14281/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Justiz

Betreffend Vertragsverletzungsverfahren zur Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (2011/93/EU)

 

 

Am 15. Februar 2023 hat die Europäische Kommission beschlossen, ein Aufforderungsschreiben (Art. 258 AEUV) an Österreich in Bezug auf das Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die Säumigkeit in der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern (Richtlinie 2011/93/EU[1]) zu stellen[2].

 

Die EU-Kommission schreibt hierzu:

 

Die Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten den Erlass von Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und Sanktionen auf dem Gebiet des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, der Kinderpornografie und der Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke. Des Weiteren werden Bestimmungen zur Stärkung der Prävention dieser Verbrechen und des Schutzes der Opfer eingeführt.

 

Die Kommission hatte bereits am 25. Juli 2019 Aufforderungsschreiben an Bulgarien, Malta, Rumänien und die Slowakei sowie am 10. Oktober 2019 an Belgien, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Polen, Slowenien und Finnland gerichtet. Diese Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurden Ihrerseits und in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts legistische Schritte eingeleitet, um die EU-Richtlinie 2011/93/EU in nationales Recht umzusetzen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Wurde von Seiten des BMJ auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission vom 10. Oktober 2019 reagiert?

a.    Wenn ja, wer reagierte darauf?

b.    Wenn ja, ist die Reaktion auf der Internetseite des BMJ einsehbar? (Bitte legen sie die Antwort der Anfrage und auch den Link, falls vorhanden, als Anhang bei)

c.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Gibt es Ihrerseits Gründe, die Richtlinie 2011/93/EU nicht oder nicht vollständig umzusetzen?

a.    Wenn ja, welche?

4.    Welche gesetzlichen Maßnahmen werden – die in der Zuständigkeit Ihres Ressorts fallen – von Seiten der EU urgiert, um die Mindestvorgaben der Richtlinie 2011/93/EU in Österreich umzusetzen?

5.    Was wurde bereits umgesetzt?

6.    War Ihnen und der zuständigen Sektion sowie der zuständigen Abteilung Ihres Ressorts bekannt, dass Österreich in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie 2011/93/EU säumig ist?

a.    Seit wann, wussten Sie bescheid?

7.    Was wurde Ihrerseits in Bezug auf die Säumigkeit in der Umsetzung der Richtlinie 2011/93/EU bis dato getan?

8.    Welche Konsequenzen zieht ein Vertragsverletzungsverfahren für Österreich nach sich?

 

 



[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32011L0093

[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_23_525