14247/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Reinhold
Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
Belohnungen im Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“
der Polizei in Vorarlberg
Die Polizei in Vorarlberg leistet in der Gesamtheit ausgezeichnete Arbeit
für die Sicherheit der Bevölkerung. Motivierte und leistungsbereite
Bedienstete sind dafür Grundpfeiler und Voraussetzung.
Durch Einführung einer leistungsorientierten Vergütung seitens des BMI mit Beginn des Jahres 2022 sollen besondere Leistungen gewürdigt bzw. die Motivation und Leistungsbereitschaft der Bediensteten aller Verwendungsgruppen gestärkt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende
1. Wie hoch war das vom BMI der LPD Vorarlberg zugewiesene Gesamtbudget zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022?
2. In welcher Höhe wurden von der LPD Vorarlberg den einzelnen Organisationseinheiten Detailbudgets zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022 zugewiesen (aufgegliedert auf einzelne Bezirkspolizeikommanden, Landeskriminalamt, Landesverkehrsabteilung, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
3.
Wie hoch
war die von der LPD Vorarlberg für das Jahr 2022 ausbezahlte Gesamtsumme
für leistungsorientierte Vergütungen?
4.
Wie hoch
waren für das Jahr 2022 die von den einzelnen Organisationseinheiten der
LPD Vorarlberg ausbezahlten Summen für leistungsorientierte
Vergütungen (aufgegliedert auf einzelne
Bezirkspolizeikommanden, Landeskriminalamt, Landesverkehrsabteilung, LVT, SVA,
sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und
nachgeordneten Dienststellen)?
5.
Wie
vielen Bediensteten der LPD Vorarlberg wurden für das Jahr 2022
Belohnungen nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem zuerkannt
(aufgegliedert auf einzelne Bezirks-polizeikommanden, Landeskriminalamt, Landesverkehrsabteilung,
LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und
nachgeordneten Dienststellen)?
6.
Wie vielen
Bediensteten in den jeweiligen Verwendungsgruppen der LPD Vorarlberg wurden
für das Jahr 2022 nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem
Belohnungen zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b,
A1, A2, A3, A4, V1, V2, V3, V4, sowie in Betragshöhen bis 999.- und ab
1000.- Euro)?
7.
Wurde die Entscheidung,
welchen Bediensteten der LPD Vorarlberg die Zuweisung einer
leistungsorientierten Vergütung gebührt, wie erlassgemäß
vorgesehen, durch die jeweils unmittelbaren Vorgesetzten getroffen? Wenn nein,
warum nicht?
8. Wurden bei Zuweisungen der leistungsorientierten Vergütung die jeweils zuständigen Personalvertretungsgremien im Bereich der LPD Vorarlberg, zeitgerecht, ausreichend und somit dem Personalvertretungsgesetz entsprechend eingebunden? Wenn nein, warum nicht?