Eingelangt am 27.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend EU-Sondergipfel: Was tun Sie
für eine europäische Asylpolitik?
EU-weit wurden 2022 rund 923.991 Asylanträge
gestellt. Jedoch gibt es im EU-Vergleich hinsichtlich der Anzahl an Asylanträgen
sehr große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. So wurden
beispielsweise in Deutschland 226.467 Asylanträge verzeichnet. In
Frankreich wurden 154.597 Anträge gestellt, in Spanien 116.952 und in
Österreich 108.490. Schlusslicht ist das an der EU-Außengrenze
liegende Nachbarland Ungarn. Hier wurden im Vorjahr nur 46 Asylanträgen
gestellt, die Slowakei verzeichnete lediglich 544 und Lettland 622
Anträge. Anteilig an der jeweiligen Gesamtbevölkerung haben daher
insbesondere die Länder der Visegrád-Gruppe sehr wenig
Flüchtlinge aufgenommen.1 Das liegt daran, dass die
Dublin-Verordnung ignoriert wird, viele Asylanträge oft gar nicht
angenommen werden und teilweise Asylgesetze den Anforderungen von geltendem
EU-Recht widersprechen. Leider setzt die österreichische Regierung nur
Maßnahmen, um gerade die Länder zu unterstützen, die sowohl
für menschliches Leid als auch für das Blockieren von
europäische Lösungen verantwortlich sind, z.B. Ungarn, wo
österreichische Polizist:innen für wertvolles Steuergeld eingesetzt
werden, obwohl der Umgang mit Asylsuchenden und Migrant:innen menschenrechtlich
so problematisch ist, dass auch die europäische Grenzschutzagentur Frontex
Einsätze in Ungarn verweigert.2
Im November 2022 präsentierte der
Innenminister einen 5-Punkte Plan "gegen die Schleppermafia und
Asylmissbrauch", der folgendes beinhaltet:
- Asylverfahren in "sicheren
Drittstaaten" sollen ermöglicht werden
- Der Schutzstatus von straffälligen
Personen soll leichter aberkannt werden
- Eine Zurückweisungsrichtlinie, die keine
Einzelfallprüfung der Asylanträge mehr erforderlich macht
- Ein Pilotprojekt für Verfahrenszentren an
der Außengrenze der EU, welche von der Kommission finanziert werden
soll
- Die Finanzierung einer Mauer bzw.
„baulicher Maßnahmen“ an der Außengrenze durch die
EU-Kommission
Auch die Bundesministerin für EU und
Verfassung im Bundeskanzleramt, Karoline Edtstadler, und Bundeskanzler Nehammer
äußerten sich für die Errichtung eines"Zaunes oder einer
Mauer" um Europa.3
Leider sind die Vorschläge der österreichischen
Bundesregierung sehr einseitig und werden der Realität nicht gerecht.
Zäune und Mauern führen bloß dazu, dass neue Flucht- und
Migrationsrouten, die für Betroffene noch riskanter und für Schlepper
noch lukrativer werden, entstehen. Die Schengenaußengrenze besteht
etwa aus 8.000 Kilometern Landgrenze und 43.000 Kilometern Seegrenze. Auf
dem Meer kann man keine Zäune oder Mauern errichten und am Land ist ein
solches Vorgehen vor allem eins: teuer. Allein der ungarische Grenzzaun zu
Serbien in einer Länge von 175 Kilometern kostete rund 115 Millionen Euro.
Und sogar innerhalb der ÖVP gibt es Stimmen, die diesen Vorschlägen
widersprechen: "Dass das Problem nicht auf einen Zaun reduziert werden
kann, zeigt das Beispiel Ungarn. Dort haben wir einen Zaun, trotzdem kommen die
meisten Flüchtlinge über Ungarn nach Österreich. Sie wurden in
Ungarn nicht registriert und konnten dort auch kein Asylansuchen stellen. Der
Zaun in Ungarn hilft Österreich nicht", sagte Othmar Karas gegenüber
der "Presse".4 Die EU-Kommission erteilte der Errichtung
eines Zaunes bis dato eine Absage.
