14344/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2023
Dieser Text ist elektronisch
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Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Vergabe des Umweltbundesamts für Events
Im November 2022 schrieb das Umweltbundesamt eine „Rahmenvereinbarung für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen" im Wert von 1.254.960 Euro für die Dauer von vier Jahren aus. Geplant ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit drei Eventagenturen, deren Leistungen kaskadierend abgerufen werden können. Konkret soll die „Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der umfassenden Vorbereitung, Organisation, Betreuung und Durchführung von vorwiegend Hybrid- Veranstaltungen (teils vor Ort, teils online) mit mehreren entsprechenden Eventagenturen" Gegenstand der späteren Abrufe aus der Rahmenvereinbarung sein.
In der Ausschreibung wird zu den geplanten Veranstaltungen näheres wie folgt angegeben:
„Geplanter Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Jänner 2023, Der Auftraggeber führt jährlich ca. 30 bis 45 Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen durch, wobei diese nach Möglichkeit nach den Vorgaben der Umweltzeichen-Richtlinie 62 für Green Meetings und Green Events erfolgen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Workshops, Fachgespräche, Konferenzen und Dialogveranstaltungen für Auftraggeber aus dem öffentlichen Bereich, insbes. aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft, um Schulungen, Veranstaltungen für
Mitarbeiter, Kunden und Projektpartnern
(https://www.umweltbundesamt.at/veranstaltungen). Die Veranstaltungen werden je nach Thema und Zielgruppe von unterschiedlichen Teams im Unternehmen des Auftraggebers konzipiert. Pro Jahr ist mit ungefähr 10-15 Veranstaltungen für ein Publikum von 10-30 Personen, mit 10-15 Veranstaltungen für 30-50 Personen, mit ca. sechs bis zehn Veranstaltungen für 50-120 Teilnehmern und mit ca. drei Veranstaltung mit ca. 300 Personen zu rechnen. Die Veranstaltungen finden in Österreich und zum Großteil in Wien statt."
Die Angebote hatten bis 12.12.2022 einzulangen. Bislang hat das Umweltbundesamt jedoch noch nicht bekanntgegeben, mit wem die Rahmenvereinbarung tatsächlich abgeschlossen wurde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen die Ausschreibung des Umweltbundesamts für eine Rahmenvereinbarung für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen bekannt?
2. Waren Bedienstete Ihres Ressorts in die Vorbereitung und Durchführung dieser Ausschreibung eingebunden und wenn ja, auf welche Art?
3. Ist Ihnen bekannt, ob dem Aufsichtsrat des Umweltbundesamts über die Vergabe berichtet wurde?
4. Sind Ihnen Gründe bekannt, warum der Zeitraum der Rahmenvereinbarung mit vier Jahren festgesetzt wurde?
5. Besteht für den vollen Zeitraum der Rahmenvereinbarung bereits ein gemäß § 10 Umweltkontrollgesetz genehmigtes Arbeitsprogramm?
a. Wenn ein solches bis zum Jahr 2027 noch nicht besteht, aus welchen Gründen ist davon auszugehen, dass in diesen Jahren dennoch ein entsprechender Bedarf für die Durchführung von Veranstaltungen besteht?
6. Ist Ihnen bekannt, warum die Ausschreibung zwingend noch vor Bestellung einer neuen Co- Geschäftsführerin des Umweltbundesamts erfolgen musste?
7. Ist Ihnen bekannt, welche Kalkulationen der Erstellung der Vergabeunterlagen zu Grunde lagen und wenn ja, welche Kostenannahmen wurden zu Grunde gelegt?
8. Welche Informationen haben die Vertreter*innen Ihres Ressorts im Aufsichtsrat zur genannten Vergabe eingeholt?
9. Welche Stellen wurden ressortintern über die geplante Vergabe unterrichtet?
10. Wurden Sie bzw. Ihr Kabinett im Laufe des Vergabeverfahrens über dessen Fortgang informiert?
11. Wurden Vertreter*innen Ihres Ressorts von möglichen Bieter*innen kontaktiert und wenn ja, wie wurde in weiterer Folge mit dieser Kontaktaufnahme verfahren?
