14239/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Belohnungen im Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“ und Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz der Polizei in Niederösterreich

Die Polizei in Niederösterreich leistet in der Gesamtheit ausgezeichnete Arbeit für die Sicherheit der Bevölkerung. Motivierte und leistungsbereite Bedienstete sind dafür Grundpfeiler und Voraussetzung.

Durch Einführung einer leistungsorientierten Vergütung seitens des BMI mit Beginn des Jahres 2022 sollen besondere Leistungen gewürdigt bzw. die Motivation und Leistungsbereitschaft der Bediensteten aller Verwendungsgruppen gestärkt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.       Wie hoch war das vom BMI der LPD Niederösterreich zugewiesene Gesamtbudget

a)       zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022?

b)      Zur Bedeckung der Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz für das Jahr 2022?

 

2.       In welcher Höhe wurden von der LPD Niederösterreich den einzelnen Organisationseinheiten Detailbudgets zur Bedeckung der

a)       leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022 zugewiesen (aufgegliedert auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?

b)      Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz für das Jahr 2022 zugewiesen (aufgegliedert auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?

 

3.       Wie hoch war die von der LPD Niederösterreich für das Jahr 2022 ausbezahlte Gesamtsumme für

a) leistungsorientierte Vergütungen?

b) Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz?

4.       Wie hoch waren für das Jahr 2022 die von den einzelnen Organisationseinheiten der LPD Niederösterreich ausbezahlten Summen für

a)       leistungsorientierte Vergütung (aufgegliedert auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?

b)      Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz (aufgegliedert auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?

5.       Wie vielen Bediensteten der LPD Niederösterreich wurden für das Jahr 2022

a)       Belohnungen nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem zuerkannt (aufgegliedert auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?

b)      Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz zuerkannt (aufgegliedert auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?

6.       Wie vielen Bediensteten in den jeweiligen Verwendungsgruppen der LPD Niederösterreich wurden für das Jahr 2022 

a)       nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem Belohnungen zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b, A1, A2, A3, A4, V1, V2, V3, V4, sowie in Betragshöhen bis 999.- und ab 1000.- Euro)?

b)      gem. § 19 Gehaltsgesetz Belohnungen zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b, A1, A2, A3, A4, V1, V2, V3, V4, sowie in Betragshöhen bis 999.- und ab 1000.- Euro)?

7.       Wurde die Entscheidung, welchen Bediensteten der LPD Niederösterreich die Zuweisung einer leistungsorientierten Vergütung oder einer Belohnung gem. § 19 Gehaltsgesetz gebührt, wie erlassgemäß vorgesehen, durch die jeweils unmittelbaren Vorgesetzten getroffen? Wenn nein, warum nicht?

8.       Wurden bei Zuweisungen der leistungsorientierten Vergütung oder Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz die jeweils zuständigen Personalvertretungsgremien im Bereich der LPD Niederösterreich, zeitgerecht, ausreichend und somit dem Personalvertretungsgesetz entsprechend eingebunden? Wenn nein, warum nicht?