Eingelangt am 27.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin
für Justiz
betreffend Ermittlungen
zu Luxor wurden zu Rechtsstaatsdebakel
Am 19.9.2019 wurden von der Wochenzeitung
"Falter" die internen ÖVP-Dokumente zum "Projekt
Ballhausplatz" (https://www.falter.at/zeitung/20170919/projekt-ballhausplatz) geleakt. Aus diesen Dokumenten geht hervor, dass
bereits im Jahr 2015-2016 von Seiten der ÖVP eine "Studie zur
Muslimbruderschaft" geplant war. Im September 2017, also kurz vor der
Wahl, wurde diese auch tatsächlich veröffentlich. Diese
offensichtlich parteipolitische Studie wurde allerdings nicht von der ÖVP
bezahlt, sondern vom damaligen BVT und dem Integrationsfonds (https://www.derstandard.at/story/2000064074381/studie-warnt-vor-einfluss-der-muslimbruderschaft-in-oesterreich). Die in weiterer Folge umfassenden Ermittlungen
durch die StA Graz wurden mit starker Referenz auf diese Studie aufgenommen.
Die Ermittlungen verschlangen nicht nur Unmengen an Ressourcen, sondern wurden
auch immer wieder von Seiten der ÖVP für politische Inszenierungen
genutzt und die beispielsweise 200.000 Stunden an durchgeführten
Telefonüberwachungen waren letztendlich aufgrund einer OLG-Entscheidung
nicht verwertbar. Aufgrund der Ermittlungsmaßnahmen musste sogar die Gefährderansprache
vom späteren Terroristen Kutjim F. verschoben werden. Allerdings zeigen
Recherchen der Tageszeitung "Der Standard" dass trotz eines bisher
kaum dagewesenen Ressourcenaufwandes kein erhärtetes Tatsachensubstrat,
sondern eine Vielzahl für rechtswidrig erklärter Ermittlungsmaßnahmen
und einige parteipolitische Inszenierungen übrig bleiben (https://www.derstandard.at/story/2000140657883/nehammers-operation-luxor-gegen-angebliche-muslimbrueder-haengt-seit-zwei-jahren).
Am 20.12.2022 wurde durch das OLG Graz mit Beschluss
das Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte eingestellt und die Beschlagnahme
von Liegenschaften aufgehoben. Mittlerweile wurde auch das
Ermittlungsverfahren gegen einen zentralen Beschuldigten gemäß
§ 108 Abs 1 Z 2 StPO eingestellt. Darin hält das OLG Graz fest, dass
es sich bei den "Zeugenaussagen"um eine Ansammlung bloßer
Andeutungen, Gerüchten und Mutmaßungen handelt. Generell lässt
sich aus den Verfahrensergebnissen keinerlei Substrat für die
beschuldigten Tathandlungen ableiten, weswegen die Einstellung des Verfahrens
die einzig richtige Schlussfolgerung war.
Aus der Operation Luxor lassen sich mehr zwei Jahre
danach folgende Schlussfolgerungen ziehen:
- Beschränkung der Akteneinsicht war
rechtswidrig,
- Hausdurchsuchungen waren rechtswidrig,
- Beschlagnahmungen von Liegenschaften waren
rechtswidrig,
- Akustische und optische Überwachung waren
rechtswidrig,
- Die Gutachter:innen, die im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Graz ein Gutachten über die Muslimbruderschaft
verfassten, welches wesentlich für die Operation Luxor war, vom
OLG-Graz abberufen wurden, weil der Anschein von Befangenheit vorlag,
- Kontosperren waren rechtswidrig und wurden
aufgehoben,
- Akustische und optische Überwachung sowie
über 3 Jahre Ermittlung führten zu keinem Verfahren,
- Kinder wurden traumatisiert,
- finanzielle Existenzen wurden zerstört,
- Prediger mit extremen Ansichten, die unsere
westliche Lebensweise und Wertegemeinschaft ablehnen, werden nach dem
Rechtsstaatsdebakel weiter und bestärkt von einem "Wir" und
"die anderen" sprechen.(https://www.derstandard.at/story/2000142469684/operation-luxor-grosser-schaden-dilettantische-ermittler-und-erstarkte-aufpeitscher)
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Das sog.
