls nein, wann ist mit diesem zu rechnen?
    2. Falls ja, seit wann und mit welchem Ergebnis?
  1. Wurden interne Untersuchungen angeordnet?
    1. Falls ja, wann und mit welchem Auftrag?
    2. Falls ja, zu welchem Ergebnis kam die Untersuchung wann?

                                          i.    Wie viele Polizeibeamt:innen sind Gegenstand der Untersuchung? 

                                        ii.    Welche Konsequenzen wurden wann gegen welche involvierte Beamt:innen gezogen?

                                       iii.    Wurde die Suspendierung eines Polizeibeamten beschlossen?  

1.    Wenn ja, wann erfolgte sie und aus welchem präzisen Grund?

2.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Falls nein, warum nicht?
  1. Welche Schritte unternahm Ihr Ministerium bisher zur Aufarbeitung des Vorfalles jeweils wann (um Angabe einer chronologischen Auflistung aller wesentlichen Schritte bei der Aufklärung wird ersucht)?
  2. Handelte der auf dem Video ersichtliche maskierte Beamte eigenständig oder nach Rücksprache?
  3. Wurden die involvierten Beamt:innen einvernommen?
  4. Wurden die betroffenen Jugendlichen einvernommen?
  5. In welcher Reihenfolge? 
  6. Schon seit mehreren Jahren üben internationale und nationale Organisationen sowie Expert:innen aus dem Menschenrechtsbereich Kritik am derzeitigen System der Untersuchung von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung. Daran schließt sich auch eine Kritik an der grundsätzlichen Folgenlosigkeit bei Beschwerden über polizeiliches Verhalten an. In der Anfragebeantwortung 7659/AB unserer Anfrage (7804/J) wird ausgeführt, dass eine Projektarbeitsgruppe hinsichtlich der Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle im Ressort Ihres Vorgängers eingerichtet wurde ohne einen genauen Zeitplan. Wie steht es nun um die Konzeption der unabhängigen Beschwerde- und Untersuchungsstelle?
    1. Gibt es mittlerweile einen konkreten Zeitplan für die Reform?

                                          i.    Wenn ja, wie sieht dieser aus?

    1. Wurde die Volksanwaltschaft mittlerweile eingebunden?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?