14356/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.02.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Warum dauern die Asylverfahren von Syrer:innen so lange?

 

Im Februar 2023 veröffentlichte der Rechnungshof den Bericht zur Follow–up–Überprüfung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Darin befand er, dass die durchschnittliche Erledigungsdauer von Asylverfahren beim BFA von 2018 bis 2021 erheblich sank - von 21,6 Monaten auf 3,9 Monate im Durchschnitt.1 Die Analyse des Rechnungshofs bestätigt zwar, dass die Asylverfahren in erster Instanz deutlich beschleunigt wurden. Leider folgte die Qualität der Bescheide des BFA einer derartig positiven Entwicklung nicht, sondern verschlechterte sich sogar. Rund die Hälfte der Einzelentscheidungen des BFA wurden vom Bundesverwaltungsgericht 2021 aufgehoben. Die ohnehin sehr schlechte Quote betrug im ersten Halbjahr 2022 sogar 57%, wie sich anhand der Daten in der Beantwortung zur NEOS-Anfrage 11921/J herausstellte.2 Außerdem geben die öffentlich zugänglichen Statistiken nicht im Detail wieder, wie lange die Dauer welcher Entscheidungen beträgt. So wird der Durchschnittswert beispielsweise durch die Entscheidungen in Dublin-Verfahren und Fast-Track-Verfahren stark gesenkt.

Die schlechter werdende Qualität der Entscheidungen des BFA sowie die Dauer der Verfahren werfen insbesondere Fragen hinsichtlich der Abwicklung von Verfahren betreffend Asylwerber:innen mit einer hohen Anerkennungsquote auf, etwa jene aus Syrien. Denn gerade bei Verfahren von Schutzsuchenden aus Syrien, die aufgrund des seit 2011 andauernden Bürgerkriegs und der damit einhergehenden katastrophalen Situation in ihrem Herkunftsland sehr hohe Chancen auf einen Schutzstatus haben, lassen sich Missstände feststellen: Sie erleben sehr lange Verfahren und schlechte Aufnahmebedingungen in Österreich. So ergab sich beispielsweise in der Beantwortung zur NEOS-Anfrage 12446/J, dass im Herbst 2022 mehr als 60% der bereits zum Verfahren zugelassenen Asylwerber:innen, die noch in der Bundesbetreuung verblieben, syrische Staatsangehörige waren.Daher ist fragwürdig, aus welchen Gründen die Verfahren nach wie vor so langwierig sind, und wieso bereits zum Verfahren zugelassene Syrer:innen so lange in den Grundversorgungseinrichtungen des Bundes verbleiben müssen. Zudem bleiben Betroffene durch lange Verfahren auf Kosten der Steuerzahler:innen in einem Abhängigkeitsverhältnis gefangen, was insbesondere budgetäre, aber auch integrations- und wirtschaftspolitische Nachteile birgt. 

 

  1. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/2023_4_Bundesamt_Asyl.pdf
  2. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/11921
  3. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/12446

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Verfahren syrischer Asylwerber:innen sind zum Stichtag Zeitpunkt der Anfrage beim BFA jeweils aus welchen Jahren anhängig?
  2. Werden Verfahren syrischer Asylwerber:innen prioritär behandelt? 
    1. Wenn ja, inwiefern seit wann?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Werden für syrische Asylwerber:innen Schnellverfahren durchgeführt? 
    1. Wenn ja, wie viele Verfahren syrischer Asylwerber:innen wurden im Schnellverfahren durchgeführt? Bitte um Angaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022. 
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurden (weitere) Maßnahmen gesetzt, um die Verfahren syrischer Asylwerber:innen rasch zu erledigen? 
    1. Wenn ja, welche? 
    2. Wenn ja, wann? 
    3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 
    4. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wie lange dauern die erstinstanzlichen Verfahren syrischer Asylwerber:innen im Durchschnitt? Bitte um Angaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022. 
    1. Was war 2022 die maximale Dauer eines erstinstanzlichen Verfahrens betreffend ein:e syrische:r Asylwerber:in? 
  1. Wie lange bleiben syrische Asylwerber:innen im Durchschnitt in der Grundversorgung des Bundes? Bitte um Angaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022. 
    1. Was war 2022 die maximale Dauer des Verbleibs einer syrischen Asylwerberin bzw. eines syrischen Asylwerbers in der Grundversorgung des Bundes? 
  1. Wie viele Tage nach Zulassung zum Verfahren werden syrische Asylwerber:innen im Durchschnitt in die Grundversorgung der Länder überstellt? Bitte um Angaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022. 
  2. Wie lange dauern die erstinstanzlichen Verfahren minderjähriger syrischer Asylwerber:innen im Durchschnitt? Bitte um Angaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022 und um Aufschlüsselung nach begleitet/unbegleitet.  
    1. Was war 2022 die maximale Dauer eines erstinstanzlichen Verfahrens betreffend ein:e minderjährige:n syrische:r Asylwerber:in? Bitte um Aufschlüsselung nach begleitet/unbegleitet.  
  1. Wie lange bleiben minderjährige syrische Asylwerber:innen im Durchschnitt in der Grundversorgung des Bundes? Bitte um Angaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022 und um Aufschlüsselung nach begleitet/unbegleitet.  
    1. Was war 2022 die maximale Dauer des Verbleibs einer minderjährigen syrischen Asylwerberin bzw. eines minderjährigen syrischen Asylwerbers in der Grundversorgung des Bundes? Bitte um Aufschlüsselung nach begleitet/unbegleitet.  
  1. Wie viele Tage nach Zulassung zum Verfahren werden minderjährige syrische Asylwerber:innen im Durchschnitt in die Grundversorgung der Länder überstellt? Bitte um Angaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022 und um Aufschlüsselung nach begleitet/unbegleitet.  
  2. Welche Länder verweigerten in welchem Ausmaß die Übernahme von zum Verfahren zugelassenen syrischen Asylwerber:innen in ihre Grundversorgung? Bitte um Auflistung nach Bundesland und Anzahl an Verweigerungen. 
  3. Wurden Maßnahmen gesetzt, um die Dauer des Verbleibs von syrischen Asylwerber:innen in der Grundversorgung des Bundes zu reduzieren? 
    1. Wenn ja, welche? 
    2. Wenn ja, wann? 
    3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 
    4. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Zu jeder Frage, die nicht beantwortet wurde: Aus welchen Gründen werden hierzu keine Daten bzw. Zahlen erhoben? 
  2. Zu jeder Frage, die nicht beantwortet wurde: Ist aufgrund eigenen Interesses Ihrer Person, der LPDs o.a. nicht geplant, das Erheben dieser Zahlen/Angaben in Zukunft zu ermöglichen?
    1. Wenn ja, wann inwiefern zu den Zahlen/Angaben zu welcher Frage?
    2. Wenn nein, warum nicht zu den Zahlen/Angaben zu welcher Frage?