14288/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Missbrauchsverdacht im Pflegeheim
Am 10.2.2023 berichtete das Online-Medium des ORF Steiermark folgendes:
„Missbrauchsverdacht bestätigte sich nicht
Gegen einen Mitarbeiter eines Pflegeheims im Norden von Graz ist unter anderem wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs sowie wegen Quälens und Vernachlässigens wehrloser Personen ermittelt worden. Nach dem Bericht der Kriminalpolizei bestätigten sich die Vorwürfe nicht.
Den Verdacht aufgeworfen hatte eine anonyme Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung – diese wurde, so Bezirkshauptmann Andreas Weitlaner, umgehend an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet; dort beauftragte man die Polizei mit den Ermittlungen.
Laut Zeitungsbericht
Laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ soll eine hundertjährige Bewohnerin von einem Pfleger sexuell missbraucht worden sein. Er soll die für die Bewohnerin gedachten Tabletten selbst eingenommen oder in den Müll geworfen haben – die betagte Frau soll deshalb seit Jahren nicht mehr gesprochen haben. Eine andere Bewohnerin des Heims soll monatelang dieselbe Unterwäsche getragen haben, sie sei nicht gewaschen worden.
Zudem sollen viele der rund 60 Bewohner und Bewohnerinnen gehungert haben, hieß es in dem Bericht weiter: Die letzte Mahlzeit gab es angeblich zwischen 15.00 und 16.00 Uhr in Form von Biskotten, bereits ungenießbares Essen sei mit Käse überbacken noch einmal serviert worden. Mehrere Mitarbeiter sollen dem Bericht zufolge die Missstände an die Heimleitung gemeldet haben, vor allem den sexuellen Missbrauch – daraufhin sei der Pfleger lediglich mit Stockwerkverbot belegt worden.
Fünf teils ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Anfang Februar Anzeige erstattet haben. Die Kriminalpolizei ermittle seit Anfang Februar, so Staatsanwalt Christian Kroschl am Freitagvormittag. „Die Vorwürfe der Anzeige haben sich nicht bestätigt“, sagte Kroschl Freitagnachmittag, nachdem die Kriminalpolizei ihren Bericht vorgelegt hatte. Das weitere Vorgehen werde nun noch geprüft, doch die Ermittlungen könnten damit eingestellt werden.
Betreiber: „Schmutzkübelkampagne“ gegen Mitarbeiter
Vom Pflegeheimbetreiber Senecura hieß es in einer Aussendung am Freitag, dass sowohl die interne als auch die polizeiliche Untersuchung ergeben hätten, dass es in dem betroffenen Heim keine Missstände gegeben habe. Senecura sprach von einer „Schmutzkübelkampagne“ gegen bestimmte Mitarbeiter. Weiters hieß es in dem Schreiben, dass Senecura Klage wegen Verleumdung einreichen werde.
Pflegeombudsfrau war zu Besuch
Die Pflegeombudsfrau des Landes, Michaela Wlattnig, hatte das Heim erst vergangene Woche im Rahmen eines Sprechtags besucht, da war es nicht auffällig: „Ich habe auch aufgrund der Vorfälle in anderen Bundesländern angeordnet, dass wir die Pflegeheime im Rahmen der Sprechtage auch besuchen, das haben wir bei den Senecura-Heimen auch gemacht, und in puncto Beschwerden, die zu uns gekommen sind, waren sie nicht auffällig“, so Wlattnig.
Von der Gesundheitsabteilung des Landes hieß es am Freitag, die Pflegeheime werden durchschnittlich zweimal pro Jahr von der zuständigen Gesundheitsbehörde kontrolliert.“
https://steiermark.orf.at/stories/3194149/
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Können Sie ausschließen, dass sich die im besagten Fall genannten Vorwürfe (sexueller Missbrauch, Quälen und Vernachlässigen wehrloser Personen, unterlassene Medikamentenverabreichung, Servieren ungenießbarer Speisen) noch erhärten?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Nach welchem Prozedere erfolgte im besagten Fall die Überprüfung der Vorwürfe?
4. In welcher Reihenfolge wurden welche Behörden und Personen zu einer Überprüfung der Vorwürfe hinzugezogen?
5. Welche jeweiligen Ergebnisse wurden von diesen vorgelegt?
6. Gab es zuvor in der Einrichtung schon Beanstandungen dieser Art?
7. Zu welchem Kenntnisstand sind Sie bezüglich des besagten Falls bereits gelangt?
8. Wie bewerten Sie die Vorwürfe?
9. Inwiefern werden Pflegeeinrichtungen von Behörden unzureichend kontrolliert?
10. Wie viele Beschwerden, Beanstandungen und Vorwürfe (sexueller Missbrauch, Quälen und Vernachlässigen wehrloser Personen, unterlassene Medikamentenverabreichung, Servieren ungenießbarer Speisen) wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022 herangetragen und dokumentiert (geordnet nach Bundesländer und Sachverhalt)?
11. Welche dieser Beschwerden, Beanstandungen und Vorwürfe erhärteten sich (geordnet nach Bundesländer und Sachverhalt)?
12. Welche dieser Beschwerden, Beanstandungen und Vorwürfe hatten dienstrechtliche und/oder strafrechtliche Folgen nach sich gezogen (geordnet nach Bundesländer und Sachverhalt)?
13. Wie wurden diese Fälle im Einzelnen von welchen Behörden zuvor überprüft?