12. Wurden Vertreter*innen Ihres Kabinetts von möglichen Bieter*innen kontaktiert und wenn ja, wie wurde in weiterer Folge mit dieser Kontaktaufnahme verfahren?
13. Wie wurden Informationen zur gegenständlichen Vergabe aktenmäßig festgehalten und zu welcher Zahl?
14. Ist Ihnen bekannt, wann die Zuschlagserteilung erfolgte?
15. Ist Ihnen bekannt, welche Personen in der Auswahlkommission vertreten waren?
16. Ist Ihnen bekannt, welche Kriterien für die Vergabe neben dem Preis und mit welchen Gewichtungen zur Anwendung kamen und wenn ja, wie diese lauteten?
17. Waren Vertreter*innen Ihres Ressorts in der Auswahlkommission mit Stimme vertreten?
18. Waren Vertreter*innen Ihres Ressorts bei den Sitzungen der Auswahlkommission anwesend?
19. Waren Vertreter*innen Ihres Kabinetts bei Besprechungen anwesend, an denen die gegenständliche Vergabe Thema war?
20. Ist Ihnen bekannt, wie viele Angebote eingelangt sind und wenn ja, wie viele waren dies?
21. Ist Ihnen bekannt, welche Unternehmen den Zuschlag erhielten?
22. War Ihnen dies vor öffentlicher Kundmachung der Auftragserteilung bereits bekannt und wenn ja, seit wann und aus welchen Gründen?
23. Ist Ihnen bekannt, welcher Bieter nach welchem Kriterium welche Punktezahl erreichte und wenn ja, wie lautete diese jeweils?
24. Wie lautet die Reihung der Unternehmen, die den Zuschlag erhielten?
25. Ist Ihnen bekannt, warum Teil der Rahmenvereinbarung auch die Vorbereitung von Veranstaltungen sein soll, während aber gleichzeitig die Konzeption vom Umweltbundesamt selbst vorgenommen wird?
26. Über wie viele Mitarbeiter*innen im Bereich Veranstaltungsorganisation verfügt das Umweltbundesamt?
27. Ist Ihnen bekannt, ob vom Umweltbundesamt oder von Ihrem Ressort geprüft wurde, ob eine interne Leistungserbringung kostengünstiger und daher einer Ausschreibung vorzuziehen wäre?
a. Sofern dies geprüft wurde: Um welchen Betrag wären die Kosten für eine interne Leistungserbringung allenfalls von Teilen der in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Leistungen höher gewesen?
28. Ist Ihnen bekannt, ob im Zuge von Leistungsabrufen auch Subunternehmen tätig werden dürfen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist?
29. Ist Ihnen bekannt, wie die Zuverlässigkeit der jeweiligen Unternehmen überprüft wurde?
30. Ist es geplant, dass Sie selbst an Veranstaltungen, die im Zuge von Abrufen aus der Leistungsvereinbarung erfolgen, teilnehmen und wenn ja, Ihre Teilnahme an welchen Veranstaltungen ist derzeit geplant?
31. Ist Ihnen bekannt, ob das Umweltbundesamt plant, abseits der Rahmenvereinbarung Leistungen für Veranstaltungsorganisation zu beauftragen, oder ob die gesamte Veranstaltungsorganisation durch die Rahmenvereinbarung abgedeckt ist?
32. Ist Ihnen bekannt, ob gegen die Vergabe Rechtsmittel erhoben wurden und wenn ja, in welchem Stand befindet sich das jeweilige Verfahren?
33. Wann wurde zuletzt überprüft, ob die Ausgliederung des Umweltbundesamt weiterhin den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht oder das Umweltbundesamt wieder in die Bundesverwaltung eingegliedert werden sollte?