14218/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.02.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Entscheidungen gegen Schutz für iranische Asylwerber:innen seit Beginn der Proteste im Iran

 

Das Regime im Iran versucht seit Monaten, die anhaltenden Proteste, ausgelöst durch den Tod der erst 22-jährigen Masha Amini am 16. September 2022, mit allen Mitteln zu unterdrücken. Neben willkürlichen Verhaftungen von zahlreichen Demonstrant:innen wurde am 8. Dezember 2022 auch erstmals ein Todesurteil im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten im Iran vollstreckt. Diese Entwicklung und der Umgang der iranischen Behörden mit den Protestierenden ist absolut menschenrechtswidrig. Aus diesem Grund hat sich die deutsche Innenministerin Nancy Faeser für ein Aussetzen von Abschiebungen in den Iran ausgesprochen und letztere als „nicht verantwortbar“ bezeichnet. Seit dem 2. Dezember 2022 gibt es aus Deutschland vorerst keine Außerlandesbringungen in den Iran.1

Währenddessen verweist das österreichische Innenministerium auf die Einzelfallprüfung. Nach Angaben des Innenministeriums fördere Österreich daher grundsätzlich eine freiwillige Rückkehr – auch von iranischen Staatsbürger:innen. Das Außenministerium hatte Ende Januar wegen der anhaltenden Proteste und deren gewaltsamer Niederschlagung durch die iranischen Behörden eine Reisewarnung für den Iran herausgegeben (Sicherheitsstufe 6). Des weiteren empfahl das Außenministerium Österreicher:innen im Iran dringend, das Land zu verlassen.2 Doch das „alleinige Vorliegen einer Reisewarnung“ des Außenministeriums stellt laut Innenministerium „kein Entscheidungskriterium“ des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl dar.

Der Iran lässt Abschiebungen mit Hinweis auf die iranische Verfassung generell nicht zu, daher habe Österreich in den letzten Jahren aus Österreich auch keine zwangsweisen Außerlandesbringungen in den Iran stattgefunden. Aber grundsätzlich fördere Österreich eine freiwillige Rückkehr „immer“. „So steht auch iranischen Staatsangehörigen, die freiwillig rückkehren möchten, Reintegrationsunterstützung durch die Internationale Organisation für Migration zur Verfügung.“ Bis Ende August 2022 fanden insgesamt 63 Außerlandesbringungen von iranischen Staatsangehörigen statt.3 Seitens des Justizministeriums gab es dazu bis dato keine Stellungnahme.

 

  1. https://www.tagesschau.de/inland/innenministerkonferenez-iran-abschiebestopp-101.html
  2. https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/iran/
  3. https://orf.at/stories/3288760/ und https://www.derstandard.at/story/2000139848221/weiter-abschiebungen-fuer-menschen-aus-iran-nach-einzelfallpruefung

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Dokumente bzw. Informationsquellen liegen den österreichischen Bundesverwaltungsgerichten zur Einschätzung der Sicherheitslage im Iran aktuell vor? Bitte um Übermittlung aller relevanten Quellen.
    1. Liegen der Einschätzung zur Sicherheitslage im Iran auch europäische Informationsquellen zugrunde?

                                          i.    Wenn ja, welche?

    1. Wie oft werden diese Informationsquellen auf ihre Aktualität überprüft und damit auch Ihre Einschätzung der Sicherheitslage angepasst?

                                          i.    Inwiefern jeweils wann durch wen seit 16.9.2022?

  1. Gab es Informationsformate für Richter:innen mit aktuellen Länderinformationen zum Iran? 
    1. Wenn ja, wann und welche Formate? 
  1. Wie viele Verfahren betreffend Beschwerden gegen Bescheide des BFA von iranischen Staatsangehörigen sind aus welchen Jahren beim BVwG anhängig? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.
  2. Wie viele Verfahren betreffend Beschwerden gegen Bescheide des BFA von iranischen Staatsangehörigen wurden seit 16.9.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung vom BVwG insgesamt abgeschlossen? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat.
  3. Wie viele Verfahren betreffend Beschwerden gegen Bescheide des BFA von iranischen Staatsangehörigen wurden seit 16.9.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung vom BVwG durch eine inhaltliche Entscheidung abgeschlossen? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat.
    1. In wie vielen Verfahren wurde Schutz gewährt? Bitte um Aufgliederung nach Art des gewährten Schutzes.
    2. In wie vielen Verfahren wurde die Behördenentscheidung aufgehoben?
    3. In wie vielen Verfahren wurde die Behördenentscheidung abgeändert?
  1. Wie viele Beschwerden von iranischen Staatsangehörigen hat das BVwG seit am 16.9.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung abgewiesen bzw. Rückkehrentscheidungen in den Iran für zulässig erklärt?
  2. Wie viele Verfahren betreffend Beschwerden gegen Bescheide des BFA von iranischen Staatsangehörigen, mit denen der Status des Asylberechtigen (§ 7 AsylG ) bzw. der Status des subsidiär Schutzberechtigten (§ 9 AsylG) aberkannt wurde, sind aus welchen Jahren beim BVwG anhängig beim BVwG anhängig? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.
    1. In wie vielen dieser Verfahren wurde seit 16.9.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung die erstinstanzliche Entscheidung

aufgehoben, abgeändert bzw. an das BFA zurückverwiesen? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat.

  1. Deutschland entschied sich, Abschiebungen in den Iran auszusetzen. Gab bzw. gibt es einen Austausch zu Außerlandesbringungen in den Iran
    1. auf nationaler Ebene, jeweils wann in welchen Gremien und Gesprächen?

                                          i.    Wenn ja, welchen Inhalt vertrat/vertritt Ihr Ressort seit 16.9.2022?

    1. auf europäischer Ebene, jeweils wann in welchen Gremien und Gesprächen?

                                          i.    Wenn ja, welchen Inhalt vertrat/vertritt Ihr Ressort seit 16.9.2022?