14240/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Reinhold
Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
Belohnungen im Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“ und
Belohnungen gem. §19 Gehaltsgesetz der Polizei in Wien
Die Polizei Wien leistet in der Gesamtheit ausgezeichnete Arbeit für
die Sicherheit der Bevölkerung. Motivierte und leistungsbereite
Bedienstete sind dafür Grundpfeiler und Voraussetzung.
Durch Einführung einer leistungsorientierten Vergütung seitens des BMI mit Beginn des Jahres 2022 sollen besondere Leistungen gewürdigt bzw. die Motivation und Leistungsbereitschaft der Bediensteten aller Verwendungsgruppen gestärkt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende
1. Wie hoch war das vom BMI der LPD Wien zugewiesene Gesamtbudget
a) zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022?
b) Zur Bedeckung der Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz für das Jahr 2022?
2. In welcher Höhe wurden von der LPD Wien den einzelnen Organisationseinheiten Detailbudgets zur Bedeckung der
a) leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022 zugewiesen (aufgegliedert auf einzelne Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
b) Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz für das Jahr 2022 zugewiesen (aufgegliedert auf einzelne Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
3. Wie hoch war die von der LPD Wien für das Jahr 2022 ausbezahlte Gesamtsumme für
a) leistungsorientierte Vergütungen?
b) Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz?
4. Wie hoch waren für das Jahr 2022 die von den einzelnen Organisationseinheiten der LPD Wien ausbezahlten Summen für
a) leistungsorientierte Vergütung (aufgegliedert auf einzelne Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
b)
Belohnungen
gem. § 19 Gehaltsgesetz (aufgegliedert auf einzelne Stadtpolizeikommanden,
Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der
Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
5. Wie vielen Bediensteten der LPD Wien wurden für das Jahr 2022
a) Belohnungen nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem zuerkannt (aufgegliedert auf einzelne Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
b)
Belohnungen
gem. § 19 Gehaltsgesetz zuerkannt (aufgegliedert auf einzelne
Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und
Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
6. Wie vielen Bediensteten in den jeweiligen Verwendungsgruppen der LPD Wien wurden für das Jahr 2022
a) nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem Belohnungen zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b, A1, A2, A3, A4, V1, V2, V3, V4, sowie in Betragshöhen bis 999.- und ab 1000.- Euro)?
b)
gem.
§ 19 Gehaltsgesetz Belohnungen zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b,
A1, A2, A3, A4, V1, V2, V3, V4, sowie in Betragshöhen bis 999.- und ab
1000.- Euro)?
7.
Wurde die Entscheidung,
welchen Bediensteten der LPD Wien die Zuweisung einer leistungsorientierten
Vergütung oder einer Belohnung gem. § 19 Gehaltsgesetz gebührt,
wie erlassgemäß vorgesehen, durch die jeweils unmittelbaren
Vorgesetzten getroffen? Wenn nein, warum nicht?
8. Wurden bei Zuweisungen der leistungsorientierten Vergütung oder Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz die jeweils zuständigen Personalvertretungsgremien im Bereich der LPD Wien, zeitgerecht, ausreichend und somit dem Personalvertretungsgesetz entsprechend eingebunden? Wenn nein, warum nicht?