14243/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Belohnungen im Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“ für Bedienstete der BMI Zentralstelle

Die Bediensteten der BMI Zentralstelle leisten im Rahmen ihrer Aufgaben einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung in ganz Österreich. Motivierte und leistungsbereite Bedienstete sind dafür Grundpfeiler und Voraussetzung.

Durch Einführung einer leistungsorientierten Vergütung seitens des BMI mit Beginn des Jahres 2022 sollen besondere Leistungen gewürdigt bzw. die Motivation und Leistungsbereitschaft der Bediensteten aller Verwendungsgruppen gestärkt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

 

1.       Wie hoch war das für die Bediensteten der BMI Zentralstelle zugewiesene Gesamtbudget zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022?

2.       In welcher Höhe wurden von den einzelnen Organisationseinheiten Detailbudgets zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022 zugewiesen (aufgegliedert auf Sektionen, das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, einzelne Abteilungen, Büros und Referate)?

 

3.       Wie hoch war die für den Bereich der BMI Zentralstelle für das Jahr 2022 ausbezahlte Gesamtsumme für leistungsorientierte Vergütungen?

 

4.       Wie hoch waren für das Jahr 2022 die von den einzelnen Organisationseinheiten der BMI Zentralstelle ausbezahlten Summen für leistungsorientierte Vergütungen (aufgegliedert auf Sektionen, das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, einzelne Abteilungen, Büros und Referate)?

 

5.       Wie vielen Bediensteten der BMI Zentralstelle wurden für das Jahr 2022 Belohnungen nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem zuerkannt (aufgegliedert auf Sektionen, das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, einzelne Abteilungen, Büros und Referate)?

 

6.       Wie vielen Bediensteten in den jeweiligen Verwendungsgruppen BMI Zentralstelle wurden für das Jahr 2022 nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem Belohnungen zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b, A1, A2, A3, A4, V1, V2, V3, V4, sowie in Betragshöhen bis 999.- und ab 1000.- Euro)?

 

7.       Wurde die Entscheidung, welchen Bediensteten der BMI Zentralstelle die Zuweisung einer leistungsorientierten Vergütung gebührt, wie erlassgemäß vorgesehen, durch die jeweils unmittelbaren Vorgesetzten getroffen? Wenn nein, in welchen Organisationseinheiten der BMI Zentralstelle nicht und warum nicht?

 

8.       Wurden bei Zuweisungen der leistungsorientierten Vergütung die jeweils zuständigen Personalvertretungsgremien im Bereich der BMI Zentralstelle zeitgerecht, ausreichend und somit dem Personalvertretungsgesetz entsprechend eingebunden? Wenn nein, in welchen Organisationseinheiten der BMI Zentralstelle nicht und warum nicht?

 

9.       Wurden im Bereich der BMI Zentralstelle in der Mehrzahl Vorgesetztenfunktionen (Sektionsleiter*innen, Gruppenleiter*innen, Abteilungsleiter*innen, Büroleiter*innen und Referatsleiter*innen) immer wiederkehrend mit Belohnungen bedacht? Wenn ja, warum?

 

10.   Für welche gesetzlich verankerten Zusatzfunktionen wie z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzwarte, Ersthelfer*innen, Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsbeauftragte, Evakuierungsbeauftragte, Behindertenvertrauenspersonen, Lehrlingsbeauftrage, Gleichbehandlungsbeauftragte und Kontaktfrauen, Mitglieder ständiger Begutachtungskommissionen, Covid-Beauftragte usw. wurden in der BMI Zentralstelle – gegliedert nach

a.       Sektionen, das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, einzelne Abteilungen, Büros und Referate und innerhalb dieser

b.       gegliedert nach Art der Zusatzfunktion, Anzahl der Betroffenen und Höhe der Vergütung – leistungsorientierte Vergütungen ausbezahlt?

 

11.   Wurde in der Zentralstelle BMI das Belohnungsbudget für diese Zusatzfunktionen im Jahr 2022 aufgebraucht? Wenn nein, wie hoch war der verbleibende Rest und wie wurde dieser in weiterer Folge im Rahmen der leistungsorientierten Vergütung verwendet (gegliedert nach Sektionen, das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, einzelne Abteilungen, Büros und Referate)?