14374/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.03.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Quereinsteiger bei der Sicherheitspolitik
Kaum 800 Kilometer östlich von Wien herrscht Krieg. Landesverteidigung steht dort, was in Österreich nicht immer der Fall ist, im Zentrum des öffentlichen Interesses. Das Budget des Österreichischen Bundesheeres wird substantiell erhöht, der Bundeskanzler ist selbst ein ehemaliger Offizier. Das Risikobild des BMLV spricht von einer Vervielfachung der Sicherheitsrisiken für Österreich. Just in diesem Moment übergibt die Bundesministerin für Landesverteidigung die Leitung des Instituts für Strategie und Sicherheitspolitik an der Landesverteidigungsakademie an einen Quereinsteiger, der die letzten 17 Jahre ein Museum verwaltet hat.
Christian Ortner wurde als Direktor des Heeresgeschichtlichen Museums abgelöst, weil es massive Kritik an seinem Führungsstil gegeben hatte. Seine berufliche Expertise liegt in der Aufbereitung von Militärgeschichte. Nun soll er ein Institut leiten, das in kritischen Zeiten wichtigen Input in die Strategieentwicklung des Bundesheers geben soll.
Die Bestellung erfolgte ohne Ausschreibung, obgleich diese eigenglich üblich und im Regelfall auch vorgeschrieben ist. Die Ministerin verweist darauf, dass in diesem Fall die spezifische Situation eine Ausschreibung nicht zwingend vorschreibt.
Aufgrund des Hintergrunds von Christian Ortner bleibt unklar, was in seinem Lebenslauf ihn zu dieser Position qualifiziert. Der ÖVP Wehrsprecher kommentierte die Bestellung damit, dass "Bedienstete nach Abberufung von einer Leitungsfunktion entsprechend ihrer Wertigkeit auf einer anderen ähnlichen Position weiterzuverwenden" seien. Auch die Ministerin erklärt die Bestellung damit, dass Ortner aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Arbeitsplatz zuzuweisen sei.
Eine sicherheitspolitisch wichtige Stelle wird also nach dem Kriterium besetzt, dass ein Beamter mit einem bestimmten Einkommen an irgendeine gleichwertig entlohnte Position gesetzt werden müsse.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende