14272/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an Bundesminister für Finanzen
betreffend Datenschutzskandal bei der GIS
Wie erst vor wenigen Wochen aus den Medien zu entnehmen war, ereignete sich bereits im Juni 2020 ein Datenleck bei einem von der Gebühren Info Service GmbH (GIS) beauftragen IT-Subunternehmen, aufgrund dessen in weiterer Folge wohl insgesamt neun Millionen österreichische Meldedaten sowie möglicherweise auch noch eine Datenbank, die sich auf Gebäude bezog, unverschlüsselt für knapp eine Woche im Internet abrufbar waren.[1] Man kann daher durchaus vom größten Datenschutzskandal in der Geschichte Österreichs sprechen.
Denn diese hochsensiblen und privaten Daten nahezu aller Einwohner Österreichs blieben freilich nicht unentdeckt. Ein Hacker aus den Niederlanden stahl und verkaufte in weiterer Folge die Meldedaten im Internet. Es ist nicht klar, wie oft die Daten von der mittlerweile verhafteten Person verkauft wurden. Identitätsdiebstahl und anderen kriminellen Aktivitäten im Namen nahezu aller Österreicher ist damit seit mittlerweile knapp drei Jahren Tür und Tor geöffnet. Zudem sei angemerkt, dass dieser riesige und historisch wohl einzigartige Datendiebstahl nicht passiert wäre, wenn nicht schon längst ein Ende der Einhebung der GIS-Gebühr zur Finanzierung des ORF durch die politischen Verantwortlichen in der Bundesregierung herbeigeführt worden wäre. Denn die hochsensiblen Daten wurden offenbar von der GIS für das Aufspüren von sogenannten „GIS-Gebühren-Vermeider“ verwendet.
Die
GIS verwaltet laut eigenen Angaben rund 3,66 Mio. Haushalte
datenmäßig als „Teilnehmer“, darüber hinaus werden
auch die nicht als „Teilnehmer“ geführten Haushalte
datenmäßig erfasst, um die (laut GIS-Homepage) Aufgabe der
„Aufforderung zur Abgabe einer Mitteilung, ob an einem Standort Rundfunkempfangseinrichtungen
betrieben oder betriebsbereit gehalten werden“, sowie die
„Veranlassung der Einbringung von Gebühren im Verwaltungsweg“
zu gewährleisten. Im Zuge der hoheitlichen Tätigkeiten im Bereich „Befreiung
von den Rundfunkgebühren“ bzw. „Bezuschussung zum
Fernsprechentgelt“ werden (aktuell) etwa 286.000 Haushalte
datenmäßig weit über dem bloßen
Rundfunkgebühren-"Teilnehmer"-Standard erfasst. Hier werden
Unterlagen nicht nur vom Antragsteller, sondern von allen im gemeinsamen
Haushalt lebenden Personen erfasst. In diesem Bereich handelt es sich also um
Daten von weit mehr als 286.000 Personen. Darüber hinaus handelt es sich
bei den 286.000 Haushalten und den daran angeschlossenen Personen ja nur um
jene Personen, die aktuell „befreit“ sind.
Die Daten von zu einem früheren Zeitpunkt „befreiten“ Personen
bzw. von Personen, die zu einem früheren Zeitpunkt mit einer
„befreiten“ Person in einem gemeinsamen Haushalt zusammengelebt
haben, sind höchstwahrscheinlich auch bei der GIS gespeichert. Es bedarf
daher dringender Klärung, welche Daten in welchem Ausmaß
tatsächlich „verloren“ gingen.
Neben dem fragwürdigen und fahrlässigen Umgang des von der GIS beauftragten Sub-Unternehmens mit hochsensiblen Daten, gilt es auch zu klären, warum dieser Vorfall entgegen den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht sofort an die Betroffenen kommuniziert wurde, sondern erst Ende Jänner 2023 via Medien seinen Weg an die Öffentlichkeit fand.[2] Das verwundert umso mehr, weil laut den zuständigen Ermittlern die Relevanz von Meldedaten in den falschen Händen nicht zu unterschätzen sei. In weiterer Folge müsste es gemäß DSGVO sowohl für die GIS als auch das IT-Subunternehmen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen setzen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete nachstehende Anfrage an den Bundesminister für Finanzen
Anfrage