14218/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Entscheidungen gegen Schutz für iranische Asylwerber:innen seit Beginn der Proteste im Iran
Das Regime im Iran versucht seit Monaten, die anhaltenden Proteste, ausgelöst durch den Tod der erst 22-jährigen Masha Amini am 16. September 2022, mit allen Mitteln zu unterdrücken. Neben willkürlichen Verhaftungen von zahlreichen Demonstrant:innen wurde am 8. Dezember 2022 auch erstmals ein Todesurteil im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten im Iran vollstreckt. Diese Entwicklung und der Umgang der iranischen Behörden mit den Protestierenden ist absolut menschenrechtswidrig. Aus diesem Grund hat sich die deutsche Innenministerin Nancy Faeser für ein Aussetzen von Abschiebungen in den Iran ausgesprochen und letztere als „nicht verantwortbar“ bezeichnet. Seit dem 2. Dezember 2022 gibt es aus Deutschland vorerst keine Außerlandesbringungen in den Iran.1
Währenddessen verweist das österreichische Innenministerium auf die Einzelfallprüfung. Nach Angaben des Innenministeriums fördere Österreich daher grundsätzlich eine freiwillige Rückkehr – auch von iranischen Staatsbürger:innen. Das Außenministerium hatte Ende Januar wegen der anhaltenden Proteste und deren gewaltsamer Niederschlagung durch die iranischen Behörden eine Reisewarnung für den Iran herausgegeben (Sicherheitsstufe 6). Des weiteren empfahl das Außenministerium Österreicher:innen im Iran dringend, das Land zu verlassen.2 Doch das „alleinige Vorliegen einer Reisewarnung“ des Außenministeriums stellt laut Innenministerium „kein Entscheidungskriterium“ des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl dar.
Der Iran lässt Abschiebungen mit Hinweis auf die iranische Verfassung generell nicht zu, daher habe Österreich in den letzten Jahren aus Österreich auch keine zwangsweisen Außerlandesbringungen in den Iran stattgefunden. Aber grundsätzlich fördere Österreich eine freiwillige Rückkehr „immer“. „So steht auch iranischen Staatsangehörigen, die freiwillig rückkehren möchten, Reintegrationsunterstützung durch die Internationale Organisation für Migration zur Verfügung.“ Bis Ende August 2022 fanden insgesamt 63 Außerlandesbringungen von iranischen Staatsangehörigen statt.3 Seitens des Justizministeriums gab es dazu bis dato keine Stellungnahme.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, welche?
i. Inwiefern jeweils wann durch wen seit 16.9.2022?
aufgehoben, abgeändert bzw. an das BFA zurückverwiesen? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat.
i. Wenn ja, welchen Inhalt vertrat/vertritt Ihr Ressort seit 16.9.2022?
i. Wenn ja, welchen Inhalt vertrat/vertritt Ihr Ressort seit 16.9.2022?