14206/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Bundeskontingente für Medizinstudenten
Sieht man sich die Debatte über die medizinische Versorgung in Österreich an, kann man durchaus von einem Fleckenteppich sprechen: Verschiedene Bundesländer stehen untereinander im Konkurrenzkampf, um Medizinabsolvent:innen für ihre praktische (Facharzt-)Ausbildung an eigene Krankenhäuser zu bringen. Wenn es um den Wechsel in den niedergelassenen Bereich geht, nimmt diese Konkurrenz sogar noch weiter zu. Nachdem aufgrund der Altersstruktur der Ärzteschaft nicht davon ausgegangen werden kann, dass dieses Problem kleiner werden wird, wurden beispielsweise im Regierungsprogramm die sogenannten Landärztestipendien vorgesehen (1). Im Zuge von Anfragen zum Regierungsprogramm wurde seitens des Gesundheitsministeriums auf die Zuständigkeit des BMBWF verwiesen (2).
Dieses richtete für das Studienjahr 2022/23 92 Studienplätze ein, die "für Aufgaben im öffentlichen Interesse" zur Verfügung gestellt werden sollten (3). Unklar ist allerdings, wie genau die Abwicklung dieser Stipendienplätze funktioniert. Denn im Frühjahr 2022 gab es in verschiedenen Bundesländern Debatten über diese Plätze, aus beispielsweise Vorarlberg wurde von "Skepsis" gegenüber dieser Regelung berichtet (4). Diese Skepsis wurde allerdings nicht von allen geteilt, das Bundesheer beispielsweise meldete einen Bedarf an und im Oktober 2022 vermeldeten Gesundheitsminister und Verteidigungsministerin, dass sechs solcher Stipendien durch das Bundesheer genutzt werden (5).
Unklar ist, wieso die Bundesländer diese Möglichkeit nicht nutzen. Medial wurde vom Gesundheitsminister immer wieder ein derartiges Instrument gefordert (6), teilweise auch nach seiner Präsentation mit Verteidungungsministerin Tanner (7). Aus den öffentlichen Informationen heraus scheint es in der Kommunikation über Stipendien im Medizinstudium immer wieder Unterschiede zwischen Überlegungen und Maßnahmen zu geben. So gibt es seitens des Landes Niederösterreich Stipendien über die OEAD, wobei nicht ganz ersichtlich ist, ob diese ein Instrument des Landes sind oder zu den Kontingenten aus dem Universitätsgesetz gehören (8). Ebenso unklar ist dies bei den Stipendien der ÖGK, die für 50 Jungmediziner:innen eingerichtet wurden (9).
Nachdem die Kontingente aus dem BMBWF teilweise schon für Medienberichte gesorgt haben (10), scheint es eine Nachfrage wert zu sein, welche dieser verschiedenen Stipendien aus welchen Kontingenten kommen und wie abgestimmt die Vorgehensweise verschiedener Ministerien und Bundesländer sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende