14265/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Erstellung des Entwurfs des Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplans 2023/24 - 2025/26

 

Im Budgetjahr 2023 erhalten die Fachhochschulen 8% der Budgetmittel, die das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Universitäten und Fachhochschulen bereitstellt. Und das, obwohl die Fachhochschulen 30% der neu Zugelassenen, 25% der Gesamtstudierenden und über 30% der Absolventinnen und Absolventen pro Jahr stellen.

 

Im Jahr 2021 erfolgte unter Bundesminister Faßmann eine Budgeterhöhung für Fachhochschulen um 10% der Fördersätze, wobei zu diesem Zeitpunkt der kumulierte Wertverlust der Bundesförderung bereits bei 44% lag.

 

Für Beginn 2023 wurde den Fachhochschulen ein Teuerungsausgleich in Höhe von 10% versprochen, der jedoch nicht im Budgetpfad abgebildet ist und angeblich aus einer Reserve des Ministers berichtigt wird. Diese Mittel wurden bis dato nicht ausbezahlt und es gibt auch keine neuen Finanzierungsverträge. Auch im kursierenden Entwurf des Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplans (FH-EF-Plans) sind diese 10% ebenfalls nicht abgebildet.

 

Laut diesem Ministerialentwurf bekommen die Fachhochschulen auf Basis des Fördersatzes des Jahres 2021/22 ab 01.10.2023 eine Erhöhung um 10% (Teilvalorisierung). Ab 01.10.2024 soll dann eine weitere Erhöhung der Fördersätze um 5%, jedoch auf Basis der Fördersätze des Studienjahres 2021/22 erfolgen und diese Erhöhung beträgt tatsächlich nur 4,5%.

 

Somit erhöhen sich die Fördersätze laut Entwurf mit 01.10.2024 insgesamt lediglich um 14,5% und nicht um 26% bzw. mehr als 30%, wie Bundesminister Polaschek angekündigt hat.

 

Evident ist, dass der österreichische Arbeitsmarkt mit einem eklatanten Fachkräftemangel zu kämpfen hat. Im kursierenden Entwurf des FH-EF-Plans ist jedoch ab dem kommenden Studienjahr 2023/24 keine Erhöhung der bundesfinanzierten Studienplätze an den Fachhochschulen vorgesehen, was den eklatanten Fachkräftemangel noch verstärken wird.

 

Festzuhalten ist, dass die Fachhochschul-Konferenz (FHK) nicht in die Erstellung des Entwurfes dieses Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplans – entgegen der bisherigen Praxis – eingebunden war.

 

Auffallend ist, dass der nahezu zeitgleich veröffentlichte Hochschulplan, der die strategische Ausrichtung und Entwicklungspfade der (öffentlichen) Hochschultypen für die nächsten Jahre festlegt, offenbar nicht mit dem vorgelegten FH-EF-Plan korreliert, was die dort formulierten Ziele und die damit einhergehenden Erwartungshaltungen (insbesondere Absolvent:innenzahlen) betrifft. Während von den Fachhochschulen ein Plus von 22% bei den Absolvent:innen  und 44% (!) bei MINT-Erstabschlüssen bis 2030 gefordert werden, sind es nur 3,5% respektive 17% erwartete Steigerungen bei den Universitäten. Zeitgleich werden keine neuen Plätze im FH- Sektor ausgeschrieben und keine entsprechende Erhöhung der Fördersätze vorgenommen, die eine Sicherung und einen Ausbau der Qualität und Studierbarkeit an den Fachhochschulen gewährleistet und damit auch zu mehr Absolvent:innen führen könnte.

 

Aus den genannten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachfolgende

 

 

Anfrage:

 

1.    In wie vielen Sitzungen (geordnet nach Datum) war die Fachhochschul-Konferenz in Beratungen bzw. Verhandlungen betreffend die Gestaltung des Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungplans 2023/24 – 2025/26 eingebunden?

 

2.    Aus welchen Gründen haben Sie die Fachhochschul-Konferenz in die Ausarbeitung des FH-EF-Plans nicht eingebunden?

 

3.    Aus welchen Gründen findet sich im Entwurf des FH-EF-Plans keine regelmäßige Anpassung der Studienplatzfinanzierung?

 

4.    Welche der zahlreichen Entwicklungsvorschläge, die seitens der Fachhochschulkonferenz mit ihrem Positionspapier „FHK-Position zum Fachhochschul- Entwicklungs- und Finanzierungsplan ab 2023/24“ Minister Polaschek Anfang 2022 übermittelt worden sind, sind in den derzeit kursierenden FH-EF-Plan aufgenommen worden?

 

5.    Aus welchen Gründen finden sich im Entwurf des FH-EF-Plans keine zusätzlichen Mittel für zusätzliche Aufgaben (wie z.B. Diversity, Nachhaltigkeit, Internationalisierung, Förderung der sozialen Durchlässigkeit oder Bemühungen um standortbezogene Arbeitskräftebereitstellung und Gründerinitiativen), obwohl sich das Aufgabenspektrum seit Gründung des Sektors ständig erweitert hat?

 

6.    Warum stellt das Finanzierungsmodell weiterhin auf einzelne Studienplätze pro Studiengang ab und nicht, wie von den Fachhochschulen gefordert, auf Fachrichtungen?

 

 

 

7.    Warum beinhaltet der Entwurf des FH-EF-Plans keine Finanzierung von Masterstudiengängen in den Gesundheits- und Sozialwissenschaften, obwohl Absolventinnen und Absolventen in diesem Bereich besonders stark nachgefragt werden (Fachkräftemangel)?

 

8.    Warum findet sich im FH-EF-Plan kein Vorschlag zur nachhaltigen Finanzierung von Forschung und Entwicklung durch das BMBWF?

 

9.    Warum findet sich im FH-EF-Plan keine Berücksichtigung des Sektors bei der Entwicklung von Förderprogrammen und entsprechende Anreize für weitere Kooperationen mit Universitäten?

 

10. Warum berücksichtigt der FH-EF-Plan keinen Ausbau der Studienplätze, sondern sieht lediglich eine Umschichtung von besetzten Studienplätzen vor, ohne einen quantitativen Ausbau vorzunehmen, was insbesondere von Industrie und Wirtschaft vehement gefordert wird?

 

11. Warum wurden im Zuge der Erstellung des Entwurfes des FH-EF-Plans keine Überlegungen zur Abschaffung der Studiengangsakkreditierung angestellt, um lange und bürokratische Verfahren zu verhindern und die Fachhochschulen in die Lage zu versetzen, rasch auf Änderungen des Arbeitsmarktes sowie in der Gesellschaft zu reagieren?

 

12. Warum finden sich im Entwurf des FH-EF-Plans keine Verwaltungsvereinfachungen im Sinne der Reduktion von Meldepflichten, die für die Fachhochschulen extrem ressourcenaufwändig sind?

 

13. Wie ist der strategische Zusammenhang des vom BMBWF veröffentliche Hochschulplan und den darin formulierten Zielgrößen bis 2030 mit dem FH-EF-Plan zu verstehen?

 

14. Wenn der Hochschulplan die gesamtösterreichische Dachstrategie der Hochschulsektoren sein soll, warum stimmen die dort formulierten Ziele und Ableitungen nicht mit dem vorliegenden Entwurf des FH-EF-Plan überein?