14286/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Streit um Betreuung einer 96-Jährigen

 

Der ORF Salzburg berichtete in seinem Online-Medium am 8.2.2023 folgendes:

„Streit um Betreuung einer 96-Jährigen

 Um 4.000 Euro im Monat eng wohnen, schlecht betreut und hungrig sein – diesen Vorwurf erheben eine Salzburger Familie und Sozialstadträtin Anja Hagenauer (SPÖ) gegen eine private Seniorenbetreuung in Zell am Moos (OÖ). Die Betreiber weisen die Vorwürfe entschieden zurück.

Es geht um diese private Einrichtung einige Kilometer außerhalb von Zell am Moos im grenznahen Mondseeland. Hier sei ihre 96-jährige Großmutter schlecht behandelt worden, sagt die Salzburgerin Sabine Wieland. Sie hat sich deshalb an Sozialstadträtin Anja Hagenauer gewandt: „Meine Oma wurde mit 16 Tabletten täglich ruhiggestellt", schildert Wieland. „Sie hat meine Kinder gar nicht mehr gekannt, mich hat sie auch nicht gekannt. Sie hat nur noch in den Himmel geschaut.“

Politikerin: „Ausgenommen wie Weihnachtsgans“

Die Salzburger Politikerin Hagenauer sagt dazu, man werde dort ausgenommen wie eine Weihnachtsgans: „Wenn man allein für ein Zimmer mit zwölf Quadratmetern 1.500 Euro bezahlt. Und dann hat man kein Klo und keine Dusche im Zimmer. Wenn jemand im Monat mehr als 4.000 Euro insgesamt ablegt, das darf nicht sein.“

Allerdings kostet auch die Betreuung in einem städtischen Seniorenwohnhaus rund 4.000 Euro im Monat. Hier springe aber der Staat ein, wenn man es sich nicht leisten kann, heißt es vom Magistrat.

Hausbetreiber fühlen sich unfair kritisiert

In der privaten Senioreneinrichtung bei Zell am Moos erzählt man die Geschichte ganz anders. Die Familie der alten Dame sei froh gewesen, dass die Großmutter nach einem längeren Krankenhausaufenthalt einen Übergangsplatz bekommen habe. Die 96-Jährige sei mit fast fünf Monaten unüblich lange in dem Haus geblieben. Die Seniorin sei auch sehr wohl mobilisiert worden, das würden auch Fotos zeigen, betonen die Betreiber des Hauses.

Vorwurf der schlechten Behandlung zurückgewiesen

Von diesen wollte Dienstag niemand ein Interview geben. Man zeigt sich aber wegen der Vorwürfe sehr verwundert. Im Vorfeld habe niemand Kontakt aufgenommen. Den Vorwurf, die 96-Jährige mit 16 Tabletten ruhiggestellt zu haben, den weist man vehement zurück. Die Medikation der Frau sei ausschließlich in Absprache mit den Hausärzten der Dame erfolgt. Auch der Vorwurf des mangelnden Essens wird ebenfalls zurückgewiesen. Senioren könnten bis zu fünf Mal pro Tag essen, wenn sie Hunger hätten, sagen die Betreiber des Hauses.

In der Privateinrichtung sind Senioren normalerweise übergangsweise untergebracht, bevor sie fixe Heimplätze bekommen. Man werde auch regelmäßig kontrolliert, betonen die Betreiber. Auch Salzburgs Stadträtin Hagenauer sei eingeladen, sich selbst ein Bild zu machen.

Neues Dach über dem Kopf

Die 96-jährige Salzburgerin lebt nun Seniorenheim der Diakonie in Salzburg-Aigen. Sie wurde von Sachverständigen der Stadt Salzburg als Härtefall eingestuft.“

https://salzburg.orf.at/stories/3193822/

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Sind Sie als zuständiger Sozialminister bzw. das BMSGK in Kenntnis darüber, ob diese Vorwürfe gegenüber dem Heimbetreiber von öffentlicher Seite untersucht worden sind?

2)    Wenn ja, wer hat diese Vorwürfe überprüft bzw. wer ist für eine solche Überprüfung auf Bundes- bzw. Landes-, Bezirks oder Gemeindeebene zuständig?

3)    Wenn ja, welche Beurteilungen der vermeintlich schlechten und teuren Betreuung wurden dabei festgehalten?

4)    Wurde hier gegen Richtlinien des Bundes bzw. des Landes Salzburg verstoßen und sind Sie als zuständiger Sozialminister bzw. das BMSGPK über einen solchen Verstoß in Kenntnis gesetzt worden?

5)    Wenn ja, inwiefern wird in diesem Sachverhalt der betroffenen Familie geholfen bzw. wer ist hier zuständig?

6)    Wenn nein, sind noch Untersuchungen ausständig bzw. wird sich hier auch das BMSGPK einschalten?

7)    Wie äußern Sie sich zu den Vorwürfen hinsichtlich der Betreuungskosten?

8)    Waren diese aus Sicht des BMSGPK zu hoch bzw. wurde hier gegen Richtlinien des Bundes bzw. des Landes Salzburg verstoßen?

9)    Wie äußern Sie als zuständiger Gesundheitsminister zur Medikation?

10) War diese aus Sicht des BMSGPK zu hoch bzw. falsch dosiert und wurde hier gegen Richtlinien des Bundes bzw. des Landes Salzburg verstoßen?

11) Wie äußern Sie sich zum Leistungsumfang?

12) . Wurde hier gegen Richtlinien des Bundes bzw. des Landes Salzburg verstoßen?

13) Wie bewerten Sie grundsätzlich die erbrachte Betreuungsleistung zu dem genannten Preis?

14) Wurde hier gegen Richtlinien des Bundes bzw. des Landes Salzburg verstoßen?

15) Wurden von öffentlichen Stellen, d.h. dem BMSGPK bzw. dem Land Salzburg  eine Stellungnahme des Heimbetreibers verlangt?

16) Wenn ja, wie lautete diese Stellungnahme und welchen Erkenntnisgewinn konnte hier für das BMSGPK gewonnen werden?

17) Wenn nein, warum nicht?

18) Können Sie daraus schließen, dass somit alles korrekt abgelaufen ist?

19) Gibt es weitere Ihnen bekannte Fälle betreffen zu hoher Betreuungskosten bei diesem Heimbetreiber?

20) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreifen Sie in diesem Zusammenhang?