14351/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen zu Luxor wurden zu Rechtsstaatsdebakel

 

Am 19.9.2019 wurden von der Wochenzeitung "Falter" die internen ÖVP-Dokumente zum "Projekt Ballhausplatz" (https://www.falter.at/zeitung/20170919/projekt-ballhausplatz) geleakt. Aus diesen Dokumenten geht hervor, dass bereits im Jahr 2015-2016 von Seiten der ÖVP eine "Studie zur Muslimbruderschaft" geplant war. Im September 2017, also kurz vor der Wahl, wurde diese auch tatsächlich veröffentlich. Diese offensichtlich parteipolitische Studie wurde allerdings nicht von der ÖVP bezahlt, sondern vom damaligen BVT und dem Integrationsfonds (https://www.derstandard.at/story/2000064074381/studie-warnt-vor-einfluss-der-muslimbruderschaft-in-oesterreich). Die in weiterer Folge umfassenden Ermittlungen durch die StA Graz wurden mit starker Referenz auf diese Studie aufgenommen. Die Ermittlungen verschlangen nicht nur Unmengen an Ressourcen, sondern wurden auch immer wieder von Seiten der ÖVP für politische Inszenierungen genutzt und die beispielsweise 200.000 Stunden an durchgeführten Telefonüberwachungen waren letztendlich aufgrund einer OLG-Entscheidung nicht verwertbar. Aufgrund der Ermittlungsmaßnahmen musste sogar die Gefährderansprache vom späteren Terroristen Kutjim F. verschoben werden. Allerdings zeigen Recherchen der Tageszeitung "Der Standard" dass trotz eines bisher kaum dagewesenen Ressourcenaufwandes kein erhärtetes Tatsachensubstrat, sondern eine Vielzahl für rechtswidrig erklärter Ermittlungsmaßnahmen und einige parteipolitische Inszenierungen übrig bleiben (https://www.derstandard.at/story/2000140657883/nehammers-operation-luxor-gegen-angebliche-muslimbrueder-haengt-seit-zwei-jahren).

Am 20.12.2022 wurde durch das OLG Graz mit Beschluss das Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte eingestellt und die Beschlagnahme von Liegenschaften aufgehoben. Mittlerweile wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen einen zentralen Beschuldigten gemäß § 108 Abs 1 Z 2 StPO eingestellt. Darin hält das OLG Graz fest, dass es sich bei den "Zeugenaussagen"um eine Ansammlung bloßer Andeutungen, Gerüchten und Mutmaßungen handelt. Generell lässt sich aus den Verfahrensergebnissen keinerlei Substrat für die beschuldigten Tathandlungen ableiten, weswegen die Einstellung des Verfahrens die einzig richtige Schlussfolgerung war.

Aus der Operation Luxor lassen sich mehr zwei Jahre danach folgende Schlussfolgerungen ziehen:

  1. Beschränkung der Akteneinsicht war rechtswidrig,
  2. Hausdurchsuchungen waren rechtswidrig,
  3. Beschlagnahmungen von Liegenschaften waren rechtswidrig,
  4. Akustische und optische Überwachung waren rechtswidrig,
  5. Die Gutachter:innen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz ein Gutachten über die Muslimbruderschaft verfassten, welches wesentlich für die Operation Luxor war, vom OLG-Graz abberufen wurden, weil der Anschein von Befangenheit vorlag,
  6. Kontosperren waren rechtswidrig und wurden aufgehoben,
  7. Akustische und optische Überwachung sowie über 3 Jahre Ermittlung führten zu keinem Verfahren,
  8. Kinder wurden traumatisiert,
  9. finanzielle Existenzen wurden zerstört,
  10. Prediger mit extremen Ansichten, die unsere westliche Lebensweise und Wertegemeinschaft ablehnen, werden nach dem Rechtsstaatsdebakel weiter und bestärkt von einem "Wir" und "die anderen" sprechen.(https://www.derstandard.at/story/2000142469684/operation-luxor-grosser-schaden-dilettantische-ermittler-und-erstarkte-aufpeitscher)



