14321/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Ries

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kriminaldienstreform Vorarlberg

 

 

Im Dezember 2022 kündigten die Spitze der Polizei und das Innenministerium die „größte Reform des Kriminaldienstes seit 20 Jahren“ an und präsentierten gleichzeitig erste Konzepte. Die Verhandlungen mit der Polizeigewerkschaft über die geplante Reform finden seit Jänner 2023 statt.

 

Gegenstand der Verhandlungen ist unter anderem die Ankündigung, die Bezirksgrenzen in der Strukturierung zu beseitigen und dadurch räumlich größere Zuständigkeitsbereiche zu schaffen. Dies hätte auch einen Postenabbau zur Folge. Fraglich ist weiters, wie die geplante Eingliederung von „Quereinsteigern“ und „zivilen Experten“, etwa im Bereich der „Cyberpolizei“ konkret aussehen wird.

 

Dass es bei den Verhandlungen seitens der Gewerkschaft Widerstand geben wird, vor allem, was die Umstrukturierung in personeller Hinsicht betrifft, kündigte deren Chef Reinhard Zimmermann bereits im Vorfeld an, wie der „Kurier“ am 11.01.2023 berichtete.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Kriminaldienstplanstellen werden künftig auf den Bezirkspolizeikommanden des Bundeslandes Vorarlberg vorgesehen sein?

2.    Ist angedacht, Planstellen des Kriminaldienstes überregional von Ebene der einzelnen Bezirkspolizeikommanden zusammenzuführen?

a.    Wenn ja, welche Bezirke des Bundeslandes Vorarlberg sollen auf überregionalen Kriminaldienststellen zusammengeschlossen werden?

3.    Welche Ermittlungs- bzw. Assistenzbereiche sollen auf diesen Kriminaldienststellen eingerichtet werden?

4.    Wird es einen Zuständigkeitskatalog geben, wann ein Akt des Kriminaldienstes von der PI-Ebene auf die übergeordnete Bezirksebene oder von der bezirksübergreifenden Ebene zu den Landeskriminalämtern wandert?

a.    Wenn ja, welche Parameter werden dazu herangezogen?

b.    Wenn nein, wer entscheidet wann ein Akt auf eine übergeordnete Ebene wandert?

5.    Welche Tatbestände aus dem Strafgesetzbuch oder aus strafrechtlichen Nebengesetzen bleiben a priori der Bezirksebene oder dem Landeskriminalamt vorbehalten?

6.    Welche Handlungen der Assistenzbereiche im Kriminaldienst bleiben a priori der Bezirksebene oder dem Landeskriminalamt vorbehalten?

7.    Wird es künftig auch eine kooperative Fallbearbeitung zweier oder mehrerer Ebenen geben?

a.    Wenn ja, wer entscheidet über die Veranlassung einer kooperativen Fallbearbeitung?

8.    Werden Aufwertungen von Planstellen auf E1 Ebene und E2a Ebene auf Ebene der Landeskriminalämter vorgenommen?

a.    Wenn ja, welche?

9.    Werden Aufwertungen von Planstellen auf E1 Ebene und E2a Ebene auf Ebene der Bezirkskriminaldienste vorgenommen?

a.    Wenn ja, welche?

10. Ist eine Verwendung von E2b-Beamten auf Ebene der Landeskriminalämter vorgesehen?

a.    Wenn ja, in welchen Ermittlungs- und welchen Assistenzbereichen?

11. Wird es künftig auch möglich sein, personelle Veränderungen in den Assistenz- bzw. Ermittlungsbereichspools der Landeskriminalämter auf Landesebene vorzunehmen?

12. Werden künftig auch Beamte bzw. Vertragsbedienstete auf Ebene der Landeskriminalämter eingesetzt werden, die nicht eine Linienkarriere, beginnend mit der Absolvierung eines Grundausbildungslehrgangs und anschließendem Einsatz auf einer Polizeiinspektion, absolviert haben?

a.    Wenn ja, in welchen Ermittlungs- bzw. Assistenzbereichen?

13. Wie wird die Besoldungsrechtliche Einstufung dieser „Quereinsteiger“ sein?

14. Wie viele Beamte im Bereich der Bekämpfung von Cyberkriminalität werden künftig auf Ebene der Landeskriminalämter eingesetzt sein?

15. Wird auch die Bekämpfung von Cyberkriminalität weiterhin auf Bezirks- oder einer allenfalls neu installierten bezirksübergreifenden Ebene vorgesehen sein?

a.    Wenn ja, werden auch auf dieser Ebene spezialisierte Quereinsteiger eingesetzt?



[1] https://kurier.at/chronik/oesterreich/bmi-reform-der-kripo-polizeigewerkschaft-kuendigt-widerstand-an/402288017