14346/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Julia Herr, Maximilian Köllner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend: Religionsunterricht für SkilehrerInnen

Die Ausbildung für SkilehrerInnen und SkiführerInnen ist in Österreich gesetzlich reglementiert. Es gibt eine genaue Auflistung an Fächern mit entsprechendem Zeitausmaß, die belegt werden müssen um diese Ausbildung zu absolvieren.[1] Neben einem umfangreichen praktischen Teil, ist auch ein theoretischer Part vorgesehen. Viele Fächer stehen offensichtlich in Zusammenhang mit der Ausbildung für SkilehrerInnen und SkiführerInnen, wie etwa Pädagogik, Didaktik und Methodik, Bewegungslehre und Biomechanik oder Erste Hilfe. Jedoch ist auch Religion in einem Ausmaß von 10 Stunden über zwei Semester vorgesehen. Warum Religion
ein Pflichtgegenstand im Zuge dieser Ausbildung ist, ist nicht nachvollziehbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1)    Warum ist Religion ein Pflichtgegenstand in der Ausbildung für SkilehrerInnen
und SkiführerInnen?


 

2)    Welche Fertigkeiten die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als SkilehrerIn
oder Skiführerin stehen, lernt man im Pflichtgegenstand Religion?

3)    Seit wann ist Religion Pflichtgegenstand in der Ausbildung für SkilehrerInnen
und SkiführerInnen?

4)    Wann wurden die Stundentafel bzw. die Pflichtgegenstände für diese
Ausbildung das letzte Mal adaptiert?

5)    Gibt es Pläne, die Liste der Pflichtgegenstände zu überarbeiten?

a.  Wenn ja, wann bzw. bis wann?

b.  Wenn nein, warum nicht?

6)    Halten Sie den Pflichtgegenstand Religion für zeitgemäß?



[1] https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:1307b264-7847-4bd0-9b28-23b0f47e9652/anl_a8_ski_11681.pdf