Am 9. und 10. Februar 2023 fand der EU-Sondergipfel
statt. Wir NEOS haben uns per Antrag auf Stellungnahme6 dafür
eingesetzt, dass die österreichische Bundesregierung sich für
folgende europäische Lösungen einsetzt:
- Wirksame Kontrollen an den
EU-Außengrenzen inklusive eines Grundrechtemonitorings
- Die Einleitung von
Vertragsverletzungsverfahren gegen jene Mitgliedsstaaten, die sich im
Umgang mit Schutzsuchenden nicht an europäisches Recht halten
- Aufnahmebedingungen und Asylverfahren in allen
EU-Mitgliedsstaaten nach den bestehenden europäischen
rechtsstaatlichen Standards
- Eine faire Verteilung der Schutzsuchenden
innerhalb der EU
- Den Ausbau von Rückführungen bzw.
von Rückführungsabkommen
Auch Handelsprivilegien sollen an die Bereitschaft
zu Rückführungsabkommen gekoppelt werden.6
Laut den Schlussfolgerungen des Sondergipfels
wurden insbesondere die Themen Rückführungen und Infrastrukturen an
EU-Außengrenzen verhandelt, von einem Zaun an den EU-Außengrenzen
ist explizit keine Rede. Laut Bundeskanzler Nehammer war der Sondergipfel ein
Erfolg, insbesondere kommt in den Schlussfolgerungen "nicht das Nicht-Zaun-bauen
vor", so der Kanzler in der ZiB-2 des 10. Februar 2023. Auf die Frage, ob
Österreich Bulgarien finanziell beim Bau eines Grenzzaunes zur Türkei
unterstützen wurde, gab der Bundeskanzler keine konkrete Antwort.
Über die Menschen die im Mittelmeer ertrinken und jene, die
Schutzbedürftig sind, wird auch kein Wort verloren. Darüber hinaus
spricht Nehammer von Rückführungsabkommen, die stärker forciert
werden sollen und ehrlicher Unterstützung für Herkunftsländer
und Transitländer, wie aber diese Unterstützung genau aussehen
könne, bleibt offen. Auch wie die Registrierungsstellen an den
EU-Außengrenzen funktionieren sollen ohne eine Einigung auf einen
Verteilungsmodus, ist unklar. Ein Verteilmodus könne laut Nehammer erst in
Angriff genommen werden, wenn die Registrierungsstellen an Außengrenzen
funktionieren.
Laut Migrationsexperte Gerald Knaus war dieser
EU-Sondergipfel ein "politisches Theater". Man rede über
"vorteilhafte Partnerschaften mit Transit- und Herkunftsländern
irregulärer Migranten", doch wie diese aussehen könnten und
verhandelt werden sollen, bleibt unklar." Und hinsichtlich der Zäune
argumentierte er, 2022 seien etwa 150.000 Menschen irregulär aus Afrika
und dem Nahen Osten in die EU gekommen, davon die allermeisten über das
Meer, mehr als 100.000 nur nach Italien - also über eine Grenzen, an der
die Errichtung eines Zaunes oder eines Mauer gar nicht möglich ist.
Problematisch sind in ersten Linie Staaten, die systematischen Rechtsbruch begehen. Außerdem wurden 2022 viel mehr Flüchtlinge in der
EU aufgenommen als 2015. Nur kamen 9 von 10 der Menschen nicht irregulär,
sondern regulär aus der Ukraine in die EU – etwa 5 Millionen:
„Von dort könnten noch Millionen mehr kommen, wenn es Putin gelingt,
seinen Krieg noch lange fortzusetzen. Die beste Fluchtursachenbekämpfung
2023 sind Waffen für die Ukraine, nicht Zäune", so der Forscher.7
Schlussendlich sind all die oben angeführten neuen Vorschläge
auch nicht im Regierungsprogramm beinhaltet. Darin liest man vielmehr:
"Österreich bekennt sich zu einer Asylpolitik, die in allen
Bereichen des Asylverfahrens rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, die
die Mindeststandards der Genfer Konvention, der Europäischen
Menschenrechtskonvention und des EU-Rechts achtet und die auf einem geordneten
Prozess mit klaren Regeln basiert".
