14242/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Belohnungen im Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“ für Bedienstete des Bundeskriminalamtes und Belohnungen gem. §19 Gehaltsgesetz


Die Bediensteten des Bundeskriminalamtes leisten im Rahmen ihrer Aufgaben einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung in ganz Österreich. Motivierte und leistungsbereite Bedienstete sind dafür Grundpfeiler und Voraussetzung.

Durch Einführung einer leistungsorientierten Vergütung seitens des BMI mit Beginn des Jahres 2022 sollen besondere Leistungen gewürdigt bzw. die Motivation und Leistungsbereitschaft der Bediensteten aller Verwendungsgruppen gestärkt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

 

1.       Wie hoch war das vom BMI dem Bundeskriminalamt zugewiesene Gesamtbudget

a)       zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022?

b)      Zur Bedeckung der Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz für das Jahr 2022?

 

2.       In welcher Höhe wurden vom Bundeskriminalamt den einzelnen Organisationseinheiten Detailbudgets zur Bedeckung der

a)       leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022 zugewiesen (aufgegliedert auf Direktion, einzelne Abteilungen, Büros und Referate)?

b)      Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz für das Jahr 2022 zugewiesen (aufgegliedert auf Direktion, einzelne Abteilungen, Büros und Referate)?

3.       Wie hoch war die vom Bundeskriminalamt für das Jahr 2022 ausbezahlte Gesamtsumme für

a) leistungsorientierte Vergütungen?

b) Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz?

 

4.       Wie hoch waren für das Jahr 2022 die von den einzelnen Organisationseinheiten des Bundeskriminalamtes ausbezahlten Summen für

a)       leistungsorientierte Vergütung (aufgegliedert auf Direktion, einzelne Abteilungen, Büros und Referate)?

b)      Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz (aufgegliedert auf Direktion, einzelne Abteilungen, Büros und Referate)?

 

5.       Wie vielen Bediensteten des Bundeskriminalamtes wurden für das Jahr 2022

a)       Belohnungen nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem zuerkannt (aufgegliedert auf Direktion, einzelne Abteilungen, Büros und Referate)?

b)      Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz zuerkannt (aufgegliedert auf Direktion, einzelne Abteilungen, Büros und Referate)?

 

6.       Wie vielen Bediensteten in den jeweiligen Verwendungsgruppen des Bundeskriminalamtes wurden für das Jahr 2022 

a)       nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem Belohnungen zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b, A1, A2, A3, A4, V1, V2, V3, V4, sowie in Betragshöhen bis 999.- und ab 1000.- Euro)?

b)      gem. § 19 Gehaltsgesetz Belohnungen zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b, A1, A2, A3, A4, V1, V2, V3, V4, sowie in Betragshöhen bis 999.- und ab 1000.- Euro)?

 

7.       Wurde die Entscheidung, welchen Bediensteten vom Bundeskriminalamt die Zuweisung einer leistungsorientierten Vergütung oder einer Belohnung gem. § 19 Gehaltsgesetz gebührt, wie erlassgemäß vorgesehen, durch die jeweils unmittelbaren Vorgesetzten getroffen? Wenn nein, warum nicht?

 

8.       Wurden bei Zuweisungen der leistungsorientierten Vergütung oder Belohnungen gem. § 19 Gehaltsgesetz die jeweils zuständigen Personalvertretungsgremien im Bereich des Bundeskriminalamtes, zeitgerecht, ausreichend und somit dem Personalvertretungsgesetz entsprechend eingebunden? Wenn nein, warum nicht?

9.       Wurde der Leiter des Bundeskriminalamtes in seiner Funktion als Dienststellenleiter bereits in der Vergangenheit wiederholt zur Einbindung der Personalvertretung im Sinne des Personalvertretungsgesetzes erinnert? Wenn ja, warum wurde die Einbindung erst nach Aufforderung der Personalvertretung durchgeführt?  

10.   Kam es im Bereich des Bundeskriminalamtes vom Direktor abwärts in der Mehrzahl bei Vorgesetztenfunktionen (Direktor, Abteilungsleiter*innen, Büroleiter*innen und Referatsleiter*innen) immer wiederkehrend zu einer leistungsorientierten Vergütung oder einer Belohnung gem. § 19 Gehaltsgesetz? Wenn ja, warum?

11.   Gab es im Bereich des Bundeskriminalamtes Personen, die in den letzten 5 Jahren niemals eine leistungsorientierte Vergütung oder eine Belohnung gem. § 19 Gehaltsgesetz bekamen? Wenn ja, warum?

12.   Wurden jene Personen, welche in den letzten 5 Jahren keine leistungsorientierte Vergütung oder eine Belohnung gem. § 19 Gehaltsgesetz bekamen, durch Vorgesetzte über die Begründungen im Rahmen des Mitarbeitergespräches informiert? Wenn nein, warum nicht?

 

13.   Wurden die erlassgemäß vorgesehenen Belohnungen im Bundeskriminalamt für Zusatzfunktionen an alle berechtigten Personen ausbezahlt? Wenn nein, warum nicht?