"Luxor"-Verfahren 16 St 52/19t wurde laut Verfügung im
AB-Bogen vom 30. August 2019 trotz Zusammenhang mit dem Verfahren 16 St
14/15y nicht mit diesem gemeinsam geführt. Welche StA ist/war
für das Verfahren 16 St 14/15y zuständig?
- In welchem
Verfahrensstand befindet sich dieses Verfahren zum Zeitpunkt der Anfrage
und zum Zeitpunkt der Beantwortung?
- Welche StA ist für
das sog. Luxor-Verfahren zuständig?
- Gibt es mehrere mehrere
Verfahrensstränge zum Luxor-Verfahren?
i. Wenn ja, welche?
ii. Wenn ja, welche StA ist für welchen
Verfahrensstrang zuständig (bitte um genaue Auflistung)?
- In welchem
Verfahrensstand befindet sich dieses Verfahren zum Zeitpunkt der Anfrage
und zum Zeitpunkt der Beantwortung?
- Falls eine
unterschiedliche Zuständigkeit bei diesen beiden Verfahren besteht:
warum?
- In welchem inhaltlichen
Zusammenhang steht das Verfahren 16 St 52/19t mit dem Verfahren 16 St
14/15y?
- Auf Basis welcher
Verdachtslage bzgl. welcher Strafdelikte wurde im Verfahren 16 St 14/15y
gegen wen ermittelt (Bitte um Antwort in datenschutzkonformer Weise)?
- Im AB-Bogen auf S.1 des Verfahrens
16 St 52/19t wurde im wesentlichen nur auf das Gutachten der
Universität Wien und der George Washington-University von Lorenzo
Vidino verwiesen. Gab es abseits dieses Gutachtens weitere
Verdachtsmomente, die die Trennung notwendig machten?
- Auf welchem Wege kam das
Gutachten zur StA Wien bzw. StA Graz?
- Wie kam es im Verfahren
16 St 52/19t zu der Zuständigkeit der StA Graz (bitte um genaue
chronologische Auflistung?
- Wie genau kam es zur
Zuständigkeit des fallführenden Staatsanwalts im Luxor-Verfahren
(bitte um genaue chronologische Auflistung)?
- Fiel das
Ermittlungsverfahren zufällig an den fallführenden
Staatsanwalt?
i. Wenn ja, nach welchem Modus?
ii. Wenn nein, warum wurde er konkret damit befasst?
1. Von wem und wann?
- Gab es im
Luxor-Verfahren Weisungen der OStA oder des BMJ?
- Wenn ja, welche?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit welchem
Inhalt?
- Wenn ja, von wem?
- Wenn ja, gab es
Anzeigen dazu?
i. Wenn ja, gibt es dazu ein Ermittlungsverfahren?
- Hat der
fallführende Staatsanwalt zuvor schon Ermittlungsverfahren iZm Verdachtslagen
zu religiös motivierten Delikten geleitet bzw. bei diesen
mitgearbeitet?
- Wenn ja, welche?
- Wenn ja, mit welchem
Ausgang?
- Gab es jemals ein
Disziplinarverfahren gegen den zuständigen Staatsanwalt iZm
diskriminierenden/rassistischen Äußerungen?
- Wenn ja, wie viele?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit welchem
Ausgang?
- Wie viele
Ermittlungsmaßnahmen wurden in dem sog. Luxor-Verfahren letztendlich
vom OLG Graz als rechtswidrig befunden?
- Welche konkreten gegen
wen gesetzten, durch wen beantragten sowie durch wen genehmigten
Ermittlungsmaßnahmen wurden wann durch welches Gericht als
rechtswidrig befunden (bitte um genaue Auflistung aller rechtswidrigen
Ermittlungsmaßnahmen)?
- Wie viele Ressourcen
wurden jeweils konkret für diese rechtswidrigen
Ermittlungsmaßnahmen eingesetzt?
- Ist es richtig, dass
wegen des hohen Ressourcenaufwands in der Operation Luxor andere
Ermittlungsmaßnahmen, aber auch Maßnahmen nach dem SPG
verschoben bzw. abgesagt werden mussten?
- Wenn ja, welche waren
dies?