- https://www.derstandard.at/story/2000142796059/oesterreich-verzeichnete-2022-laut-eu-bericht-groessten-anstieg-bei-asylantraegen
- https://www.diepresse.com/6241033/oesterreichs-grenzwertiger-einsatz?from=rss
- https://kurier.at/politik/inland/edtstadler-wuenscht-sich-zaun-oder-mauer-um-europa/402259797, https://kurier.at/politik/inland/nehammer-wir-muessen-endlich-das-tabu-zaeune-brechen/402260178
- https://www.diepresse.com/6248064/es-kann-nicht-das-ziel-sein-die-migration-zu-stoppen?from=rss
- https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/IV/18/fname_1517744.pdf
- https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230209_OTS0010/neos-wollen-handelsprivilegien-an-rueckfuehrungsabkommen-koppeln
- https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/migrations-experte-ueber-flucht-bekaempfung-waffen-fuer-die-ukraine-statt-grenzz-82863448.bild.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Einsatz für eine europäische
Asylpolitik: Welche der durch den EU Asyl- und
Migrationspakt noch vorgesehenen Reformen planen Sie bzw. Ihr Ressort
zu unterstützen?
- Aus welchen Gründen bzw. aus welchen
Gründen nicht?
- Welche Maßnahmen haben Sie bzw. Ihr
Ressort jeweils wann gesetzt, um die Verhandlungen bezüglich des EU
Asyl- und Migrationspakt voranzutreiben?
- Setzen Sie bzw. Ihr Ressort sich für
die Einhaltung der Menschenrechte Schutzsuchender an den
EU-Außengrenzen ein (insb. das Folterverbot und das Recht, einen
Asylantrag zu stellen)?
- Wenn ja, durch welche konkrete
Maßnahme?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit welchen Ergebnissen jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- Setzen Sie bzw. Ihr Ressort sich für
die Einführung eines Grundrechtemonitorings an den
EU-Außengrenzen ein?
- Wenn ja, durch welche konkrete
Maßnahme?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit welchen Ergebnissen jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- Setzen Sie bzw. Ihr Ressort sich dafür
ein, dass EU-Staaten, die im EU-Vergleich wenige Asylverfahren abhandeln
und wenig Flüchtlinge aufnehmen bzw. aufgenommen haben, einen
besseren Zugang zum Asylverfahren und bessere Aufnahmestandards
für Asylsuchende schaffen?
- Wenn ja, durch welche konkrete
Maßnahme?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit welchen Ergebnissen jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- Mahnten Sie bzw. Ihr Ressort von
europäischen Ländern die Einhaltung menschenrechtlicher
Standards im Umgang mit Asylsuchenden und -berechtigten ein?
- Wenn ja, welche Länder konkret?
- Wenn ja, durch welche konkrete
Maßnahme?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit welchen Ergebnissen jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- Setzen Sie bzw. Ihr Ressort sich für
einen EU-weiten, fairen Verteilungsschlüssel von
Schutzsuchenden ein?
- Wenn ja, durch welche konkrete
Maßnahme?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit welchen Ergebnissen jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- Setzen Sie bzw. Ihr Ressort sich auf
EU-Ebene dafür ein, dass gegen Staaten, deren Umgang mit
Asylsuchenden menschenrechtswidrig ist, Vertragsverletzungsverfahren
eingeleitet werden?
- Wenn ja, durch welche konkrete
Maßnahme?
- Wenn ja, betreffend welche Länder?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit welchen Ergebnissen jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- Setzen Sie bzw. Ihr Ressort sich auf
EU-Ebene für den Ausbau von
Rückführungen bzw. von Rückführungsabkommen
ein?
- Wenn ja, durch welche konkrete
Maßnahme?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit welchen Ergebnissen jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- Setzen Sie bzw. Ihr Ressort sich (auf
EU-Ebene) dafür ein, dass der Ausbau von
Rückführungen bzw. von Rückführungsabkommen
an Handelsprivilegien gekoppelt wird?
- Wenn ja, durch welche konkrete Maßnahme?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit welchen Ergebnissen jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- "5-Punkte Plan" zu Asyl: Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung des
"5-Punkte-Plan" angedacht?
- Wurden vonseiten Ihres Ressorts
geprüft, ob die im "5-Punkte-Plan" beinhalteten
Maßnahmen rechtlich und faktisch umsetzbar sind?
- Wenn ja, wie, wann und mit welchem
Ergebnis?
- In welchen "sicheren Drittstaaten"
sollen Asylverfahren unter welchen Voraussetzungen ermöglicht werden?
Bitte um genaue Erläuterung, wie dieses Konzept in der Praxis
aussehen würde.
- Inwiefern sind menschenrechtliche Standards
Inhalt dieses Konzepts? Bitte um genaue Erläuterung, wie dieses
Konzept in der Praxis aussehen würde.
- Führen Sie bzw. führt Ihr Ressort
hierzu bereits Verhandlung mit Drittstaaten?
i. Wenn ja, mit welchen, seit wann und mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn ja, inwiefern sind menschenrechtliche Standards Inhalt dieser
Verhandlungen?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt,
damit der Schutzstatus von straffälligen
Personen leichter aberkannt wird?
- Jeweils wann und mit
welchem Ergebnis?
- Ist eine
Gesetzesänderung geplant?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- Wie steht der Vorschlag einer Zurückweisungsrichtlinie im Verhältnis zu dem im Regierungsprogramm
beinhalteten und völkerrechtlich verankerten Non-Refoulement Prinzip?
- Aufgrund welcher Daten-
und Faktenlage vertreten Sie bzw. Ihr Ressort die Finanzierung und
Errichtung einer Mauer an den EU-Außengrenzen?
- Inwiefern würde
sich Österreich an der Finanzierung beteiligen?
- Was bedeutet der von
Ihnen bzw. Ihrem Ressort verwendete Begriff "Asylbremse"? Bitte
um konkrete Erläuterung des Termini.
- EU-Sondergipfel:
Der EU-Sondergipfel wurde vonseiten des Bundeskanzlers als Erfolg
gewertet. Wurden Maßnahme(n), die während des Sondergipfels
angekündigt bzw. beschlossen wurde(n), bereits umgesetzt?
- Wenn ja, welche jeweils wie?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit welchen Ergebnissen jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahme(n), die während
des Sondergipfels beschlossen wurde(n), wurde(n) nicht umgesetzt?
- Aus welchen Gründen jeweils?
- Inwiefern ist es ein Erfolg, dass in den
Schlussfolgerungen "nicht das
Nicht-Zaun-bauen" vorkommt? Bitte um konkrete Erläuterung.
- Würde
Österreich Bulgarien finanziell beim Bau eines Grenzzaunes zur
Türkei unterstützen?
- Wenn ja, aus welchen
Gründen?
- Wenn ja, in welchem Ausmaß?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie sollen Rückführungsabkommen
konkret forciert werden?
- Mit welchen Ländern sollen
Rückführungsabkommen forciert werden?
- Welche Maßnahmen wurden wann mit
welchem Ergebnis gesetzt?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- Welche Art von "Unterstützung
für Herkunftsländer und Transitländer" ist konkret
angedacht?
- Betreffend welche Länder? Bitte um
Auflistung der Ländern, die unterstützt werden sollen.
- Durch welche Maßnahmen wurden Herkunftsländer
und Transitländer unterstützt?
i. Wann und mit welchen Ergebnissen jeweils?
ii. Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr Ressort diesbezüglich
künftig noch zu setzen?
- Welche Art von "vorteilhaften
Partnerschaften" sind mit welchen Ländern angestrebt und was
beinhalten sie konkret?
- Welche Maßnahmen wurden wann mit
welchem Ergebnis gesetzt?
- Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr
Ressort diesbezüglich künftig noch zu setzen?
- Wie sollen die Registrierungsstellen an
den EU-Außengrenzen funktionieren? Bitte um konkrete
Erläuterung des Konzepts.
- Wird Österreich eine operative Rolle
spielen?
i. Wenn ja, welche?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Ist ein Grundrechtemonitoring vorgesehen?
i. Wenn ja, welches durch welche Akteur:innen?
ii. Wenn nein, wie soll die Einhaltung von Grundrechte insb. das Verbot der
Folter eingehalten werden?
- Ist ein Verteilungsmodus vorgesehen?
i. Wenn ja, welcher bzw. wie soll dieser funktionieren?
ii. Wenn nein, welcher Vorgang ist nach der Registrierung vorgesehen?