14358/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.02.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Renovierung der UNO City
Die in den 1970er Jahren entstandene UNO City ist renovierungsbedürftig. Insgesamt wird ein Investitionsvolumen von 360 Millionen Euro für notwendig erachtet. Der Vertrag zwischen den Vereinten Nationen und der Republik Österreich besagt, dass die UNO für Wartung und Instandhaltung aufkommt, die Republik für größere Renovierungen. Eine Generalsanierung über einen Zeitraum von 20 Jahren scheint in letztere Kategorie zu fallen, dennoch hat die Republik der Kostenübernahme bislang nicht zugestimmt.
Ob dieses Feilschen der Reputation Österreichs als Amtssitz zuträglich ist, müssen UNO und andere hier ansässige oder amtssitzsuchende Organisationen entscheiden. Das BMEIA hat gerade zur Novellierung des Amtssitzgesetzes betont, wie wichtig der Amtssitz für die österreichische Wirtschaft ist. Eine Studie aus dem Jahr 2020 spricht von einer Wertschöpfung von 1,35 Milliarden Euro.
Nun scheint es einen Kompromiss zu geben. Die Republik stellt 30 Millionen für Sofortmaßnahmen zur Verfügung; die verbleibenden 330 Millionen teilen sich die UNO und der Amtssitzstaat Österreich. Allein der Finanzminister scheint die vereinbarten Mittel nicht freizugeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende