14375/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.03.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Dädalus23

 

Zwischen dem 16. und 20. Jänner sicherte das ÖBH zusammen mit Schweizer und deutschen Kolleg:innen während des jährlichen Weltwirtschaftsforums in Davos den grenznahen Luftraum. Laut Auskunft des BMLV versahen mehr als 1.000 Soldat:innen mithilfe von 11 Flächenflugzeuge und neun Hubschrauber ihren Dienst auf der österreichischen Seite der Grenze. Insgesamt leisteten österreichische Pilot:innen 202 Flugstunden in 119 Einsätzen zur Identifizierung von Flugzeugen und zur Luftraumsicherung.

Das Flugbegrenzungsgebiet wurde laut BMLV nur einmal, von einem Paragleiter, missachtet. Es wurden 172 Flugbewegungen durch genehmigte Fluggeräte überwacht. 

Österreich hat mit der Schweiz ein Abkommen zur Grenzüberschreitenden Luftraumüberwachung, welches auch eine Nacheile in den Luftraum des jeweiligen Nachbarn zur nahtlosen Verfolgung erlaubt. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Flugzeugtypen – Rotor und fixed wing – waren in Dädalus23 im Einsatz?
  2. Wie viele Flugstunden wurden pro beteiligtem Flugzeugtyp geleistet?
  3. Werden derartige Einsätze auch als Trainingsstunden gewertet?
  4. Wie viele Pilot:innen waren im Einsatz? Bitte um Auflistung nach Flugstunden und Flugzeugtyp?
  5. Ware Einsätze von Eurofighter Abfangjägern notwendig?
    1. Wenn ja, für welche Einsätze?
    2. Wenn ja, wie viele dieser Einsätze hätten auch durch ein Unterschallflugzeug wie z.B. einem Saab-105 Nachfolger, durchgeführt werden können?
  1. Außer den bereits aufgeführten Pilot:innen, welche andere Bundesheerbediensteten waren im Einsatz? Bitte um zahlenmäßige Auflistung nach Dienstfunktion.
  2. Auf welche Summe belaufen sich die Gesamtkosten von Dädalus23?
  3. Der Schutz eines Events ist eigentlich Polizeiarbeit. Hat das BMLV im Rahmen eines Assistenzeinsatzes gehandelt?
  4. Werden dem BMLV Teile der Kosten von anderer Stelle zurückerstattet? 
    1. Wenn ja, wie viel von wem?