14277/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Belohnungen und Leistungsprämien im BMI

 

Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel können dem Beamten für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, Belohnungen gewährt werden.[1] Im Jahr 2020 haben diese vorhanden Mittel 988.000 Euro betragen.[2]

 

Gemäß dem Anfragesteller zugetragener Informationen, soll sich die Vergabe von Belohnungen im Vorjahr geändert haben. Ein großer Teil der vorhandenen Mittel soll demnach den Landespolizeidirektoren zur individuellen Vergabe zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang kamen Fragen auf, nach welchen Kriterien die vorhandenen Mittel den einzelnen Abteilungen zugeteilt werden und wie die Auswahl der Bediensteten erfolgt, die mit einer entsprechenden Belohnung bedacht werden.

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die vorhandenen Mittel, die das BMI für Belohnungen und Leistungsprämien im Jahr 2022 insgesamt zur Verfügung gestellt hat?

2.    Wie teilten sich diese vorhandenen Mittel nach Budgets für einzelne Sektionen auf?

3.    Wie teilten sich die vorhandenen Mittel nach Budgets für einzelne Landespolizeidirektoren auf?

4.    Wie teilten sich die vorhandenen Mittel nach Budgets für einzelne Abteilungen auf?

5.    Zu wie viel Prozent wurden diese Budgets, gegliedert nach Sektionen, Landespolizeidirektoren sowie Abteilungen, jeweils ausgeschöpft?

6.    Wie viele Bedienstete wurden im Jahr 2022 insgesamt mit einer Belohnung bedacht?

7.    Wie gliedern sich diese Bediensteten nach Sektionen, Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen sowie Bundesländer und Abteilungen auf?

8.    Welche Voraussetzungen müssen konkret erfüllt sein, um für besondere Leistungen mit einer Belohnung bedacht zu werden?

9.    Wer entscheidet und wer autorisiert konkret über die Auszahlung einer entsprechenden Belohnung?

10. Muss die Personalvertretung bei jeder ausgesprochenen Belohnung zustimmen bzw. eingebunden werden?

11. Wenn ja, inwiefern?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Können Sie ausschließen, dass es bei der Zuerkennung von Belohnungen für besondere Verdienste zu missbräuchlichen Vergaben kommt bzw. Bevorzugungen von bestimmten Personen gegenüber anderen?

14. Wenn ja, aufgrund welcher Regulative kann das dezidiert ausgeschlossen werden?

15. Stimmt es, dass es bei der Vergabe von Belohnungen im Vorjahr eine Änderung gab?

16. Wenn ja, was hat sich im Detail geändert?

17. Wenn ja, warum wurde diese Änderung durchgeführt?

18. Liegen Ihrem Ressort Beschwerden hinsichtlich der Zuerkennung oder Nichtzuerkennung von Belohnungen für besondere Verdienste vor?

19. Wenn ja, wie viele Beschwerden gibt es in diesem Zusammenhang?

20. Wenn ja, wie werden diese Beschwerden behandelt?

21. Wenn ja, welche Stellen kümmern sich um die Bearbeitung dieser Beschwerden?

 

22. Wie hoch sind die veranschlagten Mittel, die das BMI für Belohnungen und Leistungsprämien im Jahr 2023 insgesamt zur Verfügung stellt?

23. Wie teilten sich diese veranschlagten Mittel nach Budgets für einzelne Sektionen auf?

24. Wie teilten sich die veranschlagten Mittel nach Budgets für einzelne Landespolizeidirektoren auf?

25. Wie teilten sich die veranschlagten Mittel nach Budgets für einzelne Abteilungen auf?



[1] https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1956/54/P19/NOR40047524

[2] 4196/AB vom 15.01.2021 zu 4183/J (XXVII. GP)