- Aus welchem Grund wurden
vom OLG Graz die Gutachter/Sachverständigen vom Luxor-Verfahren
enthoben?
- Wurden die
Sachverständigen durch die polizeilichen Ermittlungsbehörden
aktiv vorgeschlagen oder erfolgte die Auswahl iZm der ursprünglichen
staatsanwaltlichen Bestellung allein durch die StA Graz?
- Wurden Honorare an die
Sachverständigen ausbezahlt und wenn ja, in welcher Höhe?
i. Wurden allfällige Honorare anlässlich der
Enthebung der Sachverständigen vollständig (und erfolgreich)
zurückgefordert?
1. Wenn nein, warum nicht?
- Ist es aus Sicht des
Bundesministeriums für Justiz rechtlich zulässig, dass sich von
der Justiz bestellte Sachverständige außerhalb des Verfahrens,
gegenüber Dritten bzw öffentlich zu ihrer Tätigkeit im
Ermittlungsverfahren äußern?
- Erfolgten die
öffentlichen Statements der Sachverständigen zu ihrer
Tätigkeit im Ermittlungsverfahren im Einvernehmen mit der StA Graz
bzw nach gerichtlicher Bestellung im Einvernehmen mit dem LG Graz?
- Gegen wie viele Personen
(juristische und natürliche) wurden Ermittlungen im Luxor-Verfahren
gestartet?
- Gegen wie viele Personen
(juristische und natürliche) wurden die Ermittlungen im
Luxor-Verfahren jeweils wann bereits eingestellt?
- Gegen wie viele dieser
Personen wurden welche Maßnahmen gesetzt (eingefrorene Bankkonten,
Beschlagnahme von Liegenschaften, Berufsverbot,...)?
- Gegen wie viele Personen
(juristische und natürliche) werden die Ermittlungen im
Luxor-Verfahren weitergeführt?
- Gegen wie viele dieser
Personen bestehen noch welche aufrechte Maßnahmen (eingefrorene
Bankkonten, Beschlagnahme von Liegenschaften, Berufsverbot,...)?
- Gegen wie viele Personen
(juristische und natürliche) wird auch abseits des Luxor-Verfahrens
ermittelt?
- Sind die
Staatsanwält:innen, die an der "Operation Luxor" oder den
dazugehörigen Ermittlungsverfahren beteiligt sind/waren, weiterhin
für die genannten Verfahren zuständig oder kam es bei ihnen zu
einer beruflichen Veränderung?
- Falls es zu einer
beruflichen Veränderung kam: wohin haben die Staatsanwält:innen
gewechselt?
- Sind die Polizist:innen,
die leitend an der "Operation Luxor" oder an den
dazugehörigen Ermittlungsverfahren beteiligt waren, weiterhin in
ihrer leitenden Funktion tätig oder haben sie sich beruflich
verändert?
- Falls es zu einer
beruflichen Veränderung kam: wohin haben die leitetenden
Polizist:innen gewechselt (mit der Bitte um Nennung der
Organisationseinheit, sowie die Bekanntgabe einer allfälligen
höheren Verwendungsgruppe/Dienstgrad)?
- Bestand seitens der StA
Graz Einvernehmen im Hinblick auf Zeitpunkt, Ablauf und Inhalt der
Pressekonferenz der polizeilichen Ermittlungsbehörden am 09.11.2020 (https://www.youtube.com/watch?v=KlI_DM-rlP4)?
- Besteht aus Sicht des
Bundesministeriums für Justiz Handlungsbedarf im Hinblick auf den
Rechtsschutz von Personen, die durch die Medienarbeit der
Strafverfolgungsbehörden in ihren Rechten, insbesondere im Hinblick
in ihrem Menschenrecht der Unschuldsvermutung verletzt werden? Der OGH
erblickte hier zuletzt eine Grundrechtsschutzlücke (15 Os 32/22b; 11
Os 109/21w, Rz 30).
- Wenn nein: Welches
– im Sinne der Rechtsprechung des EGMR – effektive
Rechtsmittel steht Betroffenen gegen die Medienarbeit der
Strafverfolgungsbehörden bei Verletzungen des Menschenrechts der
Unschuldsvermutung zur Verfügung?