14244/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Reinhold
Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
Belohnungen im Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“
der Polizei in Oberösterreich
Die Polizei in Oberösterreich leistet in der Gesamtheit ausgezeichnete
Arbeit für die Sicherheit der Bevölkerung. Motivierte und
leistungsbereite Bedienstete sind dafür Grundpfeiler und Voraussetzung.
Durch Einführung einer leistungsorientierten Vergütung seitens des BMI mit Beginn des Jahres 2022 sollen besondere Leistungen gewürdigt bzw. die Motivation und Leistungsbereitschaft der Bediensteten aller Verwendungsgruppen gestärkt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende
1. Wie hoch war das vom BMI der LPD Oberösterreich zugewiesene Gesamtbudget zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022?
2. In welcher Höhe wurden von der LPD Oberösterreich den einzelnen Organisationseinheiten Detailbudgets zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022 zugewiesen (aufgegliedert auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
3.
Wie hoch
war die von der LPD Oberösterreich für das Jahr 2022 ausbezahlte
Gesamtsumme für leistungsorientierte Vergütungen?
4.
Wie hoch
waren für das Jahr 2022 die von den einzelnen Organisationseinheiten der
LPD Oberösterreich ausbezahlten Summen für leistungsorientierte
Vergütungen (aufgegliedert auf einzelne Bezirks-
und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen
und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
5.
Wie
vielen Bediensteten der LPD Oberösterreich wurden für das Jahr 2022
Belohnungen nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem zuerkannt
(aufgegliedert auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden,
Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der
Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
6.
Wie vielen
Bediensteten in den jeweiligen Verwendungsgruppen der LPD Oberösterreich
wurden für das Jahr 2022 nach dem leistungsorientierten
Vergütungssystem Belohnungen zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b, A1, A2, A3, A4, V1, V2, V3, V4, sowie in
Betragshöhen bis 999.- und ab 1000.- Euro)?
7. Wurde die Entscheidung, welchen Bediensteten der LPD Oberösterreich die Zuweisung einer leistungsorientierten Vergütung gebührt, wie erlassgemäß vorgesehen, durch die jeweils unmittelbaren Vorgesetzten getroffen? Wenn nein, warum nicht?
8. Wurden bei Zuweisungen der leistungsorientierten Vergütung die jeweils zuständigen Personalvertretungsgremien im Bereich der LPD Oberösterreich, zeitgerecht, ausreichend und somit dem Personalvertretungsgesetz entsprechend eingebunden? Wenn nein, warum nicht?