14219/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Krainer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bericht der Internen Revision zum Beinschab-Österreich-Tool
Nach Bekanntwerden des Beinschab-Österreich-Tools, das laut den ErmittlerInnen der WKStA zum Zwecke und zum Nutzen der ÖVP sowie in deren Auftrag entwickelt wurde, beauftragte der Bundesminister für Finanzen die Interne Revision des Ministeriums mit einer Prüfung der Vorwürfe. Dabei wurden insbesondere die Vorgänge in der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit sowie die Prozesse der Budgetfreigaben beleuchtet. Nach Fertigstellung des Berichts entschied sich der nunmehrige Bundesminister für Finanzen - Sie selbst ‑ gegen eine Veröffentlichung des gesamten Berichts. Stattdessen wurde den Medien ein mit 15. Dezember 2021 datierter „Untersuchungsbericht der Internen Revision“ zu Studien und Inseraten präsentiert und der eigentliche Bericht der Internen Revision fortan nur mehr als „Anhang“ bezeichnet.
Aus der Anfragebeantwortung 9013/AB geht hervor, dass eine Veröffentlichung des eigentlichen Berichts (bzw. „Anhangs“) nicht geplant sei, da dem mehrere Gründe entgegenstünden. Insbesondere wird in der Beantwortung angegeben, der Bericht sei von der Akteneinsicht ausgenommen ‑ was jedoch unzutreffend ist. Zudem ist seit der Beantwortung nunmehr ein weiteres Jahr vergangen.
Es sind jedoch gerade die genauen Feststellungen der Internen Revision, die für die Aufklärung der Korruptionsvorwürfe entscheidend sind, da nur diese vertrauenswürdig sind. Auf Grund der Betroffenheit des Finanzministers (er gehört selbst der ÖVP an) besteht zumindest der Anschein, dass auf die Darstellung der Untersuchungsergebnisse Einfluss genommen wurde.
Um eine ausreichende Faktenbasis für weiteres parlamentarisches Vorgehen in Zusammenhang mit den genannten Korruptionsvorwürfen, die bereits seit Monaten breite öffentliche Aufmerksamkeit erregen, zu schaffen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wie ist der Wortlaut des Berichts der Internen Revision (samt seines „Anhangs“) zum Beinschab-Österreich-Tool?