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Das sog. "Luxor"-Verfahren 16 St 52/19t wurde laut Verfügung im AB-Bogen vom 30. August 2019 trotz Zusammenhang mit dem Verfahren 16 St 14/15y nicht mit diesem gemeinsam geführt. Welche StA ist/war für das Verfahren 16 St 14/15y zuständig?
  2. In welchem Verfahrensstand befindet sich dieses Verfahren zum Zeitpunkt der Anfrage und zum Zeitpunkt der Beantwortung?
  3. Welche StA ist für das sog. Luxor-Verfahren zuständig?
    1. Gibt es mehrere mehrere Verfahrensstränge zum Luxor-Verfahren?

                                          i.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Wenn ja, welche StA ist für welchen Verfahrensstrang zuständig (bitte um genaue Auflistung)?

  1. In welchem Verfahrensstand befindet sich dieses Verfahren zum Zeitpunkt der Anfrage und zum Zeitpunkt der Beantwortung?
  2. Falls eine unterschiedliche Zuständigkeit bei diesen beiden Verfahren besteht: warum?
  3. In welchem inhaltlichen Zusammenhang steht das Verfahren 16 St 52/19t mit dem Verfahren 16 St 14/15y?
  4. Auf Basis welcher Verdachtslage bzgl. welcher Strafdelikte wurde im Verfahren 16 St 14/15y gegen wen ermittelt (Bitte um Antwort in datenschutzkonformer Weise)?
  5. Im AB-Bogen auf S.1 des Verfahrens 16 St 52/19t wurde im wesentlichen nur auf das Gutachten der Universität Wien und der George Washington-University von Lorenzo Vidino verwiesen. Gab es abseits dieses Gutachtens weitere Verdachtsmomente, die die Trennung notwendig machten?
  6. Auf welchem Wege kam das Gutachten zur StA Wien bzw. StA Graz?
  7. Wie kam es im Verfahren 16 St 52/19t zu der Zuständigkeit der StA Graz (bitte um genaue chronologische Auflistung?
  8. Wie genau kam es zur Zuständigkeit des fallführenden Staatsanwalts im Luxor-Verfahren (bitte um genaue chronologische Auflistung)?
    1. Fiel das Ermittlungsverfahren zufällig an den fallführenden Staatsanwalt?

                                          i.    Wenn ja, nach welchem Modus?

                                        ii.    Wenn nein, warum wurde er konkret damit befasst?

1.    Von wem und wann?

  1. Gab es im Luxor-Verfahren Weisungen der OStA oder des BMJ?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, wann?
    3. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
    4. Wenn ja, von wem?
    5. Wenn ja, gab es Anzeigen dazu?

                                          i.    Wenn ja, gibt es dazu ein Ermittlungsverfahren?

  1. Hat der fallführende Staatsanwalt zuvor schon Ermittlungsverfahren iZm Verdachtslagen zu religiös motivierten Delikten geleitet bzw. bei diesen mitgearbeitet?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, mit welchem Ausgang?
  1. Gab es jemals ein Disziplinarverfahren gegen den zuständigen Staatsanwalt iZm diskriminierenden/rassistischen Äußerungen?
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn ja, wann?
    3. Wenn ja, mit welchem Ausgang?
  1. Wie viele Ermittlungsmaßnahmen wurden in dem sog. Luxor-Verfahren letztendlich vom OLG Graz als rechtswidrig befunden?
    1. Welche konkreten gegen wen gesetzten, durch wen beantragten sowie durch wen genehmigten Ermittlungsmaßnahmen wurden wann durch welches Gericht als rechtswidrig befunden (bitte um genaue Auflistung aller rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen)?
    2. Wie viele Ressourcen wurden jeweils konkret für diese rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen eingesetzt?
  1. Ist es richtig, dass wegen des hohen Ressourcenaufwands in der Operation Luxor andere Ermittlungsmaßnahmen, aber auch Maßnahmen nach dem SPG verschoben bzw. abgesagt werden mussten?
    1. Wenn ja, welche waren dies?
  1. Aus welchem Grund wurden vom OLG Graz die Gutachter/Sachverständigen vom Luxor-Verfahren enthoben?
    1. Wurden die Sachverständigen durch die polizeilichen Ermittlungsbehörden aktiv vorgeschlagen oder erfolgte die Auswahl iZm der ursprünglichen staatsanwaltlichen Bestellung allein durch die StA Graz?
    2. Wurden Honorare an die Sachverständigen ausbezahlt und wenn ja, in welcher Höhe?

