14246/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Reinhold
Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
Belohnungen im Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“
der Polizei in Tirol
Die Polizei in Tirol leistet in der Gesamtheit ausgezeichnete Arbeit
für die Sicherheit der Bevölkerung. Motivierte und leistungsbereite
Bedienstete sind dafür Grundpfeiler und Voraussetzung.
Durch Einführung einer leistungsorientierten Vergütung seitens des BMI mit Beginn des Jahres 2022 sollen besondere Leistungen gewürdigt bzw. die Motivation und Leistungsbereitschaft der Bediensteten aller Verwendungsgruppen gestärkt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende
1. Wie hoch war das vom BMI der LPD Tirol zugewiesene Gesamtbudget zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022?
2. In welcher Höhe wurden von der LPD Tirol den einzelnen Organisationseinheiten Detailbudgets zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022 zugewiesen (aufgegliedert auf einzelne Bezirkspolizeikommanden, dem Stadtpolizeikommando, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
3.
Wie hoch
war die von der LPD Tirol für das Jahr 2022 ausbezahlte Gesamtsumme
für leistungsorientierte Vergütungen?
4.
Wie hoch
waren für das Jahr 2022 die von den einzelnen Organisationseinheiten der
LPD Tirol ausbezahlten Summen für leistungsorientierte Vergütungen (aufgegliedert auf einzelne Bezirkspolizeikommanden, dem
Stadtpolizeikommando, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und
Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
5.
Wie
vielen Bediensteten der LPD Tirol wurden für das Jahr 2022 Belohnungen
nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem zuerkannt (aufgegliedert
auf einzelne Bezirkspolizeikommanden, dem Stadtpolizeikommando,
Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der
Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
6.
Wie vielen
Bediensteten in den jeweiligen Verwendungsgruppen der LPD Tirol wurden für
das Jahr 2022 nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem Belohnungen
zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b, A1, A2, A3,
A4, V1, V2, V3, V4, sowie in Betragshöhen bis 999.- und ab 1000.- Euro)?
7.
Wurde die Entscheidung,
welchen Bediensteten der LPD Tirol die Zuweisung einer leistungsorientierten
Vergütung gebührt, wie erlassgemäß vorgesehen, durch die
jeweils unmittelbaren Vorgesetzten getroffen? Wenn nein, warum nicht?
8. Wurden bei Zuweisungen der leistungsorientierten Vergütung die jeweils zuständigen Personalvertretungsgremien im Bereich der LPD Tirol, zeitgerecht, ausreichend und somit dem Personalvertretungsgesetz entsprechend eingebunden? Wenn nein, warum nicht?