14346/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr, Maximilian Köllner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
betreffend: Religionsunterricht für SkilehrerInnen
Die Ausbildung für SkilehrerInnen und
SkiführerInnen ist in Österreich gesetzlich reglementiert. Es gibt
eine genaue Auflistung an Fächern mit entsprechendem Zeitausmaß, die
belegt werden müssen um diese Ausbildung zu absolvieren.[1] Neben einem umfangreichen praktischen Teil,
ist auch ein theoretischer Part vorgesehen. Viele Fächer stehen
offensichtlich in Zusammenhang mit der Ausbildung für SkilehrerInnen und
SkiführerInnen, wie etwa Pädagogik, Didaktik und Methodik,
Bewegungslehre und Biomechanik oder Erste Hilfe. Jedoch ist auch Religion in
einem Ausmaß von 10 Stunden über zwei Semester vorgesehen. Warum
Religion
ein Pflichtgegenstand im Zuge dieser Ausbildung ist, ist nicht nachvollziehbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1)
Warum ist Religion
ein Pflichtgegenstand in der Ausbildung für SkilehrerInnen
und SkiführerInnen?
2) Welche Fertigkeiten die im Zusammenhang mit
der Tätigkeit als SkilehrerIn
oder Skiführerin stehen, lernt man im Pflichtgegenstand Religion?
3) Seit wann ist Religion Pflichtgegenstand in
der Ausbildung für SkilehrerInnen
und SkiführerInnen?
4) Wann wurden die Stundentafel
bzw. die Pflichtgegenstände für diese
Ausbildung das letzte Mal adaptiert?
5) Gibt es Pläne, die Liste der Pflichtgegenstände zu überarbeiten?
a. Wenn ja, wann bzw. bis wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
6) Halten Sie den Pflichtgegenstand Religion für zeitgemäß?