14290/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

betreffend geplanter EU-weiter Legalisierung der Leihmutterschaft durch die Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten“

 

Die Ukraine gilt als eine der führenden Nationen im großen Geschäft mit der Leihmutterschaft. Durch den Krieg wurde dieses Geschäftsmodell, das wegen Menschen- und Kinderhandels in der Kritik steht, erschwert, wie Medienberichte zeigten. [1]

 

 Am 7. Dezember 2022 präsentierte die EU-Kommission einen Vorschlag zur „Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten“. [2]

 

Dabei soll ausdrücklich auch die Elternschaft durch Leihmutterschaft anerkannt und damit der Kinderhandel innerhalb der EU legalisiert werden.

 

In Österreich ist die Leihmutterschaft gesetzlich verboten, wie aus der Anfragebeantwortung 9063/AB vom 08.03.2022 hervorgeht:

Gemäß § 16 Abs. 2 ist die Vermittlung von Personen, die bereit sind, Samen, Eizellen oder entwicklungsfähige Zellen für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung in sich einbringen zu lassen (Leihmütter) unzulässig. Dies gilt ebenso für Werbung für die Überlassung oder Vermittlung von Samen, Eizellen oder entwicklungsfähigen Zellen. Verstöße gegen die Bestimmung sind Verwaltungsübertretungen, die mit Geldstrafe bis zu 50 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 14 Tagen zu bestrafen sind. Ergänzend dazu normiert § 879 Abs. 2 Z 1a ABGB die Nichtigkeit von Leihmutterverträgen.

Aus der Anfragebeantwortung 10035/AB von 23.05.2022 geht hervor:

Auf internationaler Ebene besteht zum einen eine Arbeitsgruppe im Rahmen der Haager Privatrechtskonferenz, die sich mit Abstammungsentscheidungen befasst, bei welcher Österreich vertreten ist.

Soweit dabei auch die Frage eines internationalen Rechtsrahmens für den Umgang mit Fragen der Leihmutterschaft diskutiert wird, wird von Österreich im Rahmen der Sitzungen der Arbeitsgruppe stets betont, dass innerstaatlich am Verbot der Leihmutterschaft, zu dem sich die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm bekannt hat, festgehalten wird.

Weiters geht aus der Anfragebeantwortung hervor, dass zur rechtlichen Anerkennung der Elternschaft bei Kindern in Österreich, die durch eine Leihmutter im Ausland geboren wurden, „mangels automationsunterstützter Auswertungsmöglichkeit in der Verfahrensautomation Justiz keine Daten“ vorliegen.

Obwohl kommerzieller Handel mit Kindern sowie die Leihmutterschaft in Österreich an sich verboten sind, fanden die Pläne zur Legalisierung durch die EU keinen Einzug in die öffentliche Debatte und wurden kurzerhand zum Verfahrensgegenstand in der europäischen Kommission.

In diesem Sinne richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien nachstehende

Anfrage

1.    Wie viele EU-Sitzungen zur „Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedsstaaten“ gab es mit österreichischen Vertretern?

a.    Wann fanden diese statt?

b.    Wer hat für Österreich daran teilgenommen?

c.    Welche Position hat Österreich in diesen Sitzungen in Bezug auf die Leihmutterschaft vertreten?

d.    War Ihr Ressort eingebunden?

2.    Wann fanden Treffen der Arbeitsgruppe im Rahmen der Haager Privatrechtskonferenz im Jahr 2022 bzw. im aktuellen Jahr statt?

a.    Zu welchen Terminen waren die EU-Pläne zur Anerkennung der Leihmutterschaft Gegenstand der Konferenz?

b.    Wer hat an diesen Treffen für Österreich teilgenommen?

c.    Welche Position hat Österreich in diesen Sitzungen in Bezug auf die Leihmutterschaft vertreten?

d.    War Ihr Ressort eingebunden?

3.    Was ist der aktuelle Stand der EU-Verhandlungen zur Anerkennung der Leihmutterschaft?

a.    Wann finden die nächsten Sitzungen zu diesem Verfahrensgegenstand statt?

b.    Wer wird an diesen Sitzungen für Österreich teilnehmen?

c.    Ist Ihr Ressort eingebunden?

4.    Wurden seit der 10035/AB vom 23.05.2022 Schritte umgesetzt, um die fehlenden Daten zur Anerkennung von Leihmutterschaft in Österreich zu ermitteln?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, welche Schritte wurden umgesetzt?

c.    Wenn ja, wann wurden diese Schritte umgesetzt?

d.    Durch wen wurden diese Schritte umgesetzt?

e.    Welche Ergebnisse hat eine weitere Evaluierung zutage gefördert?

5.    Erfolgt eine Kontrolle des Kindeswohls im Falle einer Adoption in Österreich?

a.    Wenn ja, wie wird diese durchgeführt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen erfolgt diese Kontrolle?

d.    Wenn ja, durch welche Institution(en) werden Kontrollen zum Kindeswohl in Österreich durchgeführt?

6.    Sollte der Beschluss zur Legalisierung der Leihmutterschaft erfolgen, werden Kinder ein Recht darauf haben, zu erfahren, dass sie durch eine Leihmutter geboren wurden?

a.    Werden sie das Recht auf Kenntnis darüber erhalten, wer ihre Leihmutter war?

b.    Welche Institutionen werden sich mit dem Wohl der durch Leihmutterschaft ausgetragenen Kinder befassen?

c.    Wie soll die Kontrolle des Kindeswohls stattfinden?



[1] https://www.krone.at/2651908[1]

[2] https://commission.europa.eu/document/928ae98d-d85f-4c3d-ac50-ba13ed981897_en