                                          i.    Wurden allfällige Honorare anlässlich der Enthebung der Sachverständigen vollständig (und erfolgreich) zurückgefordert?

1.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz rechtlich zulässig, dass sich von der Justiz bestellte Sachverständige außerhalb des Verfahrens, gegenüber Dritten bzw öffentlich zu ihrer Tätigkeit im Ermittlungsverfahren äußern?
    2. Erfolgten die öffentlichen Statements der Sachverständigen zu ihrer Tätigkeit im Ermittlungsverfahren im Einvernehmen mit der StA Graz bzw nach gerichtlicher Bestellung im Einvernehmen mit dem LG Graz?
  1. Gegen wie viele Personen (juristische und natürliche) wurden Ermittlungen im Luxor-Verfahren gestartet?
  2. Gegen wie viele Personen (juristische und natürliche) wurden die Ermittlungen im Luxor-Verfahren jeweils wann bereits eingestellt?
  3. Gegen wie viele dieser Personen wurden welche Maßnahmen gesetzt (eingefrorene Bankkonten, Beschlagnahme von Liegenschaften, Berufsverbot,...)? 
  4. Gegen wie viele Personen (juristische und natürliche) werden die Ermittlungen im Luxor-Verfahren weitergeführt?
  5. Gegen wie viele dieser Personen bestehen noch welche aufrechte Maßnahmen (eingefrorene Bankkonten, Beschlagnahme von Liegenschaften, Berufsverbot,...)? 
  6. Gegen wie viele Personen (juristische und natürliche) wird auch abseits des Luxor-Verfahrens ermittelt?
  7. Sind die Staatsanwält:innen, die an der "Operation Luxor" oder den dazugehörigen Ermittlungsverfahren beteiligt sind/waren, weiterhin für die genannten Verfahren zuständig oder kam es bei ihnen zu einer beruflichen Veränderung?
    1. Falls es zu einer beruflichen Veränderung kam: wohin haben die Staatsanwält:innen gewechselt?
  1. Sind die Polizist:innen, die leitend an der "Operation Luxor" oder an den dazugehörigen Ermittlungsverfahren beteiligt waren, weiterhin in ihrer leitenden Funktion tätig oder haben sie sich beruflich verändert?
    1. Falls es zu einer beruflichen Veränderung kam: wohin haben die leitetenden Polizist:innen gewechselt (mit der Bitte um Nennung der Organisationseinheit, sowie die Bekanntgabe einer allfälligen höheren Verwendungsgruppe/Dienstgrad)?
  1. Bestand seitens der StA Graz Einvernehmen im Hinblick auf Zeitpunkt, Ablauf und Inhalt der Pressekonferenz der polizeilichen Ermittlungsbehörden am 09.11.2020 (https://www.youtube.com/watch?v=KlI_DM-rlP4)?
  2. Besteht aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz Handlungsbedarf im Hinblick auf den Rechtsschutz von Personen, die durch die Medienarbeit der Strafverfolgungsbehörden in ihren Rechten, insbesondere im Hinblick in ihrem Menschenrecht der Unschuldsvermutung verletzt werden? Der OGH erblickte hier zuletzt eine Grundrechtsschutzlücke (15 Os 32/22b; 11 Os 109/21w, Rz 30).
    1. Wenn nein: Welches – im Sinne der Rechtsprechung des EGMR – effektive Rechtsmittel steht Betroffenen gegen die Medienarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei Verletzungen des Menschenrechts der Unschuldsvermutung zur Verfügung?