14223/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Krainer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Bericht der Internen Revision zu Inseraten in ÖVP-Medien
Auf Grund von im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss erhobenen Vorwürfen, wonach Gelder für Öffentlichkeitsarbeit des Landwirtschaftsministeriums für Inserateschaltungen in ÖVP-nahen bzw. ÖVP-eigenen Medien ohne entsprechende Einhaltung der dafür vorgesehenen Verfahren vergeben wurden, beauftragte der Bundesminister die Interne Revision des Ministeriums mit einer Prüfung der Vorwürfe.
Am 23.2.2023 wurde medial berichtet, dass das Ergebnis der Prüfung nunmehr vorliege. Es seien erhebliche Mängel bei der Dokumentation der Entscheidungen festgestellt worden und die vorgesehenen Verfahren seien nicht eingehalten worden. Der Bericht selbst wurde jedoch nicht veröffentlicht, sondern lediglich Medien zur Verfügung gestellt, denen der Bericht laut Eigenangabe vollständig vorlag.
Es sind jedoch gerade die genauen Feststellungen der Internen Revision, die für die Aufklärung von Korruptionsvorwürfen entscheidend sind, da nur diese vertrauenswürdig sind. Es ist kein Grund erkennbar, warum der Bericht bzw. seine exakten Inhalte zwar Medien, jedoch nicht gewählten Abgeordneten zur Verfügung gestellt wird.[1]
Um eine ausreichende Faktenbasis für weiteres parlamentarisches Vorgehen in Zusammenhang mit den genannten Korruptionsvorwürfen, die breite öffentliche Aufmerksamkeit erregen, zu schaffen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wie ist der Wortlaut des genannten Berichts der Internen Revision?
[1] https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2179413-Erhebliche-Maengel-bei-Vergabe-an-OeVP-nahen-Verlag.html, 